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   BFH, 23.02.2018 - X B 65/17   

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BFH, 23.02.2018 - X B 65/17 (https://dejure.org/2018,5157)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2018 - X B 65/17 (https://dejure.org/2018,5157)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - X B 65/17 (https://dejure.org/2018,5157)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 147 Abs 1 Nr 1, AO § 147 Abs 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 162
    Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines PC-Kassensystems

  • Bundesfinanzhof

    Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines PC-Kassensystems

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 Abs 1 Nr 1 AO, § 147 Abs 2 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 162 AO
    Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines PC-Kassensystems

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellungen des finanzgerichtlichen Urteils bei Annahme einer Schätzungsbefugnis aufgrund formeller Mängel der Buchführung; Anforderungen an die Aufbewahrung der Unterlagen zur Programmierung eines elektronischen Kassensystems; Umfang des ...

  • rewis.io

    Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines PC-Kassensystems

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellungen des finanzgerichtlichen Urteils bei Annahme einer Schätzungsbefugnis aufgrund formeller Mängel der Buchführung

  • datenbank.nwb.de

    Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines PC-Kassensystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Aufbewahrung der Dokumentation einer Kassenprogrammierung auf Datenträgern

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 446
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
    Diese Unterlagen seien nicht nur bei Registrierkassen aufzubewahren (so der Sachverhalt, zu dem das BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 ergangen sei), sondern auch bei Nutzung eines PC-Kassensystems.

    Das Gewicht dieses Mangels trete nicht deshalb --entsprechend der Ausführungen in Rz 28 des BFH-Urteils in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743-- zurück, weil das vom Kläger verwendete Kassensystem ausnahmsweise keine Manipulationsmöglichkeiten eröffne.

    Vielmehr lässt § 147 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) ausdrücklich zu, dass insbesondere die in § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten "sonstigen Organisationsunterlagen" --zu denen auch die Dokumentation der Kassenprogrammierung zählt (Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 26)-- auf Datenträgern aufbewahrt werden können.

    a) Das vom FG und den Beteiligten herangezogene Senatsurteil in BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743 betraf eine Registrierkasse eher einfacherer Bauart.

  • FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13

    Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen aufgrund von Kassenführungsmängeln im Rahmen

    Auszug aus BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
    Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29. März 2017  7 K 3675/13 E,G,U aufgehoben.

    Das FG gab der Klage teilweise statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 846).

  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

    Auszug aus BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
    Sie ist daher grundsätzlich nachrangig (BFH-Urteil vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51, unter 3.).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16

    Ausforschungsantrag; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Chancengleichheit;

    Auszug aus BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
    Dies betrifft Tatsachenbehauptungen, die ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aus der Luft gegriffen, ins Blaue hinein, also erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben worden sind (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2017  6 B 54/16, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2017, 1388, Rz 7).
  • BFH, 11.01.2017 - X B 104/16

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen;

    Auszug aus BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
    c) Im Übrigen verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 11. Januar 2017 X B 104/16 (BFH/NV 2017, 561, Rz 37).
  • BFH, 16.05.2013 - X B 131/12

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Benennungsverlangen

    Auszug aus BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
    Hierzu gehören auch Ausforschungs- bzw. Beweisermittlungsanträge (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 16. Mai 2013 X B 131/12, BFH/NV 2013, 1260, Rz 21 ff., mit zahlreichen Nachweisen).
  • BFH, 08.01.2014 - X B 68/13

    Pflicht zur Erhebung eines beantragten Beweises; Verlust des Rügerechts

    Auszug aus BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
    a) Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 8. Januar 2014 X B 68/13, BFH/NV 2014, 566, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

    Auszug aus BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
    aa) Darunter sind Beweisermittlungsanträge zu verstehen, die so unbestimmt sind, dass erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, zu denen dann in einem weiteren Schritt der eigentliche Beweis zu erheben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, Rz 37, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2023 - X R 3/22

    Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst

    (5) Darüber hinaus begründet selbst die Verwendung einer objektiv manipulierbaren Kasse unter engen Voraussetzungen gar keine Schätzungsbefugnis (vgl. zu dieser Möglichkeit bei Registrierkassen einfacher Bauart bereits Senatsbeschlüsse vom 11.01.2017 - X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, Rz 37 und vom 23.02.2018 - X B 65/17, BFH/NV 2018, 517, Rz 35).
  • FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18

    Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von

    Sie ist daher grundsätzlich nachrangig (BFH-Beschluss vom 23. Februar 2018 X B 65/17, BFH/NV 2018, 517).
  • BFH, 25.10.2018 - XI B 57/18

    Steuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Definition des Begriffs

    Ein solcher darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 2018 X B 64/17, BFH/NV 2018, 538, Rz 11; vom 23. Februar 2018 X B 65/17, BFH/NV 2018, 517, Rz 27 f.).
  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 484/21

    Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenenen Steuer: erforderliche

    Voraussetzung für eine belastbare Geld- oder Warenverkehrsrechnung ist aber stets, dass die Rechnung von einem gesicherten Anfangsbestand und einem gesicherten Endbestand ausgeht (st. Rspr.; grundlegend BFH, Urteil vom 21. Februar 1974 - I R 65/72, BFHE 112, 213 Rn. 12 ff., in der Folge u.a. BFH, Urteil vom 2. März 1982 - VIII R 225/80 Rn. 19 ff.; aus neuerer Zeit BFH, Urteil vom 12. Dezember 2017 - VIII R 5/14 Rn. 42; Beschluss vom 23. Februar 2018 - X B 65/17 Rn. 40).
  • BFH, 22.03.2023 - X B 135/21

    Beweiserhebung über die Ersatzzustellung trotz Zustellungsurkunde

    a) Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. nur Senatsbeschluss vom 23.02.2018 - X B 65/17, BFH/NV 2018, 517, Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2019 - X B 120/18

    Hinweispflicht des FG bei Austausch der Schätzungsmethode

    Dieses Erfordernis ist u.a. darauf zurückzuführen, dass sich der bloße Sicherheitszuschlag (als Unterfall einer griffweisen Schätzung) im Spektrum der verschiedenen denkbaren Schätzungsmethoden als diejenige darstellt, die mit den größten Unsicherheiten behaftet ist und konkrete Tatsachengrundlagen hierzu vollständig oder nahezu vollständig fehlen (vgl. Senatsbeschluss vom 23.02.2018 - X B 65/17, BFH/NV 2018, 517, Rz 40, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18

    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen

    Tatsächlich sei eine griffweise Vollschätzung nur dann gerechtfertigt, wenn keine andere anerkannte Erkenntnisquelle zur Ermittlung von Umsatz und Ergebnis herangezogen werden könne ( Beschluss des BFH vom 23.02.2018, X B 65/17 , BFH/NV 2018, 517).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2021 - 9 K 188/18

    Erlass von zu Ungunsten des Schuldners geänderten Bescheiden über die gesonderte

    Infolge des Fehlens der Kassen- und Programmierungsunterlagen konnte eine Manipulationsmöglichkeit der Kasse nicht ausgeschlossen werden (vgl. BFH, Entscheidungen vom 11. Januar 2017 X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, II. 2. b), vom 23. Februar 2018 X B 65/17, BFH/NV 2018, 517).
  • FG Münster, 06.02.2020 - 5 K 2531/17

    Verfahrensrecht - Welches Finanzamt ist für die einheitliche und gesonderte

    Hierunter sind Beweisermittlungsanträge zu verstehen, die so unbestimmt sind, dass erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, zu denen dann in einem weiteren Schritt der eigentliche Beweis zu erheben ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 22.08.2012 X B 155/11, BFH/NV 2012, 2015, Rn. 37, m.w.N.; vom 23.02.2018 X B 65/17, BFH/NV 2018, 517, Rn. 30).
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei einem Taxiunternehmen und

    c) Die Verletzungen der formellen Buchführungspflichten i. S. d. § 147 Abs. 1 AO in allen Streitjahr gewichtet der Senat im Sinne der BFH-Rechtsprechung (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 23. Februar 2018 - X B 65/17, Rz 37) vorliegend als dermaßen besonders gravierend, als dass sie einen Einblick in die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse überhaupt nicht ermöglichen.
  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

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