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   BFH, 08.04.1993 - X B 22/92   

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https://dejure.org/1993,3995
BFH, 08.04.1993 - X B 22/92 (https://dejure.org/1993,3995)
BFH, Entscheidung vom 08.04.1993 - X B 22/92 (https://dejure.org/1993,3995)
BFH, Entscheidung vom 08. April 1993 - X B 22/92 (https://dejure.org/1993,3995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Pflicht zum Tragen der Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen eines Vertrausenstatbestandes bei Unaufklärbarkeit des Sachverhalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 08.04.1993 - X B 22/92
    Sie läßt sich anhand der bisherigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462) ohne weiteres beantworten.
  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt

    Auszug aus BFH, 08.04.1993 - X B 22/92
    Über diese Frage hat der BFH im Urteil vom 27. August 1991 VIII R 85/89 (BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9) entschieden.
  • BFH, 30.08.1990 - VIII R 85/89

    Auslegung von Entlastungsvorschriften über die Zuständigkeit bei der Anfechtung

    Auszug aus BFH, 08.04.1993 - X B 22/92
    Über diese Frage hat der BFH im Urteil vom 27. August 1991 VIII R 85/89 (BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9) entschieden.
  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Die Schwierigkeit eines Negativbeweises ändert die Verteilung der Beweislast grundsätzlich nicht (z.B. BFH-Beschluss vom 8. April 1993 X B 22/92, BFH/NV 1994, 180, m.w.N.; BVerwG-Urteil vom 27. September 2006 3 C 34.05, BVerwGE 126, 365, Neue Juristische Wochenschrift, 2007, 789, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 3 K 1670/15

    Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Denjenigen, der sich auf das Nichtvorliegen von Tatsachen beruft, kann die Feststellungslast aber nur dann treffen, wenn der Gegner (hier also die Kläger) substantiiert Tatsachen und Umstände vorgetragen hat, die für das Vorliegen des Positivums sprechen (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 1993 X B 22/92, BFH/NV 1994, 180; BFH-Urteil vom 16. April 2015 IV R 2/12, BFH/NV 2015, 1331).
  • BFH, 16.04.2015 - IV R 2/12

    Korrektur eines Gewinnfeststellungsbescheids bei nachträglichem Bekanntwerden

    Denjenigen, der sich auf das Nichtvorliegen von Tatsachen beruft, kann die Feststellungslast aber nur dann treffen, wenn der Gegner (hier also die Klägerin) substantiiert Tatsachen und Umstände vorgetragen hat, die für das Vorliegen des Positivums sprechen (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 1993 X B 22/92, BFH/NV 1994, 180).
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