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   BFH, 12.09.1996 - X B 76/96   

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https://dejure.org/1996,713
BFH, 12.09.1996 - X B 76/96 (https://dejure.org/1996,713)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1996 - X B 76/96 (https://dejure.org/1996,713)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1996 - X B 76/96 (https://dejure.org/1996,713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als Zulassungsgrund für eine Beschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BFH, 07.07.2011 - V R 53/10

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische

    Insoweit handelt es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler, der im Übrigen im Streitfall nicht vorliegt (s. oben 3.), nicht aber um einen Verfahrensverstoß (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521, und vom 23. Juli 2010 IV B 12/09, BFH/NV 2010, 2063).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit gegen § 96 FGO ist dann gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 17. Juni 1997 X B 193/96, BFH/NV 1997, 794; vom 20. August 1997 I B 128/96, BFH/NV 1998, 353; vom 18. Mai 2000 VII B 36/99, BFH/NV 2000, 1355; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Kein Verfahrensfehler ist dagegen die fehlerhafte Würdigung des Beteiligtenvorbringens oder eines erhobenen Beweises durch das FG, es sei denn, es hätte falsche Beweisregeln angewendet (Senatsbeschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; in BFH/NV 1999, 1236).
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