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   BFH, 09.03.2011 - X B 57/10   

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https://dejure.org/2011,10322
BFH, 09.03.2011 - X B 57/10 (https://dejure.org/2011,10322)
BFH, Entscheidung vom 09.03.2011 - X B 57/10 (https://dejure.org/2011,10322)
BFH, Entscheidung vom 09. März 2011 - X B 57/10 (https://dejure.org/2011,10322)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Rentenbesteuerung gemäß § 22 EStG in der bis zum 31. 12. 2004 geltenden Fassung

  • openjur.de

    Rentenbesteuerung gemäß § 22 EStG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19, EStG § 22, GG Art 3 Abs 1, EStG § 19, EStG § 22
    Rentenbesteuerung gemäß § 22 EStG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung

  • Bundesfinanzhof

    Rentenbesteuerung gemäß § 22 EStG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 EStG 1997, § 22 EStG 1997, Art 3 Abs 1 GG, § 19 EStG 2002, § 22 EStG 2002
    Rentenbesteuerung gemäß § 22 EStG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung

  • rewis.io

    Rentenbesteuerung gemäß § 22 EStG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rentenbesteuerung gemäß § 22 EStG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision gegen eine verfassungswidrige Besteuerung von Beamtenpensionen gem. § 19 EStG bei Erlass einer Weitergeltungsanordnung der Norm für einen Übergangszeitraum durch das BVerfG

  • datenbank.nwb.de

    Weitergeltungsanordnung der steuerlichen Regelungen über die Behandlung der Alterseinkünfte in den Jahren vor 2005 erstreckt sich auch auf die steuerliche Behandlung der Alterseinkünfte früher selbständig tätiger Steuerpflichtiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rentenbesteuerung a.F.

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Keine Zulassung der Revision gegen eine gleichheitswidrige Besteuerung von Beamtenpensionen gem. § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Erlass einer befristeten Weitergeltungsanordnung der Norm durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 09.03.2011 - X B 57/10
    NV: Die vom BVerfG im Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) ausgesprochene Weitergeltungsanordnung der steuerlichen Regelungen über die Behandlung der Alterseinkünfte in den Jahren vor 2005 erstreckt sich auch auf die steuerliche Behandlung der Alterseinkünfte früher selbständig tätiger Steuerpflichtiger.

    Die Kläger berücksichtigen nicht, dass das BVerfG durch Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) die unterschiedliche Besteuerung von Versorgungsbezügen der Ruhestandsbeamten einerseits und von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung andererseits zwar für verfassungswidrig erklärt hat.

    Dementsprechend hat das BVerfG in seinem Beschluss in BVerfGE 120, 169 festgestellt, dass sich aus gleichheitsrechtlichen Gründen die im Urteil in BVerfGE 105, 73 ausgesprochene Weitergeltungsanordnung auch auf die steuerliche Behandlung der Alterseinkünfte der früher selbständig tätigen Steuerpflichtigen in den Jahren vor 2005 erstrecke.

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

    Auszug aus BFH, 09.03.2011 - X B 57/10
    Hierzu hat das BVerfG durch Beschluss vom 13. Februar 2008  2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 (BVerfGE 120, 169) entschieden, dass nach dieser Weitergeltungsanordnung nicht lediglich Beamtenpensionäre die gleichheitswidrige Besteuerung ihrer Pensionen nach § 19 EStG bis zum 31. Dezember 2004 hinzunehmen haben.

    Dementsprechend hat das BVerfG in seinem Beschluss in BVerfGE 120, 169 festgestellt, dass sich aus gleichheitsrechtlichen Gründen die im Urteil in BVerfGE 105, 73 ausgesprochene Weitergeltungsanordnung auch auf die steuerliche Behandlung der Alterseinkünfte der früher selbständig tätigen Steuerpflichtigen in den Jahren vor 2005 erstrecke.

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 09.03.2011 - X B 57/10
    Dem ist der angerufene Senat in seinem Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.1.) gefolgt.
  • BFH, 08.05.2003 - IV R 95/99

    Grundfreibetrag 1978 bis 1991

    Auszug aus BFH, 09.03.2011 - X B 57/10
    Denn in einem solchen Fall ist die vom BVerfG ausgesprochene Weitergeltungsanordnung für die Fachgerichte und damit auch für den Bundesfinanzhof (BFH) nach § 31 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verbindlich (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. Mai 2003 IV R 95/99, BFH/NV 2003, 1054, und vom 23. Februar 2006 III B 44/05, BFH/NV 2006, 1297).
  • BFH, 23.02.2006 - III B 44/05

    Bindungswirkung des BFH an Entscheidungen des BVerfG

    Auszug aus BFH, 09.03.2011 - X B 57/10
    Denn in einem solchen Fall ist die vom BVerfG ausgesprochene Weitergeltungsanordnung für die Fachgerichte und damit auch für den Bundesfinanzhof (BFH) nach § 31 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verbindlich (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. Mai 2003 IV R 95/99, BFH/NV 2003, 1054, und vom 23. Februar 2006 III B 44/05, BFH/NV 2006, 1297).
  • BVerfG, 23.10.1987 - 1 BvR 573/86
    Auszug aus BFH, 09.03.2011 - X B 57/10
    Dass die Ertragsanteile nur in einem grob pauschalierten Verfahren festgelegt worden sind, hat das BVerfG nicht beanstandet (Beschluss vom 23. Oktober 1987  1 BvR 573/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 649).
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