Rechtsprechung
   BFH, 27.02.2007 - X B 20/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15416
BFH, 27.02.2007 - X B 20/06 (https://dejure.org/2007,15416)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2007 - X B 20/06 (https://dejure.org/2007,15416)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - X B 20/06 (https://dejure.org/2007,15416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.08.2005 - X B 24/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 20/06
    Weiterhin ist die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann schlüssig vorgebracht, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er ohne den behaupteten Verfahrensverstoß ausgeführt hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 1. August 2005 X B 24/05, BFH/NV 2005, 2222).
  • BFH, 23.11.2005 - X B 61/05

    Grundlagenbescheid; Bindungswirkung

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 20/06
    Zum anderen muss z.B. ausgeführt werden, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat, zu welchen Ergebnissen eine Beweisaufnahme geführt hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 23. November 2005 X B 61/05, BFH/NV 2006, 251) und warum der Beschwerdeführer, sofern er --wie im Streitfall-- durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen.
  • BFH, 28.08.2001 - X B 60/01

    Beschwerde - Finanzgericht - Zulassung - Rechtsmittel - Divergenz - Beschwer -

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 20/06
    Einwände, die sich allein gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils wenden, sind grundsätzlich nicht geeignet, das für das Zulassungsverfahren erforderliche Allgemeininteresse zu indizieren (vgl. Senatsentscheidung vom 28. August 2001 X B 60/01, BFH/NV 2002, 347, m.w.N.).
  • BFH, 07.08.2002 - VII B 214/01

    Divergenz; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 20/06
    Diesen Anforderungen wird die Beschwerdebegründung schon deshalb nicht gerecht, weil es die Klägerin unterlassen hat, einen abstrakten Rechtssatz aus dem angefochtenen Urteil herauszuarbeiten und einem entgegenstehenden abstrakten Rechtssatz aus einem Urteil eines anderen Gerichts gegenüberzustellen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 90/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die haftungsausfüllende

    Wiederum hat es sich zutreffend an der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes orientiert, wonach die Rüge verfahrensfehlerhaft verweigerter Akteneinsicht eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann schlüssig zu begründen vermag, wenn der Beschwerdeführer zumindest vorbringt, welche weiteren möglicherweise entscheidungsrelevanten Umstände sich aus den Akten noch ergeben hätten (BFHE 135, 167 f; BFH/NV 1994, 380; BFH/NV 1996, 553, 554; BFH/NV 1999, 627, 628; BFH/NV 2001, 918; BFH Beschl. v. 14. Mai 2003 - X B 182/01, [...]; BFH/NV 2004, 497, 499 ; BFH Beschl. v. 24. Mai 2004 - V B 152/02, [...]; BFH/NV 2005, 2216, 2217 ; BFH/NV 2005, 2222, 2223 ; BFH Beschl. v. 27. Februar 2007 - X B 20/06, [...], Rn. 8; Beschl. v. 30. Mai 2007 - IX B 215/06, [...], Rn. 2 f.).
  • BFH, 09.08.2007 - X B 218/06

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Denn der schlüssige Vortrag eines solchen Verfahrensfehlers setzt voraus, dass dargelegt wird, das FG habe zu Unrecht einen Beweisantrag abgelehnt bzw. aus welchen Gründen sich dem FG auch ohne entsprechenden Beweisantritt eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2007 X B 20/06, juris).
  • BFH, 22.05.2007 - VI B 143/06

    NZB: Rechtsfortbildung, LSt-Anrufungsauskunft, Bindungswirkung

    Hierzu besteht regelmäßig Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt oder wenn gegen eine bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung gewichtige Argumente vorgebracht werden, die der BFH bisher noch nicht erwogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 2004 VI B 188/03, juris, m.w.N.; vom 27. Februar 2007 X B 20/06, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 41, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht