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   BFH, 31.10.1991 - X B 69/91   

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https://dejure.org/1991,4002
BFH, 31.10.1991 - X B 69/91 (https://dejure.org/1991,4002)
BFH, Entscheidung vom 31.10.1991 - X B 69/91 (https://dejure.org/1991,4002)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 1991 - X B 69/91 (https://dejure.org/1991,4002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Grund von Zweifeln über die Herkunft der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.10.1989 - IV B 135/88

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Land- und

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X B 69/91
    Das FG hat auch in einem solchen Falle in der Regel das Klageverfahren gegen den Einkommensteuerbescheid auszusetzen, bis das zuständige FA entweder eine gesonderte und einheitliche Feststellung durchgeführt oder einen negativen Feststellungsbescheid erlassen hat (BFH-Beschluß vom 10. Oktober 1989 IV B 135/88, BFH/NV 1990, 485).

    Hat das FA hiernach zu Recht von einem Feststellungsverfahren abgesehen, kommt eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO nicht in Betracht (Beschluß in BFH/NV 1990, 485).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Fall von geringerer Bedeutung anzunehmen, wenn die Einkünfte leicht zu ermitteln und nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen sind und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahezu ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1985 IV R 136/83, BFHE 144, 141, BStBl II 1985, 576; Beschluß in BFH/NV 1990, 485, m. w. N.).

  • BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82

    Gesonderte und einheitliche Feststellung - Erforderlichkeit - Vorliegen von

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X B 69/91
    Ein Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist auch dann durchzuführen, wenn zweifelhaft ist, ob einkommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, an denen mehrere Personen beteiligt bzw. die mehreren Personen zuzurechnen sind (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239; vom 28. März 1990 X R 166/87, BFH/NV 1991, 11).

    Diese Verfahrensweise ist durch den Zweck des § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 geboten: In Fällen der Beteiligung mehrerer an Einkünften wie auch bei Zweifeln an der Steuerbarkeit solcher Einkünfte, an denen mehrere beteiligt sind, soll eine einheitliche Sachbehandlung durch die Finanzbehörden sichergestellt werden (BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239; ausführlich Söhn in Hübschmann / Hepp / Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 180 Rdnr. 90 ff.).

  • BFH, 01.12.1987 - IX R 90/86

    Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X B 69/91
    Die Neuregelung durch das StBereinG gilt auch für Feststellungszeiträume vor Inkrafttreten des StBereinG 1986 und ist auf alle bei Inkrafttreten anhängigen Verfahren anzuwenden (Art. 97 § 1 Abs. 2 Satz 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - i. d. F. des StBereinG 1986; BFH-Urteil vom 1. Dezember 1987 IX R 90/86, BFHE 152, 17, BStBl II 1988, 319, unter 2.).
  • BFH, 28.03.1979 - I B 78/78

    KG - Feststellungsverfahren - Mitunternehmerschaft - Rechtsbehelfsbefugnis -

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X B 69/91
    Das Erfordernis der steuerlichen Zurechnung soll jene Fälle von einer einheitlichen und gesonderten Feststellung ausschließen, in denen lediglich eine zivilrechtliche (bürgerlich- oder handelsrechtliche) Beteiligung besteht, die nicht auch zu einer unmittelbaren steuerrechtlichen Zurechnung führt (BFH-Beschluß vom 28. März 1979 I B 78/78, BFHE 128, 8, BStBl II 1979, 607).
  • BFH, 28.03.1990 - X R 166/87

    Feststellung von Besteuerungsgrundlage

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X B 69/91
    Ein Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist auch dann durchzuführen, wenn zweifelhaft ist, ob einkommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, an denen mehrere Personen beteiligt bzw. die mehreren Personen zuzurechnen sind (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239; vom 28. März 1990 X R 166/87, BFH/NV 1991, 11).
  • BFH, 12.07.1988 - IX B 28/88

    Zurechnung der negativen Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung zur

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X B 69/91
    Ein Negativbescheid ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 offensichtlich vorliegen (offengelassen im BFH-Beschluß vom 12. Juli 1988 IX B 28/88, BFH/NV 1989, 87).
  • BFH, 19.07.1990 - IV R 11/89

    Verfahrensfehler bei der gesonderten Feststellung der Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X B 69/91
    Der Senat weicht nicht von dem BFH-Urteil vom 19. Juli 1990 IV R 11/89 (BFH/NV 1991, 649) ab.
  • BFH, 31.07.1990 - I R 3/90

    Anforderungen an gesonderte und einheitliche Feststellung von

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X B 69/91
    Bereits aus diesem Grunde ist die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen der Finanzbehörden "nahezu ausgeschlossen" (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 3/90, BFH/NV 1991, 285, unter 3. b mit Nachweisen der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 04.07.1985 - IV R 136/83

    Verzicht auf die gsonderte Feststellung des Gewinns von Landwirts-Eheleuten

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X B 69/91
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Fall von geringerer Bedeutung anzunehmen, wenn die Einkünfte leicht zu ermitteln und nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen sind und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahezu ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1985 IV R 136/83, BFHE 144, 141, BStBl II 1985, 576; Beschluß in BFH/NV 1990, 485, m. w. N.).
  • BFH, 17.05.1995 - X R 64/92

    Vereinbarung wertmindernder Beschränkung des Grundstückseigentums gegen Entgelt

    Eine gesonderte und einheitliche Feststellung ist jedenfalls dann durchzuführen, wenn ein für die Besteuerung erhebliches Merkmal streitig ist, so auch wenn - wie hier - zweifelhaft ist, ob einkommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, an denen - ggf. - die Eheleute beteiligt sind (z. B. BFH-Beschluß vom 31. Oktober 1991 X B 69/91, BFH/NV 1992, 289).
  • BFH, 24.06.2014 - III B 12/13

    Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO bei Ergehen eines Folgebescheids vor dem

    Ein Fall von offensichtlich geringer Bedeutung kann zwar gegeben sein, wenn eine Zurechnung von gemeinschaftlich erzielten originären Einkünften auf mehrere Personen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 31. Oktober 1991 X B 69/91, BFH/NV 1992, 289).
  • BFH, 24.03.2011 - IV R 13/09

    Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei nachträglichem Richtigstellen der

    Liegt --wie im Streitfall-- ein Fall von geringer Bedeutung vor, braucht das Finanzamt dies nicht in einem "Negativbescheid" nach § 180 Abs. 3 Sätze 2 und 3 AO ausdrücklich auszusprechen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Oktober 1991 X B 69/91, BFH/NV 1992, 289).
  • FG München, 05.09.2000 - 1 K 203/01

    Abzugsfähigkeit einer durch einen Dritten veruntreuten Gesellschaftereinlage als

    Ein Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist bereits dann durchzuführen, wenn zweifelhaft ist, ob Einkünfte vorliegen, an denen mehrere Personen beteiligt sind (Beschluss des BFH vom 31.10.1991 X B 69/91, BFH/NV 1992, 289).

    Nach der Rechtsprechung ist ein Fall von geringer Bedeutung anzunehmen, wenn die Einkünfte leicht zu ermitteln und nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen sind und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahezu ausgeschlossen ist (Beschluss des BFH vom 31.10.1991 X B 69/91, BFH/NV 1992, 289).

  • FG Köln, 01.10.2002 - 5 K 665/02

    Keine einheitliche und gesonderte Feststellung bei geringer Bedeutung des Falles

    Zwar hat der BFH entschieden, dass ein Feststellungsverfahren grundsätzlich durchzuführen ist, wenn zweifelhaft ist, ob einkommensteuerpflichtige Einkünfte, an denen mehrere Personen beteiligt bzw. die mehreren Personen zuzurechnen sind, vorliegen (vgl. BFH - Urteil vom 31. Oktober 1991 X B 69/91, BFH/NV 1992, 289 m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.1996 - 1 K 52/96

    Durchführung einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung für gemeinsam

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