Rechtsprechung
BFH, 28.04.2014 - X B 3/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Kein Verwertungsverbot bei versehentlich unterbliebener Zuziehung eines Zeugen zur Durchsuchung; Sachaufklärungspflicht bei Auslandssachverhalt
- openjur.de
Kein Verwertungsverbot bei versehentlich unterbliebener Zuziehung eines Zeugen zur Durchsuchung; Sachaufklärungspflicht bei Auslandssachverhalt
- Bundesfinanzhof
StPO § 105 Abs 2, FGO § 76 Abs 1
Kein Verwertungsverbot bei versehentlich unterbliebener Zuziehung eines Zeugen zur Durchsuchung; Sachaufklärungspflicht bei Auslandssachverhalt
- Bundesfinanzhof
Kein Verwertungsverbot bei versehentlich unterbliebener Zuziehung eines Zeugen zur Durchsuchung; Sachaufklärungspflicht bei Auslandssachverhalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 105 Abs 2 StPO, § 76 Abs 1 FGO
Kein Verwertungsverbot bei versehentlich unterbliebener Zuziehung eines Zeugen zur Durchsuchung; Sachaufklärungspflicht bei Auslandssachverhalt - IWW
- rewis.io
Kein Verwertungsverbot bei versehentlich unterbliebener Zuziehung eines Zeugen zur Durchsuchung; Sachaufklärungspflicht bei Auslandssachverhalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 105 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Rechtsfolgen der unterbliebenen Hinzuziehung eines Zeugen zu einer strafprozessualen Durchsuchung - datenbank.nwb.de
Kein Verwertungsverbot bei versehentlicher Verletzung der Vorschrift des § 105 Abs. 2 StPO; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nicht notwendigerweise Verfahrensfehler bei unterbliebener Hinzuziehung eines Zeugen zu einer strafprozessualen Durchsuchung
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 06.11.2013 - 2 K 252/12
- BFH, 28.04.2014 - X B 3/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig
Auszug aus BFH, 28.04.2014 - X B 3/14
Der Bundesgerichtshof hat in seinem --auch von den Klägern angeführten-- Beschluss vom 31. Januar 2007 StB 18/06 (BGHSt 51, 211, unter II.1.a aa) ausgeführt, nach überwiegender Meinung habe ein Verstoß gegen die Regelungen des § 105 Abs. 2 StPO kein Beweisverwertungsverbot --gemeint ist hier ein Verwertungsverbot im Strafverfahren-- zur Folge. - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus BFH, 28.04.2014 - X B 3/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12. April 2005 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, unter C.IV.3.) gelte aber "zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen" etwas anderes.