Rechtsprechung
BFH, 26.05.2009 - X B 215/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Auslegung von Willenserklärungen; Überprüfung der Auslegung des FG durch den BFH
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 6
Einspruch gegen eine an ein Ehepaar adressierte Prüfungsanordnung - datenbank.nwb.de
Auslegung von Willenserklärungen; Überprüfung der Auslegung des FG durch den BFH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 30.07.2008 - 2 K 358/07
- BFH, 26.05.2009 - X B 215/08
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 26.04.2012 - V R 2/11
Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung …
Auch bei scheinbar eindeutiger Erklärung hängt die Bestimmung des Klägers von allen dem FA und dem FG als den Empfängern der Klageschrift bekannten oder erkennbaren Umständen tatsächlicher oder rechtlicher Art ab; dabei ist auch der im weiteren Verfahren erfolgte Tatsachenvortrag mit einzubeziehen (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 VII B 26/09, BFH/NV 2010, 441; vom 26. Mai 2009 X B 215/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R683; BFH-Urteil in BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178). - BFH, 05.06.2014 - V R 50/13
Voraussetzungen des Umsatzsteuer-Vergütungsverfahrens; Unionsrecht und …
Auch bei scheinbar eindeutiger Erklärung hängt die Bestimmung des Klägers von allen dem FA und dem FG als den Empfängern der Klageschrift bekannten oder erkennbaren Umständen tatsächlicher oder rechtlicher Art ab; dabei ist auch der im weiteren Verfahren erfolgte Tatsachenvortrag mit einzubeziehen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634;… BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 VII B 26/09, BFH/NV 2010, 441; vom 26. Mai 2009 X B 215/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R683; BFH-Urteil in BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178). - FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09
Außenprüfung für die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer im Zeitraum 2002 bis 2004 für …
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens (Aktenzeichen X B 215/08) hat die Klägerin zu tragen.Wegen der weiteren Einzelheiten zum Einspruchsschreiben wird auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Mai 2009 (X B 215/08) verwiesen.
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hob der BFH mit Beschluss vom 26. Mai 2009 (X B 215/08) das Prozessurteil des erkennenden Senats auf und verwies die Sache an das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - FG - zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück.
- BFH, 13.08.2009 - X B 111/09
Keine Beschwerde gegen die Ablehnung einer gerichtsinternen Verweisung
Mit Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 215/08 hob der angerufene Senat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) das Urteil des Finanzgerichts des Landes-Sachsen Anhalt (FG) vom 30. Juli 2008 2 K 358/07 auf und verwies die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück (§ 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).Die Fortsetzung des Verfahrens vor einem anderen Senat erfordert eine besondere Anordnung nach § 155 FGO i.V.m. § 563 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (…vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 126 Rz 15), die in dem Beschluss des angerufenen Senats vom 26. Mai 2009 X B 215/08 nicht enthalten ist.
- BFH, 07.10.2009 - VII B 26/09
Bestimmung der richtigen Partei durch Auslegung - Entscheidung über zulässige …
Der BFH ist als Beschwerdeinstanz aber nicht daran gehindert, die Auslegung des FG daraufhin zu überprüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und die Erfahrungssätze zutreffend angewendet worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 215/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R683, m.w.N.). - BFH, 31.07.2013 - V B 66/12
Berichtigung des Rubrums im Beschwerdeverfahren, Beschwerdebefugnis, Auslegung …
Als Beschwerdeinstanz kann der BFH die Auslegung des FG daraufhin überprüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und die Erfahrungssätze zutreffend angewendet worden sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 VII B 26/09, BFH/NV 2010, 441; vom 26. Mai 2009 X B 215/08, Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R-683, m.w.N.).