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   BFH, 16.06.2009 - X B 202/08   

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https://dejure.org/2009,8029
BFH, 16.06.2009 - X B 202/08 (https://dejure.org/2009,8029)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2009 - X B 202/08 (https://dejure.org/2009,8029)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - X B 202/08 (https://dejure.org/2009,8029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Schlafender Richter, Begründung einer Verfahrensrüge; Anforderungen an den Nachweis der Hingabe und der Entgegennahme eines Darlehens

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 119 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts wegen des Schlafens eines ehrenamtlichen Richters während der Verhandlung; Indizien für ein Schlafen eines Richters während der Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Keine vorschriftsmäßige Besetzung, wenn Richter während der mündlichen Verhandlung schläft; schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels; Anforderungen an den Nachweis der Hingabe und der Entgegennahme eines Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.08.1967 - VI R 198/66

    Rüge der Übermüdung eines Richters

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - X B 202/08
    Ein Gericht ist nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht folgt (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. August 1967 VI R 198/66, BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558).

    Weder hat der Kläger solches Verhalten des nach seinem Vorbringen schlafenden Richters beschrieben noch hat er offenkundig Anlass gesehen, den Vorsitzenden auf die nach seiner Auffassung von Beginn der Verhandlung an eingeschränkte Beteiligung des ehrenamtlichen Richters an der Verhandlung aufmerksam zu machen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558, und vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468).

  • BFH, 05.12.1985 - IV R 114/85

    Schlaf eines Richters in der mündlichen Verhandlung - Konzentration des Richters

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - X B 202/08
    Weder hat der Kläger solches Verhalten des nach seinem Vorbringen schlafenden Richters beschrieben noch hat er offenkundig Anlass gesehen, den Vorsitzenden auf die nach seiner Auffassung von Beginn der Verhandlung an eingeschränkte Beteiligung des ehrenamtlichen Richters an der Verhandlung aufmerksam zu machen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558, und vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468).
  • BFH, 13.08.1996 - V B 7/96

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Ablehnung des Antrags auf

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - X B 202/08
    Dazu hätte er angeben müssen, dass er oder sein Bevollmächtigter ohne Verschulden an einer sachdienlichen Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gehindert gewesen seien (BFH-Beschluss vom 13. August 1996 V B 7/96, BFH/NV 1997, 188).
  • BFH, 28.02.2001 - VIII R 17/99
    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - X B 202/08
    Im Allgemeinen kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise "abwesend" ist, wenn andere sichere Anzeichen --als die vom Kläger genannten-- hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder Anzeichen von fehlender Orientierung (BFH-Beschluss vom 17. Mai 1999 VIII R 17/99, BFH/NV 1999, 1491, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 03.06.2020 - II B 54/19

    Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör; Bestimmtheit des gesetzlichen

    Im Allgemeinen kann aber erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise "abwesend" ist, wenn sichere Anzeichen gegeben sind, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder Anzeichen von fehlender Orientierung (BFH-Beschluss vom 16.06.2009 - X B 202/08, BFH/NV 2009, 1659, unter 1.).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2012 - 9 Sch 2/09

    Zuständigkeit des Gerichtes des Erlassstaates im Schiedswesen hinsichtlich der

    Zwar trifft es zu, dass nach durchgängiger Rechtsprechung ein Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht folgt (BGH, NJW 1962, 2212; BVerwG NJW 1966, 467; BGH, NStZ 1982, 41 ; BFH, BeckRS 2009, 25015415; BeckRS 2011, 95025).

    Denn es ist ebenso in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Mangel der nicht ordnungsgemäßen Besetzung nur dann schlüssig dargelegt ist, wenn sich die Partei, die diesen Mangel geltend macht, veranlasst gesehen hat, den Vorsitzenden auf die nach seiner Auffassung eingeschränkte Beteiligung des Beisitzers an der Verhandlung aufmerksam zu machen (BGH MDR 1974, 725; BGH 6. März 2001, 4 StR 529/00; BVerwG, NJW 2001, 2898 ; BFH, BeckRS 2011, 95025; BFH/NV 2009, 1059; BFHE 89, 183).

  • BFH, 21.01.2015 - XI B 88/14

    Keine Steuerermäßigung bei Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der

    Dass diese Voraussetzungen vorliegen, kann im Allgemeinen jedoch erst dann angenommen werden, wenn sichere Anzeichen für das Schlafen wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder eindeutige Anzeichen von fehlender Orientierung gerügt werden (BFH-Beschluss vom 16. Juni 2009 X B 202/08, BFH/NV 2009, 1659).
  • BFH, 17.02.2011 - IV B 108/09

    Schlafender Richter - Zur Darlegung des Verfahrensmangels - Grundsätzliche

    Dass diese Voraussetzungen vorliegen, kann im Allgemeinen jedoch erst dann angenommen werden, wenn sichere Anzeichen für das Schlafen wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder eindeutige Anzeichen von fehlender Orientierung gerügt werden (BFH-Beschluss vom 16. Juni 2009 X B 202/08, BFH/NV 2009, 1059, unter 1. der Gründe, m.w.N.).

    Dem entspricht es, dass während der mündlichen Verhandlung weder der Prozessbevollmächtigte der Kläger noch der Vertreter des Finanzamts einen Anlass gesehen haben, den Vorsitzenden auf den (angeblich) schlafenden ehrenamtlichen Richter hinzuweisen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1059, unter 1. der Gründe; BFH-Urteile in BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558, und vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468, unter I. der Gründe).

  • FG Niedersachsen, 24.08.2009 - 9 K 547/05

    Bilanzierung von im Folgejahr einzulösenden Dienstleistungsrabattzusagen eines

    Die Ablehnung der Vertagung war daher berechtigt, und zwar unabhängig davon, ob sie auch auf § 79 b Abs. 3 FGO gestützt werden kann (vgl. Beschluss des BFH vom 16.6. 2009 X B 202/08, BFH/NV 2009, 1659, 1660).
  • BFH, 19.10.2011 - IV B 61/10

    Kein Verfahrensfehler bei Ersetzung der Unterschrift - Darlegung einer Divergenz

    Dass diese Voraussetzungen vorliegen, kann im Allgemeinen jedoch erst dann angenommen werden, wenn sichere Anzeichen für das Schlafen wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder eindeutige Anzeichen von fehlender Orientierung gerügt werden (BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2009 X B 202/08, BFH/NV 2009, 1059; vom 17. Februar 2011 IV B 108/09, BFH/NV 2011, 996).

    Dem entspricht es, dass während der mündlichen Verhandlung weder der Prozessbevollmächtigte des Klägers noch der Vertreter des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt) einen Anlass gesehen haben, den Vorsitzenden auf die (angeblich) schlafende Richterin hinzuweisen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1059; BFH-Urteile in BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558, und vom 5. Dezember 1985 IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468).

  • BFH, 29.06.2018 - VII B 189/17

    Zur Sachaufklärungspflicht des FG bei Anfechtung der Steuerberaterprüfung wegen

    Die BFH-Rechtsprechung fordert sichere Anzeichen für das Schlafen wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder eindeutige Anzeichen von fehlender Orientierung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2009 X B 202/08, BFH/NV 2009, 1659; vom 17. Februar 2011 IV B 108/09, BFH/NV 2011, 996; vom 27. April 2011 III B 62/10, BFH/NV 2011, 1379).
  • BFH, 27.04.2011 - III B 62/10

    Darlegung einer Divergenz - Aufklärungsrüge - Rügeverlust - Schlafender Richter

    Aus dem Vortrag, einer der Richter habe unmittelbar nach Verhandlungsbeginn den Kopf mit Hand und Ellenbogen auf dem Tisch abgestützt, die Augen geschlossen, den Kopf leicht in Richtung Fenster gewandt, habe über den gesamten Verlauf der mündlichen Verhandlung regungslos in dieser Position verharrt und sich in keiner erkennbaren Weise an der mündlichen Verhandlung beteiligt, kann nicht mit Sicherheit geschlossen werden, der Richter habe geschlafen oder sei in anderer Weise "abwesend" gewesen (z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2009 X B 202/08, BFH/NV 2009, 1659, m.w.N.).
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