Rechtsprechung
   BFH, 16.07.2008 - X B 25/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4916
BFH, 16.07.2008 - X B 25/08 (https://dejure.org/2008,4916)
BFH, Entscheidung vom 16.07.2008 - X B 25/08 (https://dejure.org/2008,4916)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - X B 25/08 (https://dejure.org/2008,4916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten unternehmerischen Tätigkeit; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Verbot der Verböserung

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 2; ; AO § 165 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 25/08
    Die Anlaufzeit eines neu aufgebauten Betriebs, während der die allgemeinen Grundsätze für die Annahme steuerlicher Liebhaberei in der Regel nicht gelten, ist je nach der Eigenart betriebsspezifisch festzulegen (BFH-Urteil vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202).

    Unter letzterer Voraussetzung ist auch eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N. der Rechtsprechung; Senatsbeschlüsse vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333 - Yachtvercharterung; vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381 - "strukturelle Verluste").

  • BFH, 15.07.1999 - V B 25/99

    Ablehnungsgesuch; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 25/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es zulässig, eine auf grundsätzliche Bedeutung und Fortbildung des Rechts gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (in analoger Anwendung des § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zurückzuweisen, wenn sich das Urteil des Finanzgerichts (FG) aus anderen als den dargestellten Gründen als im Ergebnis zutreffend erweist und deshalb die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192, und vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 25/08
    Liebhaberei liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Tätigkeit "nach ihrem Wesen und der Art der Betriebsführung nicht geeignet ist, einen Totalgewinn zu erzielen" (z.B. BFH-Urteil vom 27. Januar 2000 IV R 33/99, BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 25/08
    Auch kann die Möglichkeit, entstehende Verluste mit steuersparender Wirkung mit anderen Einkünften verrechnen zu können, in tragender Funktion als persönliches Motiv herangezogen werden, wenn das Geschäftskonzept des Steuerpflichtigen darauf beruht, zunächst buchmäßige Verluste --etwa durch Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen-- auszuweisen und zu einem späteren Zeitpunkt steuerfreie oder -begünstigte Veräußerungsgewinne zu erzielen, oder wenn die Tätigkeit dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, Kosten der privaten Lebensführung (z.B. anteilige Fixkosten ohnehin vorhandener Gegenstände wie PKW, Wohnung, Kommunikationsmittel oder Computer) in den einkommensteuerlich relevanten Bereich zu verlagern (vgl. die Rechtsprechungsnachweise im Senatsurteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063).
  • BFH, 14.04.2000 - X B 118/99

    Liebhaberei; Yachtvercharterung

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 25/08
    Unter letzterer Voraussetzung ist auch eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N. der Rechtsprechung; Senatsbeschlüsse vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333 - Yachtvercharterung; vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381 - "strukturelle Verluste").
  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 25/08
    Die Revision ist auch nicht wegen Divergenz der Entscheidung des FG zum Senatsurteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04 (BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874) zuzulassen.
  • BFH, 23.04.2008 - V B 159/07

    Konkretisierung von Beweisanträgen - keine Verböserung bei Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 25/08
    Da Streitgegenstand im finanzgerichtlichen Verfahren nicht das einzelne Besteuerungsmerkmal, sondern die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheides ist, hindert das Verbot der Verböserung (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO) das Gericht nicht, einzelne Besteuerungsgrundlagen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht für den Steuerpflichtigen wie für das FA anders zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Steuerbescheid geschehen ist, und dies in den Gründen seiner Entscheidung darzulegen (BFH-Beschluss vom 13. April 2008 V B 159/07, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 19.07.1999 - V B 8/99

    § 126 Abs. 4 FGO , Anwendung der Norm bei einer NZB, die auf grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 25/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es zulässig, eine auf grundsätzliche Bedeutung und Fortbildung des Rechts gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (in analoger Anwendung des § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zurückzuweisen, wenn sich das Urteil des Finanzgerichts (FG) aus anderen als den dargestellten Gründen als im Ergebnis zutreffend erweist und deshalb die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192, und vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 25/08
    Unter letzterer Voraussetzung ist auch eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N. der Rechtsprechung; Senatsbeschlüsse vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333 - Yachtvercharterung; vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381 - "strukturelle Verluste").
  • BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07

    Verfahrensrüge einer überlangen Verfahrensdauer; Überprüfung einer

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 25/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es zulässig, eine auf grundsätzliche Bedeutung und Fortbildung des Rechts gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (in analoger Anwendung des § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zurückzuweisen, wenn sich das Urteil des Finanzgerichts (FG) aus anderen als den dargestellten Gründen als im Ergebnis zutreffend erweist und deshalb die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192, und vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84

    Langjährige Verluste eines Erfinders allein kein Beweisanzeichen für fehlende

  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt

    Es ist aber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, einen den Kläger begünstigenden Fehler des FA oder des FG im Rahmen der Klageanträge zu seinen Lasten zu berücksichtigen, sog. Saldierungsgebot (BFH-Entscheidungen vom 26.11.1987 - IV R 171/85, BFHE 152, 95, BStBl II 1988, 490, unter 5.; vom 19.04.2005 - III B 19/04, juris, unter 1.; vom 26.09.2005 - XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517, unter 2.a, sowie vom 16.07.2008 - X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673, unter 3.; vgl. auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 198, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen

    Eine solche "Verböserung" des angefochtenen Haftungsbescheides ist dem FG allerdings im Hinblick auf die Bestimmung des § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht gestattet (vgl. dazu nur BFH-Beschluss vom 16. Juli 2008 - X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673 m. w. N.).
  • BFH, 18.08.2010 - X R 30/07

    Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich

    Anlaufverluste können nicht in jedem Fall abgezogen werden; Verluste sind --im gewerblichen Bereich-- nur dann für die Dauer einer betriebsspezifischen Anlaufphase steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige zu Beginn seiner Tätigkeit ein schlüssiges Betriebskonzept erstellt hat, das ihn zu der Annahme veranlassen durfte, durch die gewerbliche Tätigkeit werde er insgesamt ein positives Ergebnis erzielen können (BFH-Beschluss vom 16. Juli 2008 X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673).
  • BFH, 18.06.2015 - X B 20/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fehlende Erfolgsaussicht des Revisionsverfahrens

    Die Vorschrift ist im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entsprechend anzuwenden (vgl. dazu u.a. BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2008 X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673; vom 12. Dezember 2011 VIII B 83/11, BFH/NV 2012, 726; vom 20. Februar 2012 III B 107/11, BFH/NV 2012, 987; vom 11. Dezember 2013 I B 174/12, BFH/NV 2014, 665; vom 25. Juni 2014 VII B 210/13, BFH/NV 2014, 1714; vom 18. November 2014 V B 54/14, BFH/NV 2015, 223; vom 6. Februar 2015 IX B 97/14, BFH/NV 2015, 821).

    Eine Rechtsfrage von etwaiger grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wäre in einem solchen Fall im Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich und deshalb nicht klärungsfähig (zu diesem Aspekt ausdrücklich bereits der Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 1673).

  • BFH, 29.09.2011 - V B 23/10

    Einheitliche Leistung im Umsatzsteuerrecht bei Leistungsbündel - Ort einer

    Im Übrigen wäre die Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO nicht zuzulassen, weil sich die klageabweisende Entscheidung des FG jedenfalls im Ergebnis als richtig darstellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2009 X B 102/08, BFH/NV 2010, 225; vom 16. Juli 2008 X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673; vom 31. Januar 2007 I B 44/06, BFH/NV 2007, 1191; vom 15. Dezember 2004 X B 116/04, BFH/NV 2005, 715; vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192).
  • BFH, 16.02.2012 - X B 99/10

    Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Revision nicht zuzulassen, wenn ein Zulassungsgrund zwar schlüssig geltend gemacht ist und vorliegt, aber das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) sich i.S. des § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) aus anderen Gründen als richtig erweist (Senatsbeschluss vom 16. Juli 2008 X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673).
  • BFH, 11.05.2009 - II S 6/09

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen - entsprechende Anwendung des § 126 Abs 4

    § 126 Abs. 4 FGO, wonach die Revision zurückzuweisen ist, wenn die Entscheidungsgründe des finanzgerichtlichen Urteils zwar eine Verletzung des bestehenden Rechts ergeben, sich die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen als richtig darstellt, ist im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision entsprechend anwendbar (BFH-Beschlüsse vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126; vom 8. Februar 2008 VII B 156/07, BFH/NV 2008, 967, und vom 16. Juli 2008 X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673).
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 6 K 6203/08

    Gewinnerzielungsabsicht bei Vorratsgesellschaften

    In diesem Sinne versteht der Senat die Ausführungen im BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 (X R 33/04, BStBl. II 2007, 874), auch wenn die Darlegungen im Beschluss desselben Senats vom 16. Juli 2008 (X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673) davon möglicherweise abweichen, wenn dort ausgeführt wird, dass auch eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausgeschlossen ist und Liebhaberei vorliegt, wenn eine Tätigkeit nach ihrem Wesen und der Art der Betriebsführung nicht geeignet ist, einen Totalgewinn zu erzielen.
  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 397/08

    Steuerpflichtigkeit von Destinatszahlungen ab dem Veranlagungszeitraum 2001

    An einer Verböserung der angefochtenen Steuerfestsetzung zu Lasten der Klägerin (sog. "reformatio in peius"), die bei einer nicht freiwillig begründeten Rechtspflicht der S zur Zahlung geboten wäre, weil § 3 Nr. 40 Buchst. i EStG dann nicht mehr eingriffe, wäre der Senat wegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO gehindert (vgl. zur Reichweite des Verböserungsverbots z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2008 X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673 ).
  • BFH, 11.02.2011 - V B 64/09

    Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO dann nicht zuzulassen, wenn sich die klageabweisende Entscheidung des Finanzgerichts (FG) aus anderen als den vom FG angeführten Gründen als richtig darstellt (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2009 X B 102/08, BFH/NV 2010, 225; vom 16. Juli 2008 X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673; vom 31. Januar 2007 I B 44/06, BFH/NV 2007, 1191; vom 15. Dezember 2004 X B 116/04, BFH/NV 2005, 715; vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192).
  • FG Baden-Württemberg, 10.09.2008 - 5 K 257/06

    Liebhaberei - Überprüfung von Gasgeräten an Wohnwagen und Wohnmobilen auf

  • FG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 K 1493/13

    Aufwendungen für eine sog. Premium-Lizenz-Partnerschaft - Teilnahme an

  • FG München, 17.10.2012 - 5 V 2168/12

    Gewinnerzielungsabsicht und Bartender als nebenberufliche Tätigkeit

  • FG München, 10.05.2016 - 2 K 1232/13

    Keine Anerkennung der Verluste aus Gewerbebetrieb wegen Fehlens der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2009 - L 8 SO 30/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht