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   BFH, 28.02.1989 - X B 90/87   

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https://dejure.org/1989,6254
BFH, 28.02.1989 - X B 90/87 (https://dejure.org/1989,6254)
BFH, Entscheidung vom 28.02.1989 - X B 90/87 (https://dejure.org/1989,6254)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 1989 - X B 90/87 (https://dejure.org/1989,6254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung von Umsätzen und Gewinnen durch Zurechnung von Sparguthaben und Einlagen als unversteuerte Einnahmen - Steuerschätzung aufgrund des Vorliegens von formellen Buchführungsmängeln

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.02.1986 - IV B 6/85

    Revision - Revisionszulassung - Aufhebung eines Steuerbescheids - Mangelnde

    Auszug aus BFH, 28.02.1989 - X B 90/87
    Diese vom FA ebenfalls erhobene Rüge rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht (BFH-Beschluß vom 27. Februar 1986 IV B 6/85, BFHE 146, 204, BStBl II 1986, 492).

    Verfahrensmängel i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind nur Fehler, die dem Gericht bei der Handhabung des Verfahrens unterlaufen und die zur Folge haben, daß es an einer ordnungsgemäßen Grundlage für die Sachentscheidung fehlt, mithin Fehler, die den materiellen Inhalt der Entscheidung beeinflussen können (error in procedendo - ständige Rechtsprechung, z. B. BFH in BFHE 146, 204, BStBl II 1986, 492 mit Nachweisen -).

    Hebt das FG eine Einspruchsentscheidung gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO auf, kann die Revisionszulassung deshalb nicht mit der Verfahrensrüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung erreicht werden (so BFH-Beschluß in BFHE 146, 204, BStBl II 1986, 492).

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 28.02.1989 - X B 90/87
    Bei seiner Entscheidung ging das FG zunächst davon aus, daß formelle Buchführungsmängel nur dann zur Schätzung berechtigen, wenn sie Anlaß zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit des Buchführungsergebnisses geben (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430).

    Soweit das FA unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 31. Juli 1974 I R 216 /72 (BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96), vom 26. August 1975 VIII R 109/70 (BFHE 117, 224, BStBl II 1976, 210), und in BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430 "Widerspruch zur Rechtsprechung" geltend macht, fehlt es bereits an der ordnungsgemäßen Darlegung der Divergenz.

  • BFH, 25.10.1988 - VIII R 262/80

    1. Vermietung von tennisplätzen als gewerbliche Tätigkeit - 2. Anforderungen an

    Auszug aus BFH, 28.02.1989 - X B 90/87
    Darüber hinaus muß der Mangel in der letzten mündlichen Verhandlung gerügt worden sein (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 VIII R 262/80, BFHE 154, 536).
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus BFH, 28.02.1989 - X B 90/87
    Die erkennbaren Umstände des Falles erlaubten derzeit nicht die Feststellung, es liege ein ungeklärter Vermögenszuwachs vor, der grundsätzlich die Annahme unversteuerter, aber steuerpflichtiger Einkünfte zulasse (BFH-Urteile vom 13. November 1969 IV R 22/67, BFHE 97, 409, BStBl II 1970, 189, und vom 28. Mai 1986 I R 265/83, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 28.02.1989 - X B 90/87
    Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sind jedoch materiell-rechtliche Fehler und keine Verfahrensmängel (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 28.02.1989 - X B 90/87
    Hierzu muß der Beschwerdeführer darlegen, daß das vorinstanzliche Gericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der angeführten Rechtsprechung des Revisionsgerichts nicht übereinstimmt (ausführlich BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9 /83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 27.01.1982 - II B 38/81

    Zulässigkeit einer Klage - Revisionsverfahren - Aussetzung der Vollziehung -

    Auszug aus BFH, 28.02.1989 - X B 90/87
    Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt u. a. voraus, daß zu erwarten ist, daß die Rechtsfrage in dem vorliegenden Rechtsstreit voraussichtlich wird geklärt werden können (z. B. BFH-Beschluß vom 27. Januar 1982 II B 38 /81, BFHE 135, 156, BStBl II 1982, 326).
  • BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80

    Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts -

    Auszug aus BFH, 28.02.1989 - X B 90/87
    Die Beweiswürdigung im finanzgerichtlichen Verfahren kann zwar revisionsrechtlich darauf überprüft werden, ob die Schlußfolgerungen des FG aus den - im übrigen verfahrensrechtlich einwandfrei festgestellten - Tatsachen mit den allgemeinen Grundsätzen der Beweiswürdigung, insbesondere mit den allgemeinen Erfahrungssätzen und Denkgesetzen, vereinbar sind (z. B. BFH-Urteil vom 19. März 1982 VI R 25 /80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442).
  • BFH, 10.11.1966 - V 74/64

    Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen

    Auszug aus BFH, 28.02.1989 - X B 90/87
    Die Rüge, das FA weiche vom Urteil des BFH vom 10. November 1966 V 74 /64 (BFHE 87, 128, BStBl III 1967, 54) ab, genügt nicht den Anforderungen an eine Divergenzrüge.
  • BFH, 13.11.1969 - IV R 22/67

    Beweislast - Beweiswürdigung - Vermögenszuwachs

    Auszug aus BFH, 28.02.1989 - X B 90/87
    Die erkennbaren Umstände des Falles erlaubten derzeit nicht die Feststellung, es liege ein ungeklärter Vermögenszuwachs vor, der grundsätzlich die Annahme unversteuerter, aber steuerpflichtiger Einkünfte zulasse (BFH-Urteile vom 13. November 1969 IV R 22/67, BFHE 97, 409, BStBl II 1970, 189, und vom 28. Mai 1986 I R 265/83, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732).
  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 109/70

    Ordnungsgemäße Buchführung - Kontokorrent-Sachkonto - Unbarer Geschäftsverkehr -

  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

  • BFH, 13.07.2010 - V B 121/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiskraft der Buchführung - Schätzung von

    Nur dann besteht die Möglichkeit einer Klärung der Beweislastfrage in einem Revisionsverfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Februar 1989 X B 90/87, BFH/NV 1989, 709).
  • BFH, 30.03.2011 - X B 12/10

    Prozessvollmacht bei Beiordnung - Anscheinsvollmacht im Rahmen einer

    Fragen, die nur anhand einer Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls beurteilt werden können, sind nicht von grundsätzlicher Bedeutung (Senatsbeschluss vom 28. Februar 1989 X B 90/87, BFH/NV 1989, 709).
  • BFH, 07.07.1994 - VIII S 1/94

    Unwahrscheinliches Obsiegen in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Gegen die Annahme von grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache spricht schon, daß die Beurteilung einer Schätzung weitgehend von der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalles abhängt, so daß regelmäßig keine Klärung einer Rechtsfrage für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 1989 X B 90/87, BFH/NV 1989, 709, und vom 25. Januar 1990 IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484).
  • BFH, 09.05.1996 - X B 188/95

    Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation

    Bei der Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation, die weitgehend auf einer tatrichterlichen Würdigung beruht, ist regelmäßig keine Klärung einer Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung zu erwarten (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. Februar 1989 X B 90/87, BFH/NV 1989, 709).
  • BFH, 01.06.1990 - X B 59/89

    Beschwerde gegen die Einstellung eines Verfahrens

    Nur unter dieser Voraussetzung wäre der Einstellungsbeschluß nach § 72 Abs. 2 Satz 2 FGO aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen gewesen zur Entscheidung darüber, ob das Klageverfahren fortzusetzen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 28. Februar 1989 X B 173/88, BFH/NV 1989, 709).
  • BFH, 10.05.1990 - X B 101/89

    Unwirksamkeit einer Prozesshandlung wegen mangelnder Vertretung

    Gegen die Wirksamkeit der Klagerücknahme(vgl. dazu den BFH-Beschluß vom 28. Februar 1989 X B 173/88, BFH/NV 1989, 709) hat die Klägerin keine Einwände erhoben, so daß die Möglichkeit einer Fortsetzung des Verfahrens vor dem FG nicht in Betracht gezogen werden muß.
  • BFH, 03.05.1994 - VII R 26/94
    BFH, Beschluß vom 20. Februar 1989 VI R 18/89, BFH/NV 1989, 709.
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