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   BFH, 12.11.2008 - X B 203/08   

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https://dejure.org/2008,22622
BFH, 12.11.2008 - X B 203/08 (https://dejure.org/2008,22622)
BFH, Entscheidung vom 12.11.2008 - X B 203/08 (https://dejure.org/2008,22622)
BFH, Entscheidung vom 12. November 2008 - X B 203/08 (https://dejure.org/2008,22622)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1000/92

    Verfassungsmäßigkeit der Auslegung von Art. 1 Nr. 1 BFH-Entlastungsgesetz

    Auszug aus BFH, 12.11.2008 - X B 203/08
    Gegen diesen Vertretungszwang bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 1992 2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 06.02.2013 - X K 11/12

    Vertretungszwang auch bei Entschädigungsklagen - Vereinbarkeit des

    § 62 Abs. 4 FGO verletzt ebenfalls nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), denn der Vertretungszwang erweist sich aufgrund des mit ihm verbundenen Entlastungszwecks "als nicht sachlich ungerechtfertigt" (BVerfG-Beschluss vom 20. August 1992  2 BvR 1000/92, HFR 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 759, und vom 12. November 2008 X B 203/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R44).
  • BFH, 19.01.2012 - VI B 98/11

    Finanzrechtsweg: Verweisung, Rechtsgültigkeit des § 33 FGO - Vertretungszwang:

    Denn der Vertretungszwang erweist sich aufgrund des mit ihm verbundenen Entlastungszwecks sachlich als nicht ungerechtfertigt (BVerfG-Beschluss vom 20. August 1992  2 BvR 1000/92, HFR 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 2095; vom 12. November 2008 X B 203/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 44).
  • BFH, 22.07.2010 - V S 8/10

    Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge - Keine verfassungsrechtlichen

    Gegen diesen Vertretungszwang bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 1992  2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs; BFH-Beschluss vom 12. November 2008 X B 203/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 44).
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