Rechtsprechung
   BFH, 16.06.2010 - X B 214/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16963
BFH, 16.06.2010 - X B 214/09 (https://dejure.org/2010,16963)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2010 - X B 214/09 (https://dejure.org/2010,16963)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - X B 214/09 (https://dejure.org/2010,16963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere - Keine Bindung an tierschutzrechtliche Beurteilung

  • openjur.de

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere; Keine Bindung an tierschutzrechtliche Beurteilung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 1, EStG § 15 Abs 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, TierSchG
    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere - Keine Bindung an tierschutzrechtliche Beurteilung

  • Bundesfinanzhof

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere - Keine Bindung an tierschutzrechtliche Beurteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 EStG 1997, § 15 Abs 1 EStG 2002, § 15 Abs 2 EStG 1997, § 15 Abs 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere - Keine Bindung an tierschutzrechtliche Beurteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 EStG 1997, § 15 Abs 1 EStG 2002, § 15 Abs 2 EStG 1997, § 15 Abs 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere - Keine Bindung an tierschutzrechtliche Beurteilung

  • rewis.io

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere - Keine Bindung an tierschutzrechtliche Beurteilung

  • ra.de
  • rewis.io

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis nur weniger Zuchttiere - Keine Bindung an tierschutzrechtliche Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1 S. 1; FGO § 105 Abs. 5; EStG § 15
    Überraschungsentscheidung bei Orientierung der Prognose zum Krankheitsrisiko und Sterblichkeitsrisiko der von einem Prozessbeteiligten gehaltenen Vögel auf der Grundlage des schlechtest möglichen Falls anstatt am prognostizierten mittleren Schadensverlauf; Beurteilung ...

  • datenbank.nwb.de

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht bei Tierzucht auf Basis von nur wenigen Zuchttieren; keine Bindung an tierschutzrechtliche Beurteilung einer gewerblichen Vogelzucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.04.2008 - X B 67/07

    Anforderungen an schlüssige Sachaufklärungsrüge und Gehörsrüge - Verletzung des

    Auszug aus BFH, 16.06.2010 - X B 214/09
    Wird geltend gemacht, das FG habe auch ohne entsprechende Beweisantritte den Sachverhalt von Amts wegen aufklären müssen, dann ist nach der ständigen Rechtsprechung u.a. darzulegen, dass ein solcher Mangel in der mündlichen Verhandlung vor dem FG, in der der Beteiligte wie hier rechtskundig vertreten war, gerügt wurde, oder aus welchen entschuldbaren Gründen eine dahingehende Rüge unterblieb (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 67/07, BFH/NV 2008, 1346).
  • BFH, 20.06.2007 - X B 116/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 16.06.2010 - X B 214/09
    Nach der ständigen BFH-Rechtsprechung dürfen Zulassungsgründe, die wie hier erst nach Ablauf der Begründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO geltend gemacht werden, nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705).
  • BFH, 23.06.2003 - X B 165/02

    Ap - Begründung Prüfungsanordnung, Prüfungsturnus

    Auszug aus BFH, 16.06.2010 - X B 214/09
    Eine solche Überraschungsentscheidung ist dann nicht gegeben, wenn das FG sein Urteil auf Gesichtspunkte stützt, die bereits in der den Klägern bekannten Einspruchsentscheidung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) enthalten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 16.06.2010 - X B 214/09
    Kein Verfahrensfehler ist dagegen die ggf. fehlerhafte Würdigung solcher Erkenntnisse (Senatsbeschluss vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 19.01.2010 - IV B 136/08

    Darlegung bei einer Divergenzrüge sowie bei der Rüge einer

    Auszug aus BFH, 16.06.2010 - X B 214/09
    a) Eine unzulässige Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) ist gegeben, wenn das FG sein Urteil auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2010, 918).
  • BFH, 18.09.2013 - X B 38/13

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung und

    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung des Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen-- nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991  1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, unter II.1., mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ebenso Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 X B 214/09, BFH/NV 2010, 1811, unter 2.a).
  • BFH, 24.03.2014 - X S 4/14

    Ablehnung von PKH wegen Mutwillens nach der seit 1. Januar 2014 geltenden

    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht rechnen musste (Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 X B 214/09, BFH/NV 2010, 1811, unter 2.a).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 127/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Eine solche liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2010, 918, und Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 X B 214/09, BFH/NV 2010, 1811).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht