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   BFH, 02.10.2007 - X B 96/07   

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https://dejure.org/2007,21154
BFH, 02.10.2007 - X B 96/07 (https://dejure.org/2007,21154)
BFH, Entscheidung vom 02.10.2007 - X B 96/07 (https://dejure.org/2007,21154)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - X B 96/07 (https://dejure.org/2007,21154)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.04.1997 - X B 62/97

    Entscheidung über die Versendung, Aushändigung oder Übersendung von Akten zum

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - X B 96/07
    Der BFH ist als Beschwerdegericht Tatsacheninstanz und deshalb gehalten, eigenes Ermessen auszuüben (BFH-Beschlüsse vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475, und vom 22. April 1997 X B 62/97, BFH/NV 1997, 787, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1981 - VII B 64/80

    Akteneinsicht - Beschwerde - Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - X B 96/07
    Der BFH ist als Beschwerdegericht Tatsacheninstanz und deshalb gehalten, eigenes Ermessen auszuüben (BFH-Beschlüsse vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475, und vom 22. April 1997 X B 62/97, BFH/NV 1997, 787, m.w.N.).
  • BFH, 30.11.1992 - X B 18/92

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des

    Auszug aus BFH, 02.10.2007 - X B 96/07
    Dennoch handelt das FG beispielsweise dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn es die Versendung der Akten ablehnt, weil sie bei Gericht benötigt werden oder bei bevorstehender mündlicher Verhandlung eine rechtzeitige Rücksendung der Akten nicht gewährleistet ist (Senatsbeschluss vom 30. November 1992 X B 18/92, BFH/NV 1993, 732).
  • BFH, 04.02.2008 - VIII B 149/07

    Ort der Akteneinsichtnahme - Aktenversendung

    Sie kann indes auch an einem anderen Ort erfolgen, wobei die Entscheidung darüber, ob die Akten an ein Gericht oder an eine Behörde am Wohnsitz des Klägers zur dortigen Akteneinsicht oder gar an den Prozessbevollmächtigten zur Akteneinsicht in dessen Geschäftsräume versendet werden, im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts steht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2007 X B 96/07, BFH/NV 2008, 93; vom 25. September 2006 VI B 136/05, juris; Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 78 Rz 9, m.w.N.; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 78 FGO Rz 147 ff.).
  • BFH, 13.12.2012 - X B 221/12

    Ausnahmsweise Anspruch auf Aktenübersendung in die Kanzlei des in seiner

    Darüber hinaus ist es im Regelfall sachgerecht, die Akten an dasjenige Finanzamt oder Gericht zu versenden, das dem Wohnsitz oder Büro des zur Akteneinsicht Berechtigten am nächsten liegt, wenn dieser Berechtigte seinen Wohnsitz oder sein Büro nicht am Ort des FG hat (zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 2007 X B 96/07, BFH/NV 2008, 93, unter II.3., und vom 15. Juli 2008 X B 5/08, BFH/NV 2008, 1695, unter II.4.).
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