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   BFH, 30.08.2012 - X B 27/11   

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https://dejure.org/2012,37750
BFH, 30.08.2012 - X B 27/11 (https://dejure.org/2012,37750)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2012 - X B 27/11 (https://dejure.org/2012,37750)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2012 - X B 27/11 (https://dejure.org/2012,37750)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen Überlange Verfahrensdauer Schätzung nach Aktenverlust beim FA

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen Überlange Verfahrensdauer Schätzung nach Aktenverlust beim FA

  • Bundesfinanzhof

    AO § 162 Abs 1, FGO § 71 Abs 2, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen Überlange Verfahrensdauer Schätzung nach Aktenverlust beim FA

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen Überlange Verfahrensdauer Schätzung nach Aktenverlust beim FA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 Abs 1 AO, § 71 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen Überlange Verfahrensdauer Schätzung nach Aktenverlust beim FA

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen Überlange Verfahrensdauer Schätzung nach Aktenverlust beim FA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Gewerbesteuerpflicht von Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien zur Unterbringung von Aussiedlern und Asylbewerbern mangels Darlegung eines Divergenzfalls und mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Überlange Verfahrensdauer führt nicht zur Rechtswidrigkeit von Bescheiden; Schätzung nach Aktenverlust im Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - X B 27/11
    Vielmehr ergibt sich gerade aus den von dem Kläger selbst zitierten BFH-Beschlüssen vom 13. September 1991 IV B 105/90 (BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148) und vom 22. Juli 2008 II B 18/08 (BFH/NV 2008, 1866), dass selbst eine überlange Verfahrensdauer für sich genommen nicht zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, noch nicht einmal zur Zulassung der Revision führt.
  • BFH, 23.06.2004 - X R 59/01

    Gewerbesteuer - Folgen der Umqualifizierung einer Einkunftsart

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - X B 27/11
    Der Kläger macht unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 23. Juni 2004 X R 59/01 (BFHE 206, 449, BStBl II 2004, 901) Divergenz und ein Bedürfnis nach Rechtsfortbildung geltend.
  • BFH, 22.07.2008 - II B 18/08

    Aufhebung eines Steuerbescheids und anschließender Erlass eines neuen

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - X B 27/11
    Vielmehr ergibt sich gerade aus den von dem Kläger selbst zitierten BFH-Beschlüssen vom 13. September 1991 IV B 105/90 (BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148) und vom 22. Juli 2008 II B 18/08 (BFH/NV 2008, 1866), dass selbst eine überlange Verfahrensdauer für sich genommen nicht zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, noch nicht einmal zur Zulassung der Revision führt.
  • BFH, 05.10.2010 - X B 72/10

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - X B 27/11
    Soweit darin eine Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zu sehen sein soll, fehlt es an der Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen (vgl. zu diesem Erfordernis z.B. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2011 - X B 222/10

    Keine Beschwer durch einen Einkommensteuerbescheid, wenn der Streit um die

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - X B 27/11
    Der Einkommensteuerbescheid ist kein Grundlagenbescheid für die Gewerbesteuer (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2011 X B 222/10, BFH/NV 2011, 1843).
  • BFH - VIII R 55/09 (anhängig)

    Einkünftequalifikation: Vertrauenstatbestand durch langjährige Festsetzung

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - X B 27/11
    d) Der Kläger behauptet eine Divergenz zu dem Urteil des Sächsischen FG vom 28. Oktober 2009  8 K 1417/09 (EFG 2010, 1146; Rev. X R 63/09, fortgeführt unter VIII R 55/09, Erledigung der Hauptsache).
  • BVerfG, 02.09.2009 - 1 BvR 3171/08

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - X B 27/11
    Ebenso hat das BVerfG in den von dem Kläger ebenfalls selbst zitierten Beschlüssen vom 2. September 2009  1 BvR 3171/08 (VersR 2010, 1617) und vom 23. Juni 2010  1 BvR 324/10 (www.juris.de) zwar eine überlange Verfahrensdauer festgestellt, aber keine materiell-rechtlichen Auswirkungen auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Prozessparteien.
  • BVerfG, 23.06.2010 - 1 BvR 324/10

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG wegen überlanger

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - X B 27/11
    Ebenso hat das BVerfG in den von dem Kläger ebenfalls selbst zitierten Beschlüssen vom 2. September 2009  1 BvR 3171/08 (VersR 2010, 1617) und vom 23. Juni 2010  1 BvR 324/10 (www.juris.de) zwar eine überlange Verfahrensdauer festgestellt, aber keine materiell-rechtlichen Auswirkungen auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Prozessparteien.
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2010 - 6 V 1924/10

    Aussetzung der Vollziehung: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - X B 27/11
    b) Der Kläger nimmt Bezug auf den Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Dezember 2010  6 V 1924/10 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 757).
  • FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02

    Abgabenordnung; Dauer des Einspruchsverfahrens und Verwirkung (§ 85 AO)

    Auszug aus BFH, 30.08.2012 - X B 27/11
    c) Der Kläger nimmt weiter Bezug auf das Urteil des FG des Saarlandes vom 15. Juli 2005  1 K 343/02 (EFG 2005, 1953) und zitiert dessen Orientierungssätze.
  • FG Sachsen, 28.10.2009 - 8 K 1417/09

    Verwirkung des Rechts auf nachträglichen Erlass eines

  • BFH, 27.04.2016 - X R 1/15

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines

    b) Auch nach Ergehen der Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den EGMR, die letztlich zum Erlass des ÜberlVfRSchG geführt haben, hat der BFH an der dargestellten Rechtsprechung festgehalten, wonach eine überlange Verfahrensdauer nicht zur Verwirkung materieller Steueransprüche führt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 2011 I B 9/11, BFH/NV 2011, 2011, Rz 14 ff., und vom 30. August 2012 X B 27/11, BFH/NV 2013, 180, Rz 17, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG-Beschluss vom 21. Mai 2013  1 BvR 2473/12; BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2013 III B 147/12, BFH/NV 2014, 358, Rz 3, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG-Beschluss vom 30. September 2015  2 BvR 1071/14; BFH-Urteil vom 18. März 2014 VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093, Rz 14; BFH-Beschluss vom 21. Januar 2015 VIII B 112/13, BFH/NV 2015, 800, Rz 6; ebenso FG Münster, Urteil vom 27. August 2014  13 K 4136/11 E, EFG 2014, 2031, unter II., Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch den nicht veröffentlichten BFH-Beschluss vom 18. Februar 2015 IX B 117/14; Claßen, EFG 2014, 2036).

    Den gegenteiligen --schon in dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 180 (Rz 13) zutreffend als weder tragend noch abschließend beurteilten-- Überlegungen des FG Rheinland-Pfalz in dem von den Klägern angeführten Beschluss in EFG 2011, 757 folgt der Senat aus den genannten Gründen ausdrücklich nicht.

  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13

    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des

    (5) Schließlich kann sich der Kläger für sein Revisionsbegehren nicht auf eine überlange Verfahrensdauer berufen, weil er selbst durch Verschweigen seiner --unstreitig erzielten-- Zinserträge in seiner Steuererklärung für das Streitjahr zu der Verfahrensdauer beigetragen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 2002 VIII B 56/02, BFH/NV 2002, 1605) und des Weiteren eine überlange Verfahrensdauer allein noch nicht zur Rechtswidrigkeit von Bescheiden führt (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2012 X B 27/11, BFH/NV 2013, 180, m.w.N.).
  • BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters

    Nach der Rechtsprechung des BFH führt die überlange Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens für sich genommen nicht zur Rechtswidrigkeit der Bescheide (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2012 X B 27/11, BFH/NV 2013, 180).
  • BFH, 30.05.2022 - II B 56/21

    Pflicht zur Vorlage der den Streitfall betreffenden Akten

    Einem FG unterläuft zwar kein Verfahrensfehler, wenn das FA Akten nicht vorlegt, weil es sie erklärtermaßen nicht mehr besitzt und deswegen nicht mehr vorlegen kann (BFH-Beschluss vom 30.08.2012 - X B 27/11, BFH/NV 2013, 180, Rz 29).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.11.2012 - X B 27/11   

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https://dejure.org/2012,47424
BFH, 21.11.2012 - X B 27/11 (https://dejure.org/2012,47424)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2012 - X B 27/11 (https://dejure.org/2012,47424)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2012 - X B 27/11 (https://dejure.org/2012,47424)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Berichtigung des Tatbestandes einer Revisionsentscheidung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.09.1993 - VII B 83/93

    Darlegung eines berechtigten Interesses bei Antrag auf Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 21.11.2012 - X B 27/11
    Die Tatbestandsberichtigung dient aber dazu, die Grundlagen für eine Rechtsmittelentscheidung zu schaffen (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. September 1993 VII B 83/93, BFH/NV 1994, 189; vom 17. Juni 1994 IV B 33/94, BFH/NV 1995, 228; vom 20. April 2010 VI S 1/10, BFH/NV 2010, 1467).
  • BFH, 20.04.2010 - VI S 1/10

    Mindestanforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge - Begriff "Darlegen" -

    Auszug aus BFH, 21.11.2012 - X B 27/11
    Die Tatbestandsberichtigung dient aber dazu, die Grundlagen für eine Rechtsmittelentscheidung zu schaffen (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. September 1993 VII B 83/93, BFH/NV 1994, 189; vom 17. Juni 1994 IV B 33/94, BFH/NV 1995, 228; vom 20. April 2010 VI S 1/10, BFH/NV 2010, 1467).
  • BFH, 17.06.1994 - IV B 33/94

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung des Beschlusses

    Auszug aus BFH, 21.11.2012 - X B 27/11
    Die Tatbestandsberichtigung dient aber dazu, die Grundlagen für eine Rechtsmittelentscheidung zu schaffen (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. September 1993 VII B 83/93, BFH/NV 1994, 189; vom 17. Juni 1994 IV B 33/94, BFH/NV 1995, 228; vom 20. April 2010 VI S 1/10, BFH/NV 2010, 1467).
  • BFH, 23.02.2016 - XI B 113/14

    Unzulässiger Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach Zurückweisung der

    Die Tatbestandsberichtigung dient aber dazu, die Grundlagen für eine Rechtsmittelentscheidung zu schaffen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 2010 VI S 1/10, BFH/NV 2010, 1467, Rz 7 f.; vom 21. November 2012 X B 27/11, BFH/NV 2013, 734, Rz 4; vom 26. März 2014 XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 14; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, § 108 FGO Rz 5 ff.; jeweils m.w.N.).
  • FG München, 11.08.2015 - 7 K 928/13

    Rüge (vermeintlich) unzutreffender Tatsachen- und Beweiswürdigung im Rahmen eines

    Der Beschluss ergeht kostenfrei, da er zum Hauptverfahren gehört (BFH-Beschluss vom 21. November 2012 V B 27/11, BFH/NV 2013, 734).
  • FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker

    Das Berichtigungsverfahren gehört zum Hauptsacheverfahren (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 21.11.2012 X B 27/11, BFH/NV 2013, 734).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 4 K 4222/10

    Einkommensteuer 1994 bis 1996

    Zur Vermeidung einer das verfassungsrechtliche Rechtsschutzgebot (möglicherweise) verletzenden Rechtsschutzlücke war es den Beteiligten in analoger Anwendung des § 109 FGO möglich und zumutbar, binnen zwei Wochen nach Zustellung (BFH-Beschluss vom 21. November 2012 X B 27/11, BFH/NV 2013, 734), eine Ergänzung des BFH-Beschlusses vom 19. Juli 2010 (X B 21/10) zu beantragen.
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