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   BFH, 08.11.2013 - X B 58/13   

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https://dejure.org/2013,41674
BFH, 08.11.2013 - X B 58/13 (https://dejure.org/2013,41674)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2013 - X B 58/13 (https://dejure.org/2013,41674)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2013 - X B 58/13 (https://dejure.org/2013,41674)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Vorauszahlungsbescheid - Prüfung der Zulässigkeit bei behaupteter Wiederholungsgefahr im Hinblick auf eine bestimmte Verfahrensweise des Finanzamts - Kein Verweis auf Billigkeitsverfahren - Fehlende Auseinandersetzung mit ...

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Vorauszahlungsbescheid; Prüfung der Zulässigkeit bei behaupteter Wiederholungsgefahr im Hinblick auf eine bestimmte Verfahrensweise des Finanzamts; Kein Verweis auf Billigkeitsverfahren; Fehlende Auseinandersetzung mit ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 68 S 1, FGO § 100 Abs 1 S 4, EStG § 37 Abs 3 S 2, EStG VZ 2009, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 5, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 69 Abs 3, AO § 227
    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Vorauszahlungsbescheid - Prüfung der Zulässigkeit bei behaupteter Wiederholungsgefahr im Hinblick auf eine bestimmte Verfahrensweise des Finanzamts - Kein Verweis auf Billigkeitsverfahren - Fehlende Auseinandersetzung mit ...

  • Bundesfinanzhof

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Vorauszahlungsbescheid - Prüfung der Zulässigkeit bei behaupteter Wiederholungsgefahr im Hinblick auf eine bestimmte Verfahrensweise des Finanzamts - Kein Verweis auf Billigkeitsverfahren - Fehlende Auseinandersetzung mit ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 S 1 FGO, § 100 Abs 1 S 4 FGO, § 37 Abs 3 S 2 EStG 2009, EStG VZ 2009, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Vorauszahlungsbescheid - Prüfung der Zulässigkeit bei behaupteter Wiederholungsgefahr im Hinblick auf eine bestimmte Verfahrensweise des Finanzamts - Kein Verweis auf Billigkeitsverfahren - Fehlende Auseinandersetzung mit ...

  • rewis.io

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Vorauszahlungsbescheid - Prüfung der Zulässigkeit bei behaupteter Wiederholungsgefahr im Hinblick auf eine bestimmte Verfahrensweise des Finanzamts - Kein Verweis auf Billigkeitsverfahren - Fehlende Auseinandersetzung mit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 68; FGO § 116
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Auseinandersetzung mit sämtlichen Begründungsansätzen des finanzgerichtlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Gegenstand des Klageverfahrens; Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Vorauszahlungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Vorauszahlungsbescheid

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 12.01.1995 - IV R 83/92

    Keine Änderung des Einkommensteuerbescheides erforderlich, wenn der

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X B 58/13
    Die Beurteilung der Zulässigkeit einer Klage ist --wie bei Anfechtungsklagen (hierzu BFH-Urteil vom 28. Juli 2005 III R 68/04, BFHE 211, 107, BStBl II 2008, 350, unter II.3.)-- auch bei Fortsetzungsfeststellungsklagen aus Sicht des Schlusses der mündlichen Verhandlung vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1995 IV R 83/92, BFHE 177, 4, BStBl II 1995, 488).
  • BFH, 30.03.2006 - V R 2/04

    Erlass von Säumniszuschlägen - Aussetzung der Vollziehung nach Anordnung der

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X B 58/13
    Damit ist der Streitfall nicht vergleichbar, zumal das Billigkeitsverfahren nicht dazu dient, einen allgemeinen Ausgleich für die Folgen rechtswidriger, aber nicht mehr anfechtbarer Steuerbescheide zu gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 2/04, BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612, unter II.2.a).
  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X B 58/13
    Das weitere vom FG genannte BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 V R 42/08 (BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955) betraf einen Spezialfall, in dem die Gewährung weiterer AdV nach Ergehen des Jahressteuerbescheids ausschließlich an der Regelung des § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO scheiterte.
  • BFH, 10.02.2010 - XI R 3/09

    Anforderungen an eine Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X B 58/13
    So ist eine derartige Fortsetzungsfeststellungsklage trotz Ergehens des Jahressteuerbescheids jedenfalls dann unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr zulässig, wenn die maßgebende Frage nur in einem Verfahren gegen einen Vorauszahlungsbescheid geklärt werden kann (zur Umsatzsteuer Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Oktober 1992 V R 81/89, BFHE 169, 117, BStBl II 1993, 120, unter II.1.b, und vom 10. Februar 2010 XI R 3/09, BFH/NV 2010, 1450, unter II.3.
  • BFH, 01.10.1992 - V R 81/89

    Rechtschutzinteresse bei Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X B 58/13
    So ist eine derartige Fortsetzungsfeststellungsklage trotz Ergehens des Jahressteuerbescheids jedenfalls dann unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr zulässig, wenn die maßgebende Frage nur in einem Verfahren gegen einen Vorauszahlungsbescheid geklärt werden kann (zur Umsatzsteuer Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Oktober 1992 V R 81/89, BFHE 169, 117, BStBl II 1993, 120, unter II.1.b, und vom 10. Februar 2010 XI R 3/09, BFH/NV 2010, 1450, unter II.3.
  • BFH, 22.11.2011 - VIII R 11/09

    Einkommensteuer-Vorauszahlungen - gleichmäßige Verteilung -

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X B 58/13
    vor a; zur Einkommensteuer BFH-Urteil vom 22. November 2011 VIII R 11/09, BFHE 235, 470, BStBl II 2012, 329).
  • BFH, 26.09.2007 - I R 43/06

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X B 58/13
    In der ersten vom FG hierfür angeführten Entscheidung (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 43/06, BFHE 219, 13, BStBl II 2008, 134) ging es weder um einen Vorauszahlungsbescheid noch um ein auf Erlass von Säumniszuschlägen gerichtetes Billigkeitsverfahren.
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X B 58/13
    b) Tatsächlich ist § 68 FGO zwar anwendbar, wenn ein Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid während eines anhängigen Verfahrens durch den Jahresbescheid ersetzt wird (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.3.a).
  • BFH, 28.07.2005 - III R 68/04

    Anerkennung der Vaterschaft im finanzgerichtlichen Verfahren ist bei Streit um

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X B 58/13
    Die Beurteilung der Zulässigkeit einer Klage ist --wie bei Anfechtungsklagen (hierzu BFH-Urteil vom 28. Juli 2005 III R 68/04, BFHE 211, 107, BStBl II 2008, 350, unter II.3.)-- auch bei Fortsetzungsfeststellungsklagen aus Sicht des Schlusses der mündlichen Verhandlung vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1995 IV R 83/92, BFHE 177, 4, BStBl II 1995, 488).
  • BFH, 09.05.2012 - I R 91/10

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse nach

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X B 58/13
    Auf das BFH-Urteil vom 9. Mai 2012 I R 91/10 (BFH/NV 2012, 2004) kann sich das FG für seine Auffassung nicht berufen, da diese Entscheidung nicht das Verhältnis zwischen Vorauszahlungs- und Jahressteuerbescheiden, sondern zwischen mehreren aufeinander folgenden AdV-Verfügungen betraf, und in dieser Entscheidung zudem ausdrücklich auf die anderslautende Rechtsprechung zu Vorauszahlungsbescheiden hingewiesen wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 2004, unter B.III.4.b aa).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend erschließungsbeitragsrechtlichen

    Im Steuerrecht, das die Situation der Erledigung eines Vorauszahlungsbescheides durch einen endgültigen Steuerbescheid ebenfalls kennt, wird eine Fortsetzungsfeststellungsklage im Hinblick auf einen sich durch den Erlass eines Jahressteuerbescheides erledigenden Vorauszahlungsbescheid nur dann als zulässig angesehen, wenn sich bei der Beurteilung des Vorauszahlungsbescheides Rechtsfragen stellen, die im Rahmen der Entscheidung über den Jahressteuerbescheid nicht geklärt werden können und an deren Klärung der Kläger ein berechtigtes Interesse hat (BFH, Beschluss vom 08.11.2013 - X B 58/13 - juris Rn. 20; Stapperfend in Gräber, FGO, 9. Aufl., § 100 Rn. 84).
  • FG Hamburg, 27.01.2020 - 6 K 202/19

    Die Zuständigkeitskonzentrationen zur Entscheidung über Erlassverfahren in

    Der Billigkeitserlass ist grundsätzlich nicht dazu bestimmt, die Folgen schuldhafter Versäumnis eines Rechtsbehelfs auszugleichen (BFH, Beschluss vom 8. November 2013, X B 58/13, BFH/NV 2014, 361; Loose in Tipke/Kruse AO/FGO, § 227 AO Rn. 46 f. m.w.N., Stand: Juli 2017).
  • FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15

    Verfahren - Keine Verrechnungsstundung bei bestrittenem Anspruch gegen andere

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21.01.2015 X R 40/12, BFHE 248, 485, BStBl II 2016, 117; Beschlüsse vom 08.10.2014 X B 24/14, BFH/NV 2015, 153; vom 08.11.2013 X B 58/13, BFH/NV 2014, 361; vom 11.03.2011 V B 45/10, BFH/NV 2011, 999) können Versäumnisse des Steuerpflichtigen während des Festsetzungseinschließlich des Rechtsbehelfsverfahrens grundsätzlich nicht im Billigkeitswege zu seinen Gunsten korrigiert werden.
  • FG Münster, 07.03.2014 - 11 K 1725/12

    Fortsetzungsfeststellungsklage -- Erledigungseintritt durch rückwirkende

    Durch dieses Klageart sollen vor dem Hintergrund von Artikel 19 Abs. 4 GG nicht zu rechtfertigende Rechtsschutzlücken vermieden werden (vgl. BFH-Beschluss vom 08. November 2013 X B 58/13, BFH/NV 2014, 361; Kopp/Schenke, Verwaltungsverfahrensgesetz - VwGO -, 19. Aufl. 2013, § 113 Rn. 98 zum mit § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO wortgleichen § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO).
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