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   BFH, 26.08.2010 - X B 210/09   

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https://dejure.org/2010,12430
BFH, 26.08.2010 - X B 210/09 (https://dejure.org/2010,12430)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2010 - X B 210/09 (https://dejure.org/2010,12430)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2010 - X B 210/09 (https://dejure.org/2010,12430)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    (Zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache)

  • openjur.de

    (Zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache) n

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 1 Nr 2, FGO § 115 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103, FGO § 142, FGO § 116 Abs 5
    (Zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache) n

  • Bundesfinanzhof

    (Zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache) n

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 Nr 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 GG, § 142 FGO
    (Zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache) n

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 Nr 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 GG, § 142 FGO
    (Zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache) n

  • rewis.io

    (Zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache) n

  • ra.de
  • rewis.io

    (Zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache) n

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache) n

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung zum Beschwerdevorbringen ohne vorherige Entscheidung über einen für das Beschwerdeverfahren anhängig gemachten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.11.2004 - III R 21/02

    Unternehmereigenschaft bei Strohmannverhältnissen

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X B 210/09
    Die Entscheidung des FG divergiere auch vom BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 21/02 (BFHE 207, 321, BStBl II 2005, 168).

    Die vom Kläger behauptete Divergenz zu den BFH-Urteilen in BFH/NV 2009, 355, in BFHE 207, 321, BStBl II 2005, 168 und vom 17. Mai 2006 VIII R 21/04 (BFH/NV 2006, 1839) liegt jedenfalls nicht vor.

    Entgegen der Auffassung des Klägers vermag der beschließende Senat auch nicht zu erkennen, dass das FG mit dem angefochtenen Urteil von den Entscheidungen in BFHE 207, 321, BStBl II 2005, 168 bzw. in BFH/NV 2006, 1839 abgewichen sein soll.

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil in BFHE 207, 321, BStBl II 2005, 168) ging das FG vielmehr davon aus, dass zwischen einem "Strohmann" und dem hinter ihm stehenden Unternehmer grundsätzlich eine Mitunternehmerschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzunehmen sei, weil der "Strohmann" aufgrund seines Auftretens nach außen in der Regel unbeschränkt für die Schulden des Betriebs hafte.

  • BFH, 28.10.2008 - VII R 32/07

    Haftung - Vorliegen einer Mitunternehmerschaft - Mitunternehmereigenschaft des im

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X B 210/09
    Eine Mutter-Kind-Beziehung rechtfertige nach der Rechtsprechung (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Oktober 2008 VII R 32/07, BFH/NV 2009, 355) keine willkürliche Zurechnung eines eingerichteten Gewerbebetriebs auf den Sohn.

    Die vom Kläger behauptete Divergenz zu den BFH-Urteilen in BFH/NV 2009, 355, in BFHE 207, 321, BStBl II 2005, 168 und vom 17. Mai 2006 VIII R 21/04 (BFH/NV 2006, 1839) liegt jedenfalls nicht vor.

    b) Dem Urteil in BFH/NV 2009, 355 lag ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde.

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X B 210/09
    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. BVerfG-Beschluss vom 13.07.1992 1 BvR 99/90).

    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschluss vom 3. März 2010 VIII B 173/09, nicht veröffentlicht).

  • BFH, 17.05.2006 - VIII R 21/04

    Voraussetzungen für die Stellung als (Mit-)Unternehmer; offene und verdeckte

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X B 210/09
    Die vom Kläger behauptete Divergenz zu den BFH-Urteilen in BFH/NV 2009, 355, in BFHE 207, 321, BStBl II 2005, 168 und vom 17. Mai 2006 VIII R 21/04 (BFH/NV 2006, 1839) liegt jedenfalls nicht vor.

    Entgegen der Auffassung des Klägers vermag der beschließende Senat auch nicht zu erkennen, dass das FG mit dem angefochtenen Urteil von den Entscheidungen in BFHE 207, 321, BStBl II 2005, 168 bzw. in BFH/NV 2006, 1839 abgewichen sein soll.

  • BFH, 19.11.2007 - VIII B 70/07

    Keine Divergenz bei fehlender Identität des Sachverhalts - Keine Zulassung der

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X B 210/09
    Eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen oder die (angeblich) fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls bzw. schlichte Subsumtionsfehler des FG reichen für eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht aus (z.B. BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VIII B 70/07, BFH/NV 2008, 380).
  • BFH, 11.01.2007 - XI B 22/06

    NZB: Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X B 210/09
    a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.).
  • BFH, 12.01.2006 - II B 65/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; Rückwirkung einer Genehmigung

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X B 210/09
    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift auszuführen (BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 II B 65/05, BFH/NV 2006, 813, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2005 - VI B 150/04

    Urteilsbegründung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X B 210/09
    Mit der Rüge materiell-rechtlicher Fehler kann die Revisionszulassung nur dann erreicht werden, wenn sie von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung sind, die geeignet wären, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen, wenn sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert würden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025).
  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X B 210/09
    Greifbare Gesetzeswidrigkeit ist anzunehmen, wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder durch eine offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechende Gesetzesauslegung verursacht ist (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 38/06

    Richterablehnung; Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X B 210/09
    Denn die Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757).
  • BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren

  • BFH, 23.08.2007 - X B 183/07

    NZB: Hinweispflicht

  • BFH, 08.07.2015 - X R 41/13

    Erträge des Altersvorsorgevermögens stellen keine Altersvorsorgebeiträge dar -

    Ein Gericht ist aus dem Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, jedoch weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung in dem Sinne verpflichtet, dass es die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten vorher umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis seiner Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen hätte (Senatsbeschlüsse vom 23. August 2007 X B 183/07, BFH/NV 2007, 2320, unter II.2.a, und vom 26. August 2010 X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287, unter III.4.a).
  • BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19

    Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift

    Der Senat kann über das Beschwerdevorbringen ohne vorherige Bekanntgabe der PKH-Entscheidung vom heutigen Tag im Verfahren VII S 36/19 (PKH) entscheiden, da ein Prozessbevollmächtigter sowohl den PKH-Antrag gestellt als auch die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und begründet hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.08.2010 - X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287, Rz 7 f., und vom 19.02.2020 - V S 23/19 (PKH), BFH/NV 2020, 893, Rz 14).
  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    Dies trifft im vorliegenden Fall, in dem sowohl der PKH-Antrag als auch die Nichtzulassungsbeschwerde bereits von einem sachkundigen Prozessbevollmächtigten gestellt bzw. erhoben und begründet worden ist, nicht zu (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. August 2010 X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287).
  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    Dies trifft im vorliegenden Fall, in dem sowohl der PKH-Antrag als auch die Nichtzulassungsbeschwerde bereits von einem (sachkundigen) Prozessbevollmächtigten gestellt bzw. erhoben und begründet worden ist, nicht zu (z.B. BFH-Beschluss vom 26. August 2010 X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287).
  • BFH, 19.02.2020 - V S 23/19

    Verfahrensfehler, Anspruch auf rechtliches Gehör; Grundsatz der Vorherigkeit,

    (5) Wenn bereits ein Prozessbevollmächtigter sowohl den PKH-Antrag gestellt als auch die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und begründet hat (BFH-Beschluss vom 26.08.2010 - X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287, unter 1., Rz 8).
  • BFH, 20.09.2012 - III B 44/12

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zusammen mit PKH-Antrag -

    Dies trifft im vorliegenden Fall, in dem sowohl der PKH-Antrag als auch die Nichtzulassungsbeschwerde bereits von einem (sachkundigen) Prozessbevollmächtigten gestellt bzw. erhoben und begründet worden ist, nicht zu (z.B. BFH-Beschluss vom 26. August 2010 X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287).
  • BFH, 20.08.2012 - III B 33/12

    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision

    Kommt aber die Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters --wie hier angesichts der Tatsache, dass sowohl der PKH-Antrag als auch die Nichtzulassungsbeschwerde bereits von einem Prozessbevollmächtigten gestellt bzw. erhoben und begründet worden sind-- nicht in Betracht, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen (negativer) Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne rechtliche Bedeutung (z.B. BFH-Beschluss vom 26. August 2010 X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287).
  • BFH, 16.02.2011 - X S 29/10

    Ausnahmsweise gleichzeitige Entscheidung über einen PKH-Antrag und die Hauptsache

    In derartigen Fallkonstellationen verlangt aber weder das Gebot der weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) noch der Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG) einen zeitlichen Abstand zwischen den beiden Entscheidungen (vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2010 VIII B 173/09, www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen, unter I.1., m.w.N., Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des BVerfG vom 2. September 2010  1 BvR 1272/10, nicht zur Entscheidung angenommen; Senatsbeschluss vom 26. August 2010 X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287, unter II.).
  • BFH, 20.11.2019 - VIII S 14/19

    Gleichzeitige Entscheidung über einen PKH-Antrag und eine offensichtlich

    Kommt aber die Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters --wie hier angesichts der Tatsache, dass sowohl der PKH-Antrag als auch die Nichtzulassungsbeschwerde bereits von einem Prozessbevollmächtigten gestellt und begründet worden sind-- nicht in Betracht, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen (negativer) Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne rechtliche Bedeutung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.08.2010 - X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287, Rz 7; vom 20.09.2012 - III B 44/12, BFH/NV 2013, 65, Rz 5).
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