Rechtsprechung
   BFH, 26.10.2011 - X B 44/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12664
BFH, 26.10.2011 - X B 44/11 (https://dejure.org/2011,12664)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2011 - X B 44/11 (https://dejure.org/2011,12664)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - X B 44/11 (https://dejure.org/2011,12664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

  • openjur.de

    Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 162 Abs 1
    Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

  • Bundesfinanzhof

    Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 Abs 1 AO
    Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

  • IWW
  • rewis.io

    Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

  • ra.de
  • rewis.io

    Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Negative Schlussfolgerungen aus der Vernichtung von Buchführungsunterlagen eines Steuerpflichtigen durch eine Naturkatastrophe als bedeutsame Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de

    Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Buchführungsunterlagen bzw. Aufzeichnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.05.2011 - X B 124/10

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
    a) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118, unter 2.a, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d).
  • BFH, 05.05.2011 - X B 149/10

    Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
    Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Senatsbeschluss vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348, unter II.1.b, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2005 - X B 86/05

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
    a) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118, unter 2.a, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d).
  • BFH, 09.03.1994 - VIII S 9/93

    Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der für einen Strafgefangenen geltenden

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
    Dies wäre aber angesichts des Umstands, dass die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung eine Schätzungsbefugnis auch bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen bejaht (BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819, unter 1.b, m.w.N., und vom 9. März 1994 VIII S 9/93, BFH/NV 1995, 28, unter II.3.b ff), erforderlich gewesen.
  • BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
    a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 28.06.1972 - I R 182/69

    Ordnungsmäßige Buchführung - Verlust der gesamten Unterlagen - Höhere Gewalt -

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
    Dies wäre aber angesichts des Umstands, dass die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung eine Schätzungsbefugnis auch bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen bejaht (BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819, unter 1.b, m.w.N., und vom 9. März 1994 VIII S 9/93, BFH/NV 1995, 28, unter II.3.b ff), erforderlich gewesen.
  • BFH, 28.10.2015 - X R 47/13

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem

    Gründet die Schätzungsbefugnis darauf, dass der Steuerpflichtige Unterlagen nicht vorlegen kann (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO), so ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unerheblich, warum er sie nicht vorlegen kann, namentlich, ob ihn hieran ein Verschulden trifft (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819, unter 1.b; vom 9. März 1994 VIII S 9/93, BFH/NV 1995, 28, unter II.3.b ff.; vom 19. Juli 2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017, sowie vom 26. Oktober 2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168, unter II.1.b).
  • FG Münster, 22.12.2014 - 9 V 1742/14

    Finanzrechtsweg, Buchführungsmängel, Hinzuschätzung

    Für die Frage der Berechtigung einer Hinzuschätzung dem Grunde nach kommt es auf ein schuldhaftes Verhalten des Steuerpflichtigen nicht an (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017, und vom 26. Oktober 2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 14 A 2687/13

    Heranziehung eines Gastwirts zur Vergnügungsteuer für bei ihm aufgestellte

    vgl. für Verlust durch Hochwasser vgl. BFH, Beschluss vom 26.10.2011 - X B 44/11 -, juris Rn. 12, und Seer in: Tipke/Kruse, AO, FGO, Loseblattsammlung (Stand: November 2014), § 162 AO Rn. 37, durch Brand Trzaskalik in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, FGO, Loseblattsammlung (Stand: Dezember 2014), § 162 AO Rn. 25.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht