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   BFH, 01.08.2005 - X B 28/05   

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https://dejure.org/2005,8903
BFH, 01.08.2005 - X B 28/05 (https://dejure.org/2005,8903)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2005 - X B 28/05 (https://dejure.org/2005,8903)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2005 - X B 28/05 (https://dejure.org/2005,8903)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98

    Versäumung der Präklusionsfrist

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - X B 28/05
    Eine Einvernahme der verspätet benannten Zeugen hätte mit Sicherheit dazu geführt, dass der Rechtsstreit länger gedauert hätte als bei Zurückweisung des Vorbringens (vgl. zu diesem Gesichtspunkt --absoluter Verzögerungsbegriff-- das BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664).

    Da schließlich der Sachverhalt mit geringem Aufwand auch nicht vom FG selbst bis zur Entscheidungsreife ermittelt werden konnte, weil die aufzuklärenden Umstände ausschließlich in den Wissensbereich der Kläger fielen, waren alle Voraussetzungen des § 79b Abs. 3 FGO für eine Zurückweisung des verspäteten Vorbringens erfüllt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 3, BStBl 1999, 664, und BFH-Beschluss vom 19. Februar 2002 II B 21/01, BFH/NV 2002, 801).

  • BFH, 28.06.2002 - III B 41/02

    Verfahrensmangel; Darlegungserfordernisse

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - X B 28/05
    Im Übrigen haben die Kläger nicht dargelegt, dass die Entscheidung nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf dem geltend gemachten Verfahrensverstoß beruhen kann (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).
  • BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03

    Gundsätzliche Bedeutung; Duldungsbescheid; AnfG

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - X B 28/05
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 1999 I B 120/98, BFH/NV 1999, 1360, und vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415).
  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - X B 28/05
    Zudem hätte die vom Prozessbevollmächtigten der Kläger angebotene pauschale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keinen Aufschluss über die Art der Erkrankung des Klägers und darüber gegeben, ob sie so gravierend war, dass der Kläger in der Zeit vor dem 15. November 2004 nicht in der Lage war, mit seinem Prozessbevollmächtigten --gegebenenfalls auch telefonisch-- zu sprechen (vgl. zu einer Terminsänderung wegen Erkrankung BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353; vom 10. Oktober 2001 IX B 157/00, BFH/NV 2002, 365, unter II.2.a der Gründe).
  • BFH, 23.04.1999 - I B 120/98

    Fristsetzung gem. § 79 b FGO

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - X B 28/05
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 1999 I B 120/98, BFH/NV 1999, 1360, und vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415).
  • BFH, 19.02.2002 - II B 21/01

    Fristsetzung nach § 79 b Abs. 2 FGO; Zurückweisung von Erklärungen und

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - X B 28/05
    Da schließlich der Sachverhalt mit geringem Aufwand auch nicht vom FG selbst bis zur Entscheidungsreife ermittelt werden konnte, weil die aufzuklärenden Umstände ausschließlich in den Wissensbereich der Kläger fielen, waren alle Voraussetzungen des § 79b Abs. 3 FGO für eine Zurückweisung des verspäteten Vorbringens erfüllt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 3, BStBl 1999, 664, und BFH-Beschluss vom 19. Februar 2002 II B 21/01, BFH/NV 2002, 801).
  • BFH, 10.10.2001 - IX B 157/00

    Einkommensteuerfestsetzungen - Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BFH, 01.08.2005 - X B 28/05
    Zudem hätte die vom Prozessbevollmächtigten der Kläger angebotene pauschale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keinen Aufschluss über die Art der Erkrankung des Klägers und darüber gegeben, ob sie so gravierend war, dass der Kläger in der Zeit vor dem 15. November 2004 nicht in der Lage war, mit seinem Prozessbevollmächtigten --gegebenenfalls auch telefonisch-- zu sprechen (vgl. zu einer Terminsänderung wegen Erkrankung BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353; vom 10. Oktober 2001 IX B 157/00, BFH/NV 2002, 365, unter II.2.a der Gründe).
  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 65/13

    Rechtliches Gehör - Unrechtmäßige Zurückweisung von Vorbringen des Klägers nach

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO kann gegeben sein, wenn das FG das Vorbringen eines Klägers zu Unrecht gemäß § 79b Abs. 3 FGO zurückweist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2005 X B 28/05, BFH/NV 2005, 2038).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 104/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

    Selbst wenn der Senat von einem substantiierten Vortrag zum mutmaßlichen Beweisergebnis ausginge und berücksichtigte, dass das FG Beweismittel nur unter den Voraussetzungen des § 79b Abs. 3 FGO zurückweisen darf, ohne seine Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO zu verletzen (Senatsbeschluss vom 1. August 2005 X B 28/05, BFH/NV 2005, 2038) und sich aus den Entscheidungsgründen keine Feststellungen zu den Voraussetzungen des § 79b FGO ergeben, ist der Verfahrensmangel nicht schlüssig geltend gemacht worden.
  • BFH, 01.04.2008 - X B 132/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß des FG gegen die

    Selbst wenn der Senat diesbezüglich von einem substantiierten Vortrag zum mutmaßlichen Beweisergebnis ausginge und berücksichtigte, dass das FG Beweismittel nur unter den Voraussetzungen des § 79b Abs. 3 FGO zurückweisen darf, ohne seine Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO zu verletzen (Senatsbeschluss vom 1. August 2005 X B 28/05, BFH/NV 2005, 2038) und sich aus den Entscheidungsgründen keine Feststellungen zu den Voraussetzungen des § 79b FGO ergeben, ist der Verfahrensmangel nicht schlüssig geltend gemacht worden.
  • BFH, 14.08.2008 - X B 212/07

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Fristsetzung gem. § 79b Abs. 2 FGO -

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO kann gegeben sein, wenn das FG das Vorbringen eines Klägers zu Unrecht gemäß § 79b Abs. 3 FGO zurückweist (Senatsbeschluss vom 1. August 2005 X B 28/05, BFH/NV 2005, 2038).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 102/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

    Selbst wenn der Senat von einem substantiierten Vortrag zum mutmaßlichen Beweisergebnis ausginge und berücksichtigte, dass das FG Beweismittel nur unter den Voraussetzungen des § 79b Abs. 3 FGO zurückweisen darf, ohne seine Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO zu verletzen (Senatsbeschluss vom 1. August 2005 X B 28/05, BFH/NV 2005, 2038) und sich aus den Entscheidungsgründen keine Feststellungen zu den Voraussetzungen des § 79b FGO ergeben, ist der Verfahrensmangel nicht schlüssig geltend gemacht worden.
  • BFH, 04.07.2006 - X B 4/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 1. August 2005 X B 28/05, BFH/NV 2005, 2038).
  • BFH, 14.12.2006 - II B 23/06

    Ausschlussfrist nach § 79b FGO; rechtliches Gehör

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus materiell-rechtlichen oder formellen Gründen ganz oder teilweise außer Betracht lassen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 1999 I B 120/98, BFH/NV 1999, 1360; vom 3. Juni 2004 VII B 295/03, BFH/NV 2004, 1415; vom 1. August 2005 X B 28/05, BFH/NV 2005, 2038; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 96 FGO Rz. 218, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2006 - I B 86/05

    NZB: Zurückweisung von Sachvortrag gemäß § 79b FGO

    Es ist zwar anerkannt, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) keinen Schutz gegen gerichtliche Entscheidungen gewährt, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus formellen Gründen unter Anwendung einer entsprechenden Norm (z.B. § 79b Abs. 3 FGO) ganz oder teilweise außer Betracht lassen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2005 X B 28/05, BFH/NV 2005, 2038).
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