Rechtsprechung
BFH, 17.03.2010 - X B 95/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel
- openjur.de
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmängel
- Bundesfinanzhof
EStG § 7g Abs 3, EStG § 7g Abs 7, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel
- Bundesfinanzhof
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7g Abs 3 EStG 1997, § 7g Abs 7 EStG 1997, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel - rechtsprechung-im-internet.de
§ 7g Abs 3 EStG 1997, § 7g Abs 7 EStG 1997, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel - rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel
- rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung eines Gewerbebetriebs i. R. d. Einkommensteuererklärung bei fehlender Darlegung eines schlüssigen Betriebskonzeptes; Verlust eines Rügerechts im Hinblick auf eine Sachverhaltsaufklärungspflicht aufgrund eines Unterlassens einer rechtzeitigen Rüge
- datenbank.nwb.de
Verstoß gegen den klaren Akteninhalt; Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 17.03.2009 - 1 K 5444/02
- BFH, 17.03.2010 - X B 95/09
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.04.2007 - V B 122/05
NZB: rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 95/09
Wird diese angegriffen, so handelt es sich regelmäßig allenfalls um die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281, und vom 13. April 2007 V B 122/05, BFH/NV 2007, 1517). - BFH, 03.04.2007 - I B 151/06
Schlüssige Darlegung der Divergenz; keine grundsätzliche Bedeutung bei …
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 95/09
Ist eine Rüge unterblieben, so kommt ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht nur in Betracht, wenn das FG eine konkrete Möglichkeit, den von seinem Rechtsstandpunkt aus entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht genutzt hat, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung auch ohne Antrag nach Lage der Akten und dem Ergebnis der Verhandlung hätte aufdrängen müssen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 3. April 2007 I B 151, 152/06, BFH/NV 2007, 1671). - BFH, 14.08.2006 - III B 198/05
NZB: Zulassungsgründe, Darlegung
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 95/09
Wird diese angegriffen, so handelt es sich regelmäßig allenfalls um die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers, die die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281, …und vom 13. April 2007 V B 122/05, BFH/NV 2007, 1517). - BFH, 18.06.2008 - V B 173/07
Rüge von Divergenz - Darlegung eines Besetzungsmangels
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 95/09
Die Kläger hätten deshalb vortragen müssen, dass sie den Verstoß in der Vorinstanz gerügt hätten bzw. aus welchen entschuldbaren Gründen sie an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen seien (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2008 V B 173/07, BFH/NV 2008, 1690). - BFH, 30.07.2003 - X R 7/99
Gewerblicher Wertpapierhandel
Auszug aus BFH, 17.03.2010 - X B 95/09
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408, m.w.N.).
- BFH, 07.07.2011 - V R 53/10
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische …
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt insbesondere dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827, …und vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165). - BFH, 22.03.2011 - X B 151/10
Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei …
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458, und vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827, m.w.N.). - BFH, 22.05.2019 - X B 109/18
Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt insbesondere dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2010 - X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827, Rz 5, …und vom 22. März 2011 - X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, Rz 11).bb) Ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht liegt aber trotz einer ggf. unterlassenen Rüge vor, wenn das FG eine konkrete Möglichkeit, den von seinem Rechtsstandpunkt aus entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht genutzt hat, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung auch ohne Antrag nach Lage der Akten und dem Ergebnis der Verhandlung hätte aufdrängen müssen (vgl. u.a. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1827).
- BFH, 10.11.2020 - VII R 8/19
Leistungsklage nach Verfahrensaufnahme durch den Insolvenzverwalter aufgrund …
Ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht liegt aber trotz unterlassener Rüge vor, wenn das FG eine konkrete Möglichkeit, den von seinem Rechtsstandpunkt aus entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht genutzt hat, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung auch ohne Antrag nach Lage der Akten und dem Ergebnis der Verhandlung hätte aufdrängen müssen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 17.03.2010 - X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827, Rz 14, …und vom 03.04.2007 - I B 151, 152/06, BFH/NV 2007, 1671). - BFH, 22.03.2023 - X B 135/21
Beweiserhebung über die Ersatzzustellung trotz Zustellungsurkunde
bb) Daneben wäre auch ansonsten ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht bei ggf. unterlassener Rüge gegeben, da das FG eine konkrete Möglichkeit, den von seinem Rechtsstandpunkt aus entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht genutzt hat, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung auch ohne Antrag nach Lage der Akten und dem Ergebnis der Verhandlung wie dargelegt hätte aufdrängen müssen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 17.03.2010 - X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827). - BFH, 29.06.2018 - VII B 189/17
Zur Sachaufklärungspflicht des FG bei Anfechtung der Steuerberaterprüfung wegen …
Ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht liegt aber trotz unterlassener Rüge vor, wenn das FG --wie hier-- eine konkrete Möglichkeit, den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht genutzt hat, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung auch ohne Antrag nach Lage der Akten und dem Ergebnis der Verhandlung hätte aufdrängen müssen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827;… vom 3. April 2007 I B 151, 152/06, BFH/NV 2007, 1671). - BFH, 28.02.2018 - V B 145/16
Zum Umfang der Sachaufklärungspflicht bei Versicherungsvermittlung und zum …
b) Ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht liegt aber trotz unterlassener Rüge vor, wenn das FG --wie hier-- eine konkrete Möglichkeit, den von seinem Rechtsstandpunkt aus entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht genutzt hat, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung auch ohne Antrag nach Lage der Akten und dem Ergebnis der Verhandlung hätte aufdrängen müssen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827;… vom 3. April 2007 I B 151, 152/06, BFH/NV 2007, 1671). - BFH, 23.10.2019 - IX B 20/19
Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensmangel
Dass sich dem FG (weitere) konkrete Ermittlungsmaßnahmen hätten aufdrängen müssen (was die Beachtung der Sachaufklärungspflicht unverzichtbar machen würde; vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.03.2010 - X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827;… vom 28.02.2018 - V B 145/16, BFH/NV 2018, 636;… Gräber/Ratschow, a.a.O., § 115 Rz 290), haben die Kläger nicht substantiiert dargelegt und ist auch sonst nicht ersichtlich. - BFH, 22.10.2015 - I B 94/14
Mittelpunkt der Lebensinteressen i. S. des DBA-Schweiz
Das FG verstößt regelmäßig nicht gegen seine Verpflichtung, nach der aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, wenn es sämtliche vom Kläger geltend gemachten Tatsachen in den Tatbestand des Urteils aufnimmt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827;… vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321;… vom 21. Februar 2013 X B 53/11, BFH/NV 2013, 972). - BFH, 21.02.2013 - X B 53/11
Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Unterhalt …
Ein Verfahrensfehler gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO in Gestalt eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten liegt vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827). - BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10
Auslegung eines Bevollmächtigtenschreibens kann regelmäßig nicht zum Verstoß …
- BFH, 08.06.2011 - X B 245/10
Verstoß gegen klaren Akteninhalt