Rechtsprechung
BFH, 01.10.2015 - X B 71/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags - Einkünftezurechnung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 16 Abs 3, InsO § 1 Abs 1, InsO § 80 Abs 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, InsO § 13, EStG VZ 2009
Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags - Einkünftezurechnung
- Bundesfinanzhof
Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags - Einkünftezurechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 3 EStG 2009, § 1 Abs 1 InsO, § 80 Abs 1 InsO, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 13 InsO
Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags - Einkünftezurechnung - IWW
§ 14 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO), § ... 211 InsO, § 16 des Einkommensteuergesetzes, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 1 Satz 1 InsO, § 122 InsO, §§ 217 ff. InsO, §§ 229, 230 InsO, § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 80 Abs. 1 InsO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO
- Wolters Kluwer
Ertragsteuerliche Behandlung von Überschüssen aus der Verwertung von Wirtschaftsgütern in der Insolvenz des Steuerpflichtigen
- rewis.io
Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags - Einkünftezurechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 112 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 16
Ertragsteuerliche Behandlung von Überschüssen aus der Verwertung von Wirtschaftsgütern in der Insolvenz des Steuerpflichtigen - datenbank.nwb.de
Stellung des Insolvenzantrags nicht als Betriebsaufgabeerklärung anzusehen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Betriebsaufgabe durch Insolvenzantragstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Insolvenzantrag als Betriebsaufgabe?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2015 - 4 K 219/13
- BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 225
- NZI 2016, 260
- NZG 2016, 1160
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (10)
- FG Münster, 08.04.2011 - 12 K 4487/07
Betriebsaufgabe eines insolventen Einzelunternehmers
Auszug aus BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
Die vom Kläger angeführte Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 45/06, BFHE 225, 334, BStBl II 2009, 902; FG Münster, Urteil vom 8. April 2011 12 K 4487/07 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1519, rkr.) steht dem nicht entgegen. - BFH, 14.04.2011 - X B 104/10
Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines …
Auszug aus BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b). - BFH, 21.09.2009 - VI B 31/09
Progressionsvorbehalt bei Elterngeld
Auszug aus BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, …und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b).
- BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung
Auszug aus BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636, unter II.1.). - BFH, 25.07.1972 - VIII R 3/66
Einstellung des Gewerbebetriebs - Forderungen - Überführung in Privatvermögen - …
Auszug aus BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
Danach muss eine Aufgabeerklärung "eindeutig" sein (so ausdrücklich BFH-Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406, und vom 25. Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936, unter 1.). - BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06
Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
Die vom Kläger angeführte Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 45/06, BFHE 225, 334, BStBl II 2009, 902; FG Münster, Urteil vom 8. April 2011 12 K 4487/07 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1519, rkr.) steht dem nicht entgegen. - BFH, 06.11.2002 - X B 30/02
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, Zufluss
Auszug aus BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
Eine Rechtsfrage ist klärungsbedürftig, wenn ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschluss vom 6. November 2002 X B 30/02, BFH/NV 2003, 169). - BFH, 12.03.1964 - IV 107/63 U
Wahlmöglichkeit bei der Betriebseinstellung, ob das bisherige Betriebsvermögen …
Auszug aus BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
Danach muss eine Aufgabeerklärung "eindeutig" sein (so ausdrücklich BFH-Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406, und vom 25. Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936, unter 1.). - BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84
Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz
Auszug aus BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
Selbst für den Geltungsbereich der früheren Konkursordnung --die wesentlich stärker als die heutige InsO auf die Zerschlagung der betroffenen Unternehmen gerichtet war-- hat der BFH bereits entschieden, dass eine Betriebsaufgabe nicht bereits mit der Eröffnung des Konkursverfahrens, sondern erst durch die Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen während des laufenden Verfahrens bewirkt wird (BFH-Urteil vom 19. Januar 1993 VIII R 128/84, BFHE 170, 511, BStBl II 1993, 594, unter II.1.d; betr. Personenhandelsgesellschaft). - FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2015 - 4 K 219/13
Betriebsaufgabe nicht bereits durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
Auszug aus BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. Februar 2015 4 K 219/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 01.07.2020 - II R 19/18
Wegfall des Verschonungsabschlags
b) Demgegenüber führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer KG ertragsteuerrechtlich nicht zu einer Betriebsaufgabe und der Erfassung eines entsprechenden Veräußerungsgewinns i.S. des § 16 EStG (BFH-Beschluss vom 01.10.2015 - X B 71/15, BFH/NV 2016, 34, Rz 25;… vgl. Schmidt/Wacker, EStG, 39. Aufl., § 16 Rz 184). - BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten …
Selbst für den Geltungsbereich der früheren Konkursordnung --die wesentlich stärker als die heutige InsO auf die Zerschlagung der betroffenen Unternehmen gerichtet gewesen sei-- hat der BFH entschieden, dass eine Betriebsaufgabe nicht bereits mit Eröffnung des Konkursverfahrens, sondern erst durch die Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen während des laufenden Verfahrens bewirkt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 01.10.2015 - X B 71/15, BFH/NV 2016, 34, Rz 20 ff.).Im Gegenteil bestätigt --ohne dass dies entscheidungsrelevant wäre-- der Inhalt der vorliegenden Verwaltungsakten die vom Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2016, 34 vertretene Sichtweise.
- BFH, 01.07.2020 - II R 20/18
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.07.2020 II R 19/18 - Wegfall des …
b) Demgegenüber führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer KG ertragsteuerrechtlich nicht zu einer Betriebsaufgabe und der Erfassung eines entsprechenden Veräußerungsgewinns i.S. des § 16 EStG (BFH-Beschluss vom 01.10.2015 - X B 71/15, BFH/NV 2016, 34, Rz 25;… vgl. Schmidt/Wacker, EStG, 39. Aufl., § 16 Rz 184).
- FG Nürnberg, 26.04.2018 - 4 K 571/16
Wegfall des Verschonungsabschlages bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Konkursverfahrens bewirkt, sondern erst durch die Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen während des laufenden Verfahrens (BFH-Beschluss vom 01. Oktober 2015 X B 71/15, BFH/NV 2016, 34; BFH-Urteil vom 19. Januar 1993 VIII R 128/84, BStBl. II 1993, 594). - FG Nürnberg, 26.04.2018 - 4 K 572/16
Wegfall des Verschonungsabschlages nach § 13a Abs. 5 ErbStG
Soweit der Verlust der Mitunternehmerstellung als Grund für die Annahme der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Betriebsaufgabe angeführt wird, ist entgegenzuhalten, dass die zum Ertragsteuerrecht ergangene Rechtsprechung des BFH zu dem Ergebnis gelangt, die Betriebsaufgabe sei nicht bereits mit der Eröffnung des Insolvenz- bzw. Konkursverfahrens bewirkt, sondern erst durch die Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen während des laufenden Verfahrens (BFH-Beschluss vom 01. Oktober 2015 X B 71/15, BFH/NV 2016, 34; BFH-Urteil vom 19. Januar 1993 VIII R 128/84, BStBl. II 1993, 594). - FG Sachsen, 03.08.2020 - 1 V 1497/19
Enstehung von steuerbaren Einkünften und damit Masseverbindlichkeiten im …
Auch der zum 17.03.2015 erfolgte Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat keinen derartigen Erklärungswert, da ein Insolvenzverfahren nach der Konzeption der InsO nicht etwa stets zur Zerschlagung eines Betriebs führen muss, sondern ebenso dessen Erhaltung zum Ergebnis haben kann (BFH, Beschluss vom 01. Oktober 2015, X B 71/15, BFH/NV 2016, 34 -36). - FG Sachsen, 11.11.2020 - 2 K 546/20
Geltendmachen eines Verlusts aus einer Betriebsaufgabe eines Insolvenzschuldners
Zwar bewirkt die Insolvenzeröffnung nicht die Betriebsaufgabe, wenn der Betrieb - wie hier - fortgeführt wird (Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 1. Oktober 2015 - X B 71/15, zitiert nach Juris), aber eine allmähliche Betriebsabwicklung über einen längeren Zeitraum ist keine Betriebsaufgabe (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 5. Juni 2003 - IV R 36/02, zitiert nach Juris). - FG Sachsen, 11.11.2020 - 2 K 546/20 zurück zur Übersicht Seite drucken
Geltendmachen eines Verlusts aus einer Betriebsaufgabe eines Insolvenzschuldners
Zwar bewirkt die Insolvenzeröffnung nicht die Betriebsaufgabe, wenn der Betrieb - wie hier - fortgeführt wird (Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 1. Oktober 2015 - X B 71/15, zitiert nach Juris), aber eine allmähliche Betriebsabwicklung über einen längeren Zeitraum ist keine Betriebsaufgabe (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 5. Juni 2003 - IV R 36/02, zitiert nach Juris).