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   BFH, 18.11.2013 - X B 82/12   

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https://dejure.org/2013,38114
BFH, 18.11.2013 - X B 82/12 (https://dejure.org/2013,38114)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2013 - X B 82/12 (https://dejure.org/2013,38114)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2013 - X B 82/12 (https://dejure.org/2013,38114)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesfinanzhof

    Leichtfertige Steuerverkürzung i.S. von § 378 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 2 AO, § 378 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Leichtfertige Steuerverkürzung i.S. von § 378 AO

  • IWW
  • rewis.io

    Leichtfertige Steuerverkürzung i.S. von § 378 AO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 378 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abgrenzung von Leichtfertigkeit und grober Fahrlässigkeit mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Erheblicher Grad von Fahrlässigkeit als Voraussetzung für eine Leichtfertigkeit i.S. von § 378 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abgrenzung von Leichtfertigkeit und grober Fahrlässigkeit mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 02.03.1982 - VII B 148/81

    Zuständigkeit des FA - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - X B 82/12
    Ebenso wenig wird eine grundsätzliche Bedeutung dargelegt, wenn die Entscheidung von der Würdigung der tatsächlichen Umstände im konkreten Streitfall abhängt, es sich also im Ergebnis selbst nicht um eine revisible Rechtsfrage handelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. März 1982 VII B 148/81, BFHE 135, 169, BStBl II 1982, 327, 328; vom 3. März 1967 III B 20/66, BFHE 88, 280, BStBl III 1967, 370).
  • BFH, 03.03.1967 - III B 20/66

    Voraussetzung für die Einstufung einer Sache als von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - X B 82/12
    Ebenso wenig wird eine grundsätzliche Bedeutung dargelegt, wenn die Entscheidung von der Würdigung der tatsächlichen Umstände im konkreten Streitfall abhängt, es sich also im Ergebnis selbst nicht um eine revisible Rechtsfrage handelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. März 1982 VII B 148/81, BFHE 135, 169, BStBl II 1982, 327, 328; vom 3. März 1967 III B 20/66, BFHE 88, 280, BStBl III 1967, 370).
  • BFH, 21.10.1996 - VIII B 4/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung der durch Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - X B 82/12
    Abweichend hiervon kann einer Rechtsfrage (wieder) eine grundsätzliche Bedeutung zukommen, wenn gewichtige neue rechtliche Gesichtspunkte in der Rechtsprechung oder in der Literatur vorgetragen worden sind, die der BFH noch nicht geprüft hat (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1996 VIII B 4/96, BFH/NV 1997, 359).
  • BFH, 26.10.1994 - II R 84/91

    Insgesamtes Entgegenstehen des Erlasses eines angefochtenen Steuerbescheides

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - X B 82/12
    In der Revisionsinstanz könnten die dazu getroffenen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der Leichtfertigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Verhältnisse hinsichtlich des notwendigen individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 II R 84/91, BFH/NV 1995, 476, 478).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - X B 82/12
    Dazu gehört ein konkreter und substantiierter Vortrag, weshalb im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsfortentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 06.02.1991 - V B 8/89

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Falle der Möglichkeit der Beantwortung

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - X B 82/12
    Dementsprechend fehlt die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn der BFH zwar noch keinen Fall mit genau den den streitigen Sachverhalt charakterisierenden Umständen entschieden hat, sich indessen die Würdigung mit Hilfe der bisherigen höchstrichterlich entwickelten Rechtsgrundsätze vornehmen lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Februar 1991 V B 8/89, BFH/NV 1992, 705).
  • BFH, 29.01.1987 - V B 33/85

    Der pauschale Vorsteuerabzug bei Reisekostenerstattungen an Arbeitnehmer ist nur

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - X B 82/12
    Einer Rechtssache kommt andererseits nicht deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil das angefochtene Urteil feststehende Rechtsgrundsätze auf den konkreten Sachverhalt fehlerhaft angewendet haben soll (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316, 317, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.1996 - VIII B 100/95
    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - X B 82/12
    Hierzu gehört auch, insbesondere wenn sich der BFH bereits zu den Rechtsfragen geäußert hat, dass der Beschwerdeführer sich mit der dazu ergangenen Rechtsprechung und den im Schrifttum vertretenen Auffassungen auseinandersetzt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 1996 VIII B 100/95, BFH/NV 1997, 356; vom 2. Oktober 1996 VIII B 101/95, BFH/NV 1997, 354, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09

    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - X B 82/12
    Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn ein Steuerpflichtiger nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen im konkreten Fall ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (BFH-Urteil vom 17. November 2011 IV R 2/09, BFH/NV 2012, 1309).
  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 60/88

    Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn Steuerbescheid vor Ablauf der

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - X B 82/12
    Danach bedeutet "leichtfertig" einen erheblichen Grad von Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz hierzu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt (vgl. BFH-Urteile vom 4. Februar 1987 I R 58/86, BFHE 149, 109, BStBl II 1988, 215; vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518, 519 --zu § 169 Abs. 2 Satz 2  2. Halbsatz AO--; ferner vom 24. April 1996 II R 73/93, BFH/NV 1996, 731, m.umf.N.).
  • BFH, 16.05.2013 - III R 12/12

    Überlassung einer komprimierten "Elster" -Einkommensteuererklärung: Grobes

  • BFH, 24.04.1996 - II R 73/93
  • BFH, 04.02.1987 - I R 58/86

    Mittelbare Parteienfinanzierung - Organisation - Vorsatz - Unrechtsbewußtsein -

  • BFH, 23.01.2001 - XI R 42/00

    Kein grobes Verschulden bei Irrtum über Gewinnbegriff

  • BGH, 13.01.1988 - 3 StR 450/87

    Kenntnis eines Spenders hinsichtlich der Verwendung von Parteispenden - Vorsatz

  • BFH, 02.10.1996 - VIII B 101/95

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen fehlender Darlegung der grundsätzlichen

  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 572/93

    Verwerfung der Revision - Klarstellung eines Schuldspruchs - Gleichsetzung von

  • BFH, 03.03.2015 - II R 30/13

    Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Verletzung der

    Hierzu ist eine Gesamtbewertung des Verhaltens des Steuerpflichtigen erforderlich (BFH-Urteil in BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295, Rz 30; BFH-Beschluss vom 18. November 2013 X B 82/12, BFH/NV 2014, 292, Rz 7 ff., jeweils m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 5 K 1391/15

    Maserati als Geschäftswagen: Anteil der betrieblichen bzw. privaten Nutzung nur

    Der Kläger musste als in geschäftlichen Fragen versierte Person erkennen, dass es sich bei den von ihm im Fahrtenbuch eingetragenen und durchgeführten Privatfahren neben seinem Gehalt um geldwerte Vorteile im Sinne des § 8 Abs. 2 EStG gehandelt hat, die er in seiner Einkommensteuererklärung hätte angeben/erklären müssen (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. November 2013, X B 82/12, BFH/NV 2014, 292).
  • BFH, 02.04.2014 - VIII R 38/13

    Zufluss von Scheinrenditen in Schneeballsystemen - Prüfung der

    In der Revisionsinstanz können die dazu getroffenen Feststellungen des FG grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der Leichtfertigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Verhältnisse hinsichtlich des notwendigen individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. Februar 1987 I R 58/86, BFHE 149, 109, BStBl II 1988, 215; vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518 --zu § 169 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 AO--; ferner vom 24. April 1996 II R 73/93, BFH/NV 1996, 731, m.umf.N.; BFH-Beschlüsse vom 22. August 2011 III B 4/10, BFH/NV 2011, 2092; vom 18. November 2013 X B 82/12, BFH/NV 2014, 292).
  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 3 K 2728/17

    Maßstab für die Prüfung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung im

    Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn ein Steuerpflichtiger nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen im konkreten Fall ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (vgl. BFH, Entscheidungen vom 18. November 2013 X B 82/12, BFH/NV 2014, 292, und vom 3. März 2015 II R 30/13, BStBl II 2015, 777).
  • FG Thüringen, 29.01.2020 - 4 K 381/18

    Leichtfertige Steuerverkürzung bei Missachtung der Anzeigepflicht gemäß § 19 Abs.

    Zur Feststellung der Leichtfertigkeit ist eine Gesamtbewertung des Verhaltens des Steuerpflichtigen erforderlich (BFH, Beschluss vom 18. November 2013 - X B 82/12, BFH/NV 2014, 292-294).

    Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn ein Steuerpflichtiger nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen im konkreten Fall ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (vgl. BFH, Entscheidungen vom 18. November 2013 - X B 82/12, NFH/NV 2014, 292, und vom 3. März 2015 - II R 30/13, BStBl II 2015, 777).

  • BFH, 01.02.2022 - V B 45/21

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen

    Die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt auch, wenn der BFH zwar noch keinen Fall mit genau den den streitigen Sachverhalt charakterisierenden Umständen entschieden hat, sich indessen die Würdigung mit Hilfe der bisherigen höchstrichterlich entwickelten Rechtsgrundsätze vornehmen lässt ( BFH-Beschluss vom 18.11.2013 - X B 82/12 , BFH/NV 2014, 292, Rz 4).
  • FG München, 15.07.2020 - 7 K 769/18

    Kindergeldanspruch während eines Aufenthalts in der Türkei - Festsetzungsfrist

    Ein derartiges Verschulden liegt demnach vor, wenn ein Steuerpflichtiger die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch ein nicht gerechtfertigter Vorteil eintreten wird (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 2013 VIII R 27/10, BStBl II 2014, 295; BFH-Beschluss vom 18. November 2013 X B 82/12, BFH/NV 2014, 292 m.w.N.).
  • FG München, 02.09.2016 - 7 K 869/15

    Anspruch auf Kindergeld, Kindergeldfestsetzung, Kindergeldanspruch,

    Ein derartiges Verschulden liegt demnach vor, wenn ein Steuerpflichtiger die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch ein nicht gerechtfertigter Vorteil eintreten wird (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 2013 VIII R 27/10, BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295; BFH-Beschluss vom 18. November 2013 X B 82/12, BFH/NV 2014, 292, m.w.N; Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 8. September 2011 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160).
  • FG München, 17.06.2014 - 10 K 56/12

    Kindergeld: Keine Festsetzungsverjährung wegen Ablaufhemmung

    Dabei handelt leichtfertig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch ein nicht gerechtfertigter Vorteil eintreten wird (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 2013 VIII R 27/10, BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295; BFH-Beschluss vom 18. November 2013 X B 82/12, BFH/NV 2014, 292, m.w.N; Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 8. September 2011 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160; Klein/Jäger, AO, 11. Aufl. 2012, § 378 Rz. 20).
  • FG Köln, 23.03.2017 - 5 K 1561/15
    Hierzu ist eine Gesamtbewertung des Verhaltens des Steuerpflichtigen erforderlich (BFH-Urteil in BFHE 249, 212, BStBl II 2015, 777 und vom 29.10.2013 VIII R 27/10, BFHE 243, 116, BStBl II 2014, 295, Rz 30; BFH-Beschluss vom 18.11.2013 X B 82/12, BFH/NV 2014, 292, Rz 7 ff., jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 26.03.2014 - 7 K 1884/13

    Grunderwerbsteuer: Mittelbarer Gesellschafterwechsel im Sinne von § 1 Abs. 2 a

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