Rechtsprechung
   BFH, 11.04.2016 - X B 77/15   

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https://dejure.org/2016,12804
BFH, 11.04.2016 - X B 77/15 (https://dejure.org/2016,12804)
BFH, Entscheidung vom 11.04.2016 - X B 77/15 (https://dejure.org/2016,12804)
BFH, Entscheidung vom 11. April 2016 - X B 77/15 (https://dejure.org/2016,12804)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vom Finanzgericht übergangene Beweisantrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rüge eines Verfahrensfehlers durch Bezugnahme auf entsprechenden Vortrag in Schriftsatz des betroffenen Beteiligten

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Formelles Steuerrecht, Hinzuschätzung, Schätzungsbefugnis

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.10.2013 - III B 56/13

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags -

    Auszug aus BFH, 11.04.2016 - X B 77/15
    Allerdings kann das Recht, dies zu rügen, verloren gehen, wenn der betroffene Beteiligte das Übergehen seines Beweisantrags nicht rechtzeitig in der mündlichen Verhandlung vor dem FG rügt (BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, und vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62).

    Zwar geht ein solches Rügerecht gemäß § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 Satz 1 FGO verloren, wenn das Übergehen eines Beweisantrags von dem betroffenen Beteiligten nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wird, sofern für diesen Beteiligten erkennbar war, dass das FG die beantragte Beweisaufnahme nicht durchführen wird (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, und in BFH/NV 2014, 62).

  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 11.04.2016 - X B 77/15
    Allerdings kann das Recht, dies zu rügen, verloren gehen, wenn der betroffene Beteiligte das Übergehen seines Beweisantrags nicht rechtzeitig in der mündlichen Verhandlung vor dem FG rügt (BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, und vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62).

    Zwar geht ein solches Rügerecht gemäß § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 Satz 1 FGO verloren, wenn das Übergehen eines Beweisantrags von dem betroffenen Beteiligten nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wird, sofern für diesen Beteiligten erkennbar war, dass das FG die beantragte Beweisaufnahme nicht durchführen wird (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, und in BFH/NV 2014, 62).

  • BFH, 16.12.2014 - X B 114/14

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Verletzung

    Auszug aus BFH, 11.04.2016 - X B 77/15
    Bei dieser Sachlage durfte das FG sich nicht damit begnügen, im Wege einer vorweggenommenen Beweiswürdigung zu unterstellen, dass die im Schätzwege angesetzten zusätzlichen mittels sexueller Dienstleistungen erlangten Betriebseinnahmen wenn nicht von Frau C und Frau B, dann von anderen Angestellten erzielt worden waren (vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2014 X B 114/14, BFH/NV 2015, 511).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BFH, 11.04.2016 - X B 77/15
    Sofern keine anderweitigen Anhaltspunkte bestehen, ist von einer solchen konkludenten Bezugnahme auf die schriftsätzlich geltend gemachte Rüge auszugehen, weil mit der Stellung des Sachantrags durch diesen Beteiligten in der mündlichen Verhandlung im Zweifel eine Bezugnahme auf den Inhalt der zur Vorbereitung im gerichtlichen Verfahren eingereichten Schriftsätze verbunden ist (BAG-Urteil vom 18. Juli 2013  6 AZR 882/11 (A), Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-RR 2014, 32, Rz 42, und BGH-Urteil vom 12. März 2004 V ZR 257/03, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 1876, unter II.2.b bb (3) alpha der Gründe).
  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach §

    Auszug aus BFH, 11.04.2016 - X B 77/15
    Sofern keine anderweitigen Anhaltspunkte bestehen, ist von einer solchen konkludenten Bezugnahme auf die schriftsätzlich geltend gemachte Rüge auszugehen, weil mit der Stellung des Sachantrags durch diesen Beteiligten in der mündlichen Verhandlung im Zweifel eine Bezugnahme auf den Inhalt der zur Vorbereitung im gerichtlichen Verfahren eingereichten Schriftsätze verbunden ist (BAG-Urteil vom 18. Juli 2013  6 AZR 882/11 (A), Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht-RR 2014, 32, Rz 42, und BGH-Urteil vom 12. März 2004 V ZR 257/03, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 1876, unter II.2.b bb (3) alpha der Gründe).
  • BFH, 31.01.2024 - IX B 120/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 29.06.2011 - X B 242/10, Rz 8 und vom 11.04.2016 - X B 77/15, Rz 9).
  • BFH, 07.12.2023 - IX B 12/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung, Zeitpunkt der

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 29.06.2011 - X B 242/10, Rz 8 und vom 11.04.2016 - X B 77/15, Rz 9).
  • BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17

    Verpflichtung des FG zur Erhebung eines Zeugenbeweises

    Zwar geht ein solches Rügerecht gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 155 Satz 1 FGO verloren, wenn das Übergehen eines Beweisantrags von dem betroffenen Beteiligten nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wird, sofern für diesen Beteiligten erkennbar war, dass das FG die beantragte Beweisaufnahme nicht durchführen wird (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, Rz 16 ff., und vom 11. April 2016 X B 77/15, Rz 14).
  • BFH, 30.05.2022 - II B 55/21

    Umfang eines Akteneinsichtsanspruchs

    cc) Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Entscheidung, ob auch der kurz vor der mündlichen Verhandlung eingereichte Schriftsatz, mit dem die Klägerin die fehlende Akteneinsicht beanstandete, die Rüge entbehrlich gemacht hätte (zu einer entsprechenden besonderen Konstellation vgl. BFH-Beschluss vom 11.04.2016 - X B 77/15, BFH/NV 2016, 1171, Rz 17 f.).
  • BFH, 05.06.2020 - IX B 117/19

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - Berücksichtigung

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.06.2011 - X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, Rz 8, und vom 11.04.2016 - X B 77/15, BFH/NV 2016, 1171, Rz 9; s.a. Krumm in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Rz 39; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 76 Rz 31, jeweils m.w.N.).
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