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   BFH, 30.10.2001 - X B 28/01   

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https://dejure.org/2001,9112
BFH, 30.10.2001 - X B 28/01 (https://dejure.org/2001,9112)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2001 - X B 28/01 (https://dejure.org/2001,9112)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - X B 28/01 (https://dejure.org/2001,9112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Beschwerde - Beschwerdegrund - Abzugsbetrag - Anschaffungskosten - Bauträgerkaufvertrag

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 5a; ; EStG § 52 Abs. 14 Satz 4; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 52 Abs. 14 Satz 4; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.02.1989 - VIII R 303/84

    Keine Sanierungsabsicht bei Schulderlaß wegen eines besonderen Interesses an der

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - X B 28/01
    Der Anspruch auf Stellungnahme zu den entscheidungserheblichen Rechtsfragen verpflichtet das Gericht aber nicht, die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte mit den Verfahrensbeteiligten vorher umfassend zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (z.B. BFH-Urteil vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Auszug aus BFH, 30.10.2001 - X B 28/01
    c) Es ist höchstrichterlich geklärt, dass ein Anschaffungsgeschäft auch gegeben sein kann, wenn die Wohnung bei Abschluss des Kaufvertrags noch nicht fertig gestellt ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299, unter II. 1. c, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2010 - III R 69/07

    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter

    Dass die Wohnungen bei Vertragsschluss noch nicht fertig gestellt waren, steht der Annahme eines Anschaffungsgeschäfts nicht entgegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).

    Danach ist Bauherr bzw. Hersteller derjenige, der das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt (BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 342).

  • BFH, 24.02.2010 - III R 83/07

    Nachrangige Zulagenberechnung im Falle der Anschaffung modernisierter

    Dass die Wohnung bei Vertragsschluss noch nicht fertig gestellt war, steht der Annahme eines Anschaffungsgeschäfts nicht entgegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).

    Danach ist Bauherr bzw. Hersteller derjenige, der das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt (BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 342).

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1620/09

    Keine erhöhte Absetzung nach § 7h EStG für die in einem bisher nicht ausgebauten

    Im Streitfall ist Rechtsgrundlage der begehrten erhöhten Absetzungen § 7h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Sätze 3 und 2 EStG; der Kläger hat die Eigentumswohnung angeschafft und nicht hergestellt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFH/NV 2010, 1202; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).
  • BFH, 06.05.2004 - I B 143/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; schlüssige Darlegung der

    Zudem ist das Gericht nicht verpflichtet, die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Urteil vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).
  • BFH, 10.09.2002 - III B 56/02

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und dem Gericht in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1184/08

    (Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Im Streitfall ist Rechtsgrundlage der begehrten erhöhten Ansetzungen § 7h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Sätze 3 und 2 EStG; die Klägerin hat die Eigentumswohnung angeschafft und nicht hergestellt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFH/NV 2010, 1202; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).
  • FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 148/05

    Investitionszulagengesetz: Zulageberechtigung für nachträgliche

    Es ist durch langjährige gefestigte Rechtsprechung in steuerlicher Hinsicht geklärt, dass derjenige, der eine von einem Bauträger erst herzustellende Eigentumswohnung "schlüsselfertig" erwirbt, nicht als Bauherr, sondern als Erwerber zu beurteilen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 30.10.2001 - X B 28/01 - BFH/NV 2002, 342 m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1183/08

    Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Im Streitfall ist Rechtsgrundlage der begehrten erhöhten Ansetzungen § 7h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Sätze 3 und 2 EStG; die Kläger haben die Eigentumswohnung angeschafft und nicht hergestellt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFH/NV 2010, 1202; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).
  • FG Düsseldorf, 20.06.2006 - 3 K 1408/03

    Abschreibung von Aufwendungen als Herstellungskosten für ein anderes

    Er ist deshalb nicht als Bauherr/Hersteller der Wohnung anzusehen (vgl. dazu Beschluss des BFH vom 30.Oktober 2001 X B 28/01 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 342 m.w.N. auf die Rechtsprechung), sondern hat die Immobilie angeschafft.
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