Rechtsprechung
BFH, 10.09.2015 - X B 5/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Verwirkung des Steueranspruchs aufgrund mehrfachen Wechsels der Argumentation des FA zum Besteuerungsgrund im Außenprüfungs- und Veranlagungsverfahren - Darlegung der Grundsatz- und Aufklärungsrüge - Unbegründetheit der Divergenzrüge bei überholtem FG-Urteil
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 157 Abs 2, AO § ... 195 S 2, AO § 199 Abs 1, AO § 367 Abs 2, EStG § 15, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 99 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 5 S 2 Halbs 2, FGO § 118 Abs 2, FGO § 135 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Verwirkung des Steueranspruchs aufgrund mehrfachen Wechsels der Argumentation des FA zum Besteuerungsgrund im Außenprüfungs- und Veranlagungsverfahren - Darlegung der Grundsatz- und Aufklärungsrüge - Unbegründetheit der Divergenzrüge bei überholtem FG-Urteil
- Bundesfinanzhof
Verwirkung des Steueranspruchs aufgrund mehrfachen Wechsels der Argumentation des FA zum Besteuerungsgrund im Außenprüfungs- und Veranlagungsverfahren - Darlegung der Grundsatz- und Aufklärungsrüge - Unbegründetheit der Divergenzrüge bei überholtem FG-Urteil
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 157 Abs 2 AO, § 195 S 2 AO, § 199 Abs 1 AO, § 367 Abs 2 AO, § 15 EStG
Verwirkung des Steueranspruchs aufgrund mehrfachen Wechsels der Argumentation des FA zum Besteuerungsgrund im Außenprüfungs- und Veranlagungsverfahren - Darlegung der Grundsatz- und Aufklärungsrüge - Unbegründetheit der Divergenzrüge bei überholtem FG-Urteil - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung
- rewis.io
Verwirkung des Steueranspruchs aufgrund mehrfachen Wechsels der Argumentation des FA zum Besteuerungsgrund im Außenprüfungs- und Veranlagungsverfahren - Darlegung der Grundsatz- und Aufklärungsrüge - Unbegründetheit der Divergenzrüge bei überholtem FG-Urteil
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung - datenbank.nwb.de
Keine Bindungswirkung der steuerrechtlichen Beurteilung des Außenprüfers für das anschließende Veranlagungsverfahren; keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei überholtem FG-Urteil; Begründung einer Grundsatzrüge und Sachaufklärungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verwirkung des Steueranspruchs durch das Finanzamt
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - 4 K 3323/08
- BFH, 10.09.2015 - X B 5/15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 25.10.2007 - VIII B 41/07
Ermessensausübung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; …
Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 5/15
Den tatrichterlichen Feststellungen, die für den Senat auch im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde bindend sind (§ 118 Abs. 2 FGO analog, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2007 VIII B 41/07, BFH/NV 2008, 189), lässt sich nicht entnehmen, dass das FA zu irgendeinem Zeitpunkt "endgültig" von der Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels Abstand genommen hätte. - FG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - 13 K 140/01
Beurteilung von Werbetexten durch Philosophen als gewerbliche Tätigkeit; …
Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 5/15
Das angefochtene Urteil weicht nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO von dem Urteil des 13. Senats des FG Baden-Württemberg vom 22. Januar 2003 13 K 140/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 770) ab. - BFH, 06.08.2010 - V B 65/09
Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren …
Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 5/15
Damit ist dieses FG-Urteil insoweit überholt und nicht mehr geeignet, eine Revisionszulassung wegen Divergenz zu begründen (BFH-Beschluss vom 6. August 2010 V B 65/09, BFH/NV 2010, 2111). - BFH, 21.08.2014 - X B 159/13
Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen …
Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 5/15
Die Beschwerdebegründung belegt keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (zu den Anforderungen an den Beschwerdevortrag s. z.B. Senatsbeschluss vom 21. August 2014 X B 159/13, BFH/NV 2014, 1743, unter 1., m.w.N.). - BFH, 18.06.2015 - X B 30/15
Zulageantrag und Festsetzungsantrag
Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 5/15
Denn dabei handelt es sich um einen Spezialfall der Grundsatzrevision, an dessen Darlegung dieselben --hier nicht erfüllten (II.1.)-- Anforderungen zu stellen sind (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 18. Juni 2015 X B 30/15, www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen, Datum der Veröffentlichung: 19. August 2015, unter II.1.).
- BFH, 28.07.2017 - X S 2/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufzeichnungspflicht von Prostituierten - …
Die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO ist ein Spezialfall der Grundsatzrevision, so dass an die ordnungsgemäße Darlegung dieselben Anforderungen wie an die Grundsatzrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu stellen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 10. September 2015 X B 5/15, BFH/NV 2016, 8). - BFH, 08.02.2017 - X B 80/16
Billigkeitsmaßnahme bei verfrühter Klagerücknahme
Die Rechtsfortbildungsrevision ist ein Spezialfall der Grundsatzrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, an den daher dieselben Anforderungen zu stellen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 10. September 2015 X B 5/15, BFH/NV 2016, 8). - BFH, 11.01.2016 - X B 153/14
Unzulässige Klage bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des …
Dabei ist außerdem zu beachten, dass sich das Beschwerdevorbringen bei der Grundsatzrüge innerhalb der vom FG getroffenen Tatsachenfeststellungen bewegen muss, an die der BFH in analoger Anwendung des § 118 Abs. 2 FGO auch im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde gebunden ist (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 10. September 2015 X B 5/15, BFH/NV 2016, 8, unter II.1., m.w.N.).