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   BFH, 10.09.2015 - X B 5/15   

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https://dejure.org/2015,30747
BFH, 10.09.2015 - X B 5/15 (https://dejure.org/2015,30747)
BFH, Entscheidung vom 10.09.2015 - X B 5/15 (https://dejure.org/2015,30747)
BFH, Entscheidung vom 10. September 2015 - X B 5/15 (https://dejure.org/2015,30747)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verwirkung des Steueranspruchs aufgrund mehrfachen Wechsels der Argumentation des FA zum Besteuerungsgrund im Außenprüfungs- und Veranlagungsverfahren - Darlegung der Grundsatz- und Aufklärungsrüge - Unbegründetheit der Divergenzrüge bei überholtem FG-Urteil

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 157 Abs 2, AO § ... 195 S 2, AO § 199 Abs 1, AO § 367 Abs 2, EStG § 15, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 99 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 5 S 2 Halbs 2, FGO § 118 Abs 2, FGO § 135 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Verwirkung des Steueranspruchs aufgrund mehrfachen Wechsels der Argumentation des FA zum Besteuerungsgrund im Außenprüfungs- und Veranlagungsverfahren - Darlegung der Grundsatz- und Aufklärungsrüge - Unbegründetheit der Divergenzrüge bei überholtem FG-Urteil

  • Bundesfinanzhof

    Verwirkung des Steueranspruchs aufgrund mehrfachen Wechsels der Argumentation des FA zum Besteuerungsgrund im Außenprüfungs- und Veranlagungsverfahren - Darlegung der Grundsatz- und Aufklärungsrüge - Unbegründetheit der Divergenzrüge bei überholtem FG-Urteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 157 Abs 2 AO, § 195 S 2 AO, § 199 Abs 1 AO, § 367 Abs 2 AO, § 15 EStG
    Verwirkung des Steueranspruchs aufgrund mehrfachen Wechsels der Argumentation des FA zum Besteuerungsgrund im Außenprüfungs- und Veranlagungsverfahren - Darlegung der Grundsatz- und Aufklärungsrüge - Unbegründetheit der Divergenzrüge bei überholtem FG-Urteil

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

  • rewis.io

    Verwirkung des Steueranspruchs aufgrund mehrfachen Wechsels der Argumentation des FA zum Besteuerungsgrund im Außenprüfungs- und Veranlagungsverfahren - Darlegung der Grundsatz- und Aufklärungsrüge - Unbegründetheit der Divergenzrüge bei überholtem FG-Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Bindungswirkung der steuerrechtlichen Beurteilung des Außenprüfers für das anschließende Veranlagungsverfahren; keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei überholtem FG-Urteil; Begründung einer Grundsatzrüge und Sachaufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung des Steueranspruchs durch das Finanzamt

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.10.2007 - VIII B 41/07

    Ermessensausübung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 5/15
    Den tatrichterlichen Feststellungen, die für den Senat auch im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde bindend sind (§ 118 Abs. 2 FGO analog, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2007 VIII B 41/07, BFH/NV 2008, 189), lässt sich nicht entnehmen, dass das FA zu irgendeinem Zeitpunkt "endgültig" von der Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels Abstand genommen hätte.
  • FG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - 13 K 140/01

    Beurteilung von Werbetexten durch Philosophen als gewerbliche Tätigkeit;

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 5/15
    Das angefochtene Urteil weicht nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO von dem Urteil des 13. Senats des FG Baden-Württemberg vom 22. Januar 2003  13 K 140/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 770) ab.
  • BFH, 06.08.2010 - V B 65/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung einheitliche Leistung zu mehreren

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 5/15
    Damit ist dieses FG-Urteil insoweit überholt und nicht mehr geeignet, eine Revisionszulassung wegen Divergenz zu begründen (BFH-Beschluss vom 6. August 2010 V B 65/09, BFH/NV 2010, 2111).
  • BFH, 21.08.2014 - X B 159/13

    Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 5/15
    Die Beschwerdebegründung belegt keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (zu den Anforderungen an den Beschwerdevortrag s. z.B. Senatsbeschluss vom 21. August 2014 X B 159/13, BFH/NV 2014, 1743, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2015 - X B 30/15

    Zulageantrag und Festsetzungsantrag

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - X B 5/15
    Denn dabei handelt es sich um einen Spezialfall der Grundsatzrevision, an dessen Darlegung dieselben --hier nicht erfüllten (II.1.)-- Anforderungen zu stellen sind (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 18. Juni 2015 X B 30/15, www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen, Datum der Veröffentlichung: 19. August 2015, unter II.1.).
  • BFH, 28.07.2017 - X S 2/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufzeichnungspflicht von Prostituierten -

    Die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO ist ein Spezialfall der Grundsatzrevision, so dass an die ordnungsgemäße Darlegung dieselben Anforderungen wie an die Grundsatzrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu stellen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 10. September 2015 X B 5/15, BFH/NV 2016, 8).
  • BFH, 08.02.2017 - X B 80/16

    Billigkeitsmaßnahme bei verfrühter Klagerücknahme

    Die Rechtsfortbildungsrevision ist ein Spezialfall der Grundsatzrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, an den daher dieselben Anforderungen zu stellen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 10. September 2015 X B 5/15, BFH/NV 2016, 8).
  • BFH, 11.01.2016 - X B 153/14

    Unzulässige Klage bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des

    Dabei ist außerdem zu beachten, dass sich das Beschwerdevorbringen bei der Grundsatzrüge innerhalb der vom FG getroffenen Tatsachenfeststellungen bewegen muss, an die der BFH in analoger Anwendung des § 118 Abs. 2 FGO auch im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde gebunden ist (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 10. September 2015 X B 5/15, BFH/NV 2016, 8, unter II.1., m.w.N.).
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