Rechtsprechung
   BFH, 08.10.2013 - X B 217/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31553
BFH, 08.10.2013 - X B 217/12 (https://dejure.org/2013,31553)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2013 - X B 217/12 (https://dejure.org/2013,31553)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - X B 217/12 (https://dejure.org/2013,31553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,31553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2 EStG - Privilegierung der privaten Renten gegenüber den gesetzlichen Renten ist verfassungsgemäß - Beurteilung nur von tatsächlich verwirklichten ...

  • openjur.de

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2 EStG; Privilegierung der privaten Renten gegenüber den gesetzlichen Renten ist verfassungsgemäß; Beurteilung nur von tatsächlich verwirklichten ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, GG Art 3 Abs 1, EStG VZ 2007, FGO § 96 Abs 1
    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2 EStG - Privilegierung der privaten Renten gegenüber den gesetzlichen Renten ist verfassungsgemäß - Beurteilung nur von tatsächlich verwirklichten ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2 EStG - Privilegierung der privaten Renten gegenüber den gesetzlichen Renten ist verfassungsgemäß - Beurteilung nur von tatsächlich verwirklichten ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 2 EStG 2002 vom 05.07.2004, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, Art 3 Abs 1 GG
    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2 EStG - Privilegierung der privaten Renten gegenüber den gesetzlichen Renten ist verfassungsgemäß - Beurteilung nur von tatsächlich verwirklichten ...

  • rewis.io

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2 EStG - Privilegierung der privaten Renten gegenüber den gesetzlichen Renten ist verfassungsgemäß - Beurteilung nur von tatsächlich verwirklichten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 1 S. 3 lit a aa
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung von Altersrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Sog. Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb Satz 2 EStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; Privilegierung der privaten Renten gegenüber den gesetzlichen Renten verstößt nicht gegen Art. 3 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung von Altersrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung mangels grundsätzlicher Bedeutung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 217/12
    a) Sofern sie die Ungleichbehandlung von gesetzlichen und privaten Renten rügen, übersehen sie, dass der angerufene Senat in Bezug auf die Privilegierung der privaten Renten bereits in seinem Grundsatzurteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) entschieden hat, dass deren Besserstellung nicht gegen Art. 3 GG verstößt.

    So sei es auch bei der Besteuerung der privaten Leibrentenversicherungen: Diese seien Teil der privaten Altersvorsorge und gehörten zur sog. dritten Schicht der Altersvorsorge, für die das Prinzip der vorgelagerten Besteuerung und damit die Ertragsanteilsbesteuerung gelte (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b cc).

    aa) Der angerufene Senat hat in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 (unter II.3.b aa) bereits entschieden, dass der steuerfreie Teil der Rente in einem lebenslang geltenden grundsätzlich gleichbleibenden Freibetrag festgeschrieben wird.

    Mit diesem Konzept der nachgelagerten Besteuerung können Rentenzuflüsse jetzt, auch soweit sie auf eigenen Beitragszahlungen des Steuerpflichtigen zur Rentenversicherung beruhen, über den Ertragsanteil hinaus der Besteuerung unterworfen werden (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.a bb(1)).

  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 217/12
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG eine zulässige pauschalierende Regelung ist und keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Senatsurteile vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, unter B.IV.3., und vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803, unter II.2.e, und Senatsbeschluss vom 17. August 2011 X B 217/10, BFH/NV 2011, 2082).

    Nach Auffassung des Senats dürfte die Öffnungsklausel daher den typischen Fall abbilden, dass Steuerpflichtige, die Beiträge oberhalb der Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hätten, diese Zahlungen regelmäßig über einen längeren Zeitraum vorgenommen hätten (siehe Senatsurteil in BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, unter B.IV.3.).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 1/09

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften -

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 217/12
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG eine zulässige pauschalierende Regelung ist und keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Senatsurteile vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, unter B.IV.3., und vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803, unter II.2.e, und Senatsbeschluss vom 17. August 2011 X B 217/10, BFH/NV 2011, 2082).
  • BFH, 19.04.2007 - III B 36/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 217/12
    Beide Zulassungsgründe setzen deshalb u.a. die substantiierte Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage voraus (z.B. BFH-Beschluss vom 19. April 2007 III B 36/06, BFH/NV 2007, 1518).
  • BFH, 17.08.2011 - X B 217/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen Verfassungswidrigkeit einer Norm -

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 217/12
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG eine zulässige pauschalierende Regelung ist und keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Senatsurteile vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, unter B.IV.3., und vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803, unter II.2.e, und Senatsbeschluss vom 17. August 2011 X B 217/10, BFH/NV 2011, 2082).
  • BFH, 31.01.2005 - III B 59/04

    Grundsätzliche Bedeutung: Verfassungswidrigkeit - ausgelaufenes Recht

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 217/12
    Eine weitere bzw. erneute Klärung der Rechtsfrage kann z.B. geboten sein, wenn gegen die bisherige Rechtsprechung gewichtige Einwendungen erhoben worden sind, mit denen sich der BFH bislang noch nicht auseinandergesetzt hat (Beschluss vom 31. Januar 2005 III B 59/04, BFH/NV 2005, 1081; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32 ff., m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2007 - X B 68/07

    Fehler bei der Auslegung der AO begründen keinen Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 217/12
    Dagegen sind Fehler, die dem FA im Besteuerungsverfahren unterlaufen, keine Verfahrensmängel i.S. des Revisionsrechts (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 21. August 2007 X B 68/07, BFH/NV 2007, 2143, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2013 - X B 113/11

    Steuerfreier Teil der Rente und Rentenanpassung

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 217/12
    Regelmäßige Rentenanpassungen führen danach nicht zu einer Erhöhung des steuerfreien Teils der Rente (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung --EStG--), so dass spätere reguläre Rentenerhöhungen uneingeschränkt der Besteuerung unterworfen werden (so auch Senatsbeschluss vom 6. März 2013 X B 113/11, BFH/NV 2013, 929).
  • BFH, 04.10.2010 - III B 82/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

    Auszug aus BFH, 08.10.2013 - X B 217/12
    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm geltend gemacht, so ist zur substantiierten Darlegung eine an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38, unter II.1.b, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.2015 - X B 171/14

    Vertikale Verlustausgleichsbeschränkung bei Verlusten aus Wertpapiergeschäften

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde --wie hier-- verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38; in BFH/NV 2013, 1447; vom 8. Oktober 2013 X B 217/12, BFH/NV 2014, 41, jeweils m.w.N.).

    Beide Zulassungsgründe setzen deshalb u.a. die substantiierte Darlegung einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. April 2007 III B 36/06, BFH/NV 2007, 1518; in BFH/NV 2013, 1447; in BFH/NV 2014, 41).

  • BFH, 17.11.2015 - X R 40/13

    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG

    bbb) Auch die Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG ist eine solche grobmaschige typisierende Regelung, die lediglich abstrakt der Gefahr einer doppelten Besteuerung begegnen will, und zwar unabhängig davon, ob im konkreten Einzelfall eine solche Gefahr droht, weshalb die Einhaltung des Doppelbesteuerungsverbots stets zusätzlich zu prüfen ist (Senatsurteile vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803, unter II.2.d der Urteilsgründe, und X R 29/09, BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591, unter II.2.b cc der Urteilsgründe, sowie Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2013 X B 217/12, BFH/NV 2014, 41).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 128/13

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei behauptetem

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde --wie hier-- verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 38; in BFH/NV 2013, 1447; vom 8. Oktober 2013 X B 217/12, BFH/NV 2014, 41, jeweils m.w.N.).

    Beide Zulassungsgründe setzen deshalb u.a. die substantiierte Darlegung einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. April 2007 III B 36/06, BFH/NV 2007, 1518; in BFH/NV 2013, 1447; in BFH/NV 2014, 41).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht