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   BFH, 25.11.2008 - X B 185/08   

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https://dejure.org/2008,9721
BFH, 25.11.2008 - X B 185/08 (https://dejure.org/2008,9721)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2008 - X B 185/08 (https://dejure.org/2008,9721)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2008 - X B 185/08 (https://dejure.org/2008,9721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit des beschränkten steuerlichen Abzugs von Vorsorgeaufwendungen selbstständiger alleinerziehender Mütter mit Art. 3 und Art. 6 des Grundgesetzes; Steuerlicher Abzug von Vorsorgeaufwendungen zum Zwecke des Ausgleichs von Versorgungslücken wegen Teilzeittätigkeit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 25.11.2008 - X B 185/08
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem "Renten-Urteil" vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618) dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung auch des Rechts der Altersvorsorge gesetzt und unter D.II. der Entscheidungsgründe ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich verpflichtet ist, "die Rechtslage rückwirkend, bezogen auf das Veranlagungsjahr 1996, zu bereinigen".
  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

    Auszug aus BFH, 25.11.2008 - X B 185/08
    Hiernach ist der Gesetzgeber für Veranlagungszeiträume vor 2005 zu einer "Nachbesserung" des die Altersvorsorge betreffenden Sonderausgabenabzugs nicht verpflichtet (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 72/01, BFH/NV 2005, 513).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 57/06

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen

    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen, indem er an seiner Rechtsprechung festhält (vgl. Senatsurteil vom 8. November 2006 X R 45/02, BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574), dass bis zum Ablauf des Jahres 2004 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sondern nur als Sonderausgaben mit den Höchstbeträgen gemäß § 10 Abs. 3 EStG a.F. abziehbar sind (siehe auch die Senatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, und vom 25. November 2008 X B 185/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 11.12.2008 - X B 179/08

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit der

    Der Fall gesetzlicher Pflichtbeiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk ist entgegen der Auffassung des Klägers mit den Pflichtversicherungsbeiträgen des Klägers an die Seekasse (jetzt Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) als pflichtversicherter Selbständiger vergleichbar (vgl. auch die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, und vom 25. November 2008 X B 185/08, noch nicht veröffentlicht) und weist im Gegensatz zur Auffassung des Klägers keine Besonderheiten auf.
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