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   BFH, 29.11.2017 - X K 1/16   

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https://dejure.org/2017,51409
BFH, 29.11.2017 - X K 1/16 (https://dejure.org/2017,51409)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2017 - X K 1/16 (https://dejure.org/2017,51409)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2017 - X K 1/16 (https://dejure.org/2017,51409)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigungsklage bei überlangen Gerichtsverfahren - und das sofortige Anerkenntnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Finanzgerichtsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Gerichtsverfahren - und die Entschädigung einer klagenden GmbH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Gerichtsverfahren - und die Rückwirkung der Verzögerungsrüge

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Kostentragung bei einer Entschädigungsklage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kostentragung bei einer Entschädigungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 259, 499
  • NJW 2018, 728
  • BStBl II 2018, 132
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 06.04.2016 - X K 1/15

    Begrenzte Rückwirkung einer Verzögerungsrüge - materieller Schaden

    Auszug aus BFH, 29.11.2017 - X K 1/16
    Die am 14. Juli 2015 erhobene Verzögerungsrüge könne indes nur bis zum 14. Januar 2015 zurückwirken, da im Regelfall ein Zeitraum von gut sechs Monaten, für den eine Verzögerungsrüge zurückwirke, als angemessen und zumutbar erscheine (vgl. Senatsurteil vom 6. April 2016 X K 1/15, BFHE 253, 205, BStBl II 2016, 694).

    Diese Vermutung gilt indes nicht, wenn der Verfahrensbeteiligte rechtzeitig und in nachvollziehbarer Weise auf Umstände hinweist, aus denen eine besondere Eilbedürftigkeit des Verfahrens folgt (so Senatsurteil in BFHE 253, 205, BStBl II 2016, 694, Rz 24).

    (a) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 253, 205, BStBl II 2016, 694, unter II.3.

  • BFH, 25.10.2016 - X K 3/15

    Entschädigungsklage: begrenzte Rückwirkung der Verzögerungsrüge; Auswirkung der

    Auszug aus BFH, 29.11.2017 - X K 1/16
    Der Umstand, dass in einer Entschädigungsklage der Zahlungsantrag lediglich in Höhe eines Mindestbetrags beziffert wird, steht der hinreichenden Bestimmtheit des Klageantrags und damit der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen (Senatsurteil vom 25. Oktober 2016 X K 3/15, BFH/NV 2017, 159, Rz 15, m.w.N.; zur gleichwohl bestehenden Begrenzung des Entscheidungsprogramms des angerufenen Gerichts s. aber unten B.II.2.c dd).

    Hierfür gilt weiter die bisherige Rechtsprechung des Senats, wonach bei Entschädigungsklagen vor dem BFH, auf die gemäß § 155 Satz 2 FGO die Vorschriften der FGO über das Verfahren im ersten Rechtszug entsprechend anwendbar sind, sich die Rechtshängigkeit nach § 66 (Satz 1) FGO richtet (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2017, 159, Rz 47).

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 1/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Anspruch einer juristischen

    Auszug aus BFH, 29.11.2017 - X K 1/16
    Diese Aussage in einem Einzelfall widerspricht aber der ständigen und überzeugenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (--BSG--, vgl. die Entscheidungen vom 12. Februar 2015 B 10 ÜG 1/13 R, BSGE 118, 91, Rz 34 ff.; vom 5. Mai 2015 B 10 ÜG 5/14 R, Sozialrecht 4-1720 § 198 Nr. 12 Rz 31; vom 25. Oktober 2016 B 10 ÜG 24/16 B, juris, Rz 10), wonach allein die Eigenschaft als juristische Person die Vermutungswirkung des § 198 Abs. 2 Satz 1 GVG nicht entkräftet.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zur weiteren Begründung auf das BSG-Urteil in BSGE 118, 91, unter 3.c verwiesen.

  • BFH, 17.06.2014 - X K 7/13

    Entschädigungsklage

    Auszug aus BFH, 29.11.2017 - X K 1/16
    Die Besorgnis der Verzögerung i.S. des § 198 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 GVG erfordert zwar noch nicht, dass eine Verzögerung bereits eingetreten ist (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 2014 X K 7/13, BFH/NV 2015, 33, unter II.2.), ist aber auch nicht voraussetzungslos.
  • BGH, 21.05.2014 - III ZR 355/13

    Entschädigungsanspruch bei überlanger Dauer eines Anhörungsrügeverfahrens in

    Auszug aus BFH, 29.11.2017 - X K 1/16
    Maßgeblich ist, wann ein Betroffener erstmals Anhaltspunkte dafür hat, dass das Verfahren als solches keinen angemessen zügigen Fortgang nimmt (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. Mai 2014 III ZR 355/13, Neue Juristische Wochenschrift 2014, 2443, unter II.3.a).
  • BFH, 30.05.2007 - III B 12/06

    Entscheidungen bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen

    Auszug aus BFH, 29.11.2017 - X K 1/16
    Damit ist durch Urteil über die restlichen Streitpunkte und im Rahmen einer gemischten Kostenentscheidung beruhend auf § 138 und § 135 FGO über die Kosten des erledigten Teils zu befinden (s. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 III B 12/06, BFH/NV 2007, 1905, unter II.1.b).
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus BFH, 29.11.2017 - X K 1/16
    Dazu dürfe er die --nötigenfalls verlängerte-- Klageerwiderungsfrist in Anspruch nehmen (s. BGH-Beschluss vom 30. Mai 2006 VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57, unter II.2.b bb).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - L 10 SF 5/15

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - höhere Entschädigung bei

    Auszug aus BFH, 29.11.2017 - X K 1/16
    Zwar hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in einem Entschädigungsklageverfahren zu Gunsten des dortigen Beklagten unterstellt, bei einer GmbH sei regelmäßig eine geringere Entschädigung angemessen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. April 2016 L 10 SF 5/15 EK, juris, Rz 219).
  • BFH, 20.08.2014 - X K 9/13

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 77-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen

    Auszug aus BFH, 29.11.2017 - X K 1/16
    Da die Entschädigung in Geld nach § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG nach Monaten bemessen werden kann (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 20. August 2014 X K 9/13, BFHE 247, 1, BStBl II 2015, 33, Rz 38), handelt es sich bei dem Entschädigungsanspruch um einen quantitativ teilbaren Streitgegenstand, so dass ein Teilanerkenntnis möglich ist (zur Kostenfolge siehe unten III.).
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BFH, 29.11.2017 - X K 1/16
    aa) Das Bestehen eines Nichtvermögensnachteils wird in Fällen unangemessener Verfahrensdauer gemäß § 198 Abs. 2 Satz 1 GVG vermutet (vgl. auch Senatsurteil vom 17. April 2013 X K 3/12, BFHE 240, 516, BStBl II 2013, 547, unter III.6.a).
  • BFH, 07.11.2013 - X K 13/12

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

  • BGH, 26.11.2020 - III ZR 61/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer in einem zivilrechtlichen

    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29. November 2017 (X K 1/16, BFHE 259, 499 Rn. 44 f) seine Rechtsprechung zur typisierenden Vermutungsregel dahingehend modifiziert, dass es kein Zeichen eines unzulässigen "Duldens und Liquidierens" ist, wenn eine Partei - wie im Streitfall die Klägerin - auf die Ankündigung des Gerichts, das Verfahren zu einem bestimmten Zeitpunkt voraussichtlich abzuschließen, vertraut und ihm damit die Möglichkeit gibt, das Verfahren den eigenen Planungen entsprechend zu betreiben.
  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere

    Der Entschädigungskläger hat deshalb seinen Antrag an der Dauer der Verzögerung auszurichten und den Entscheidungsumfang des Gerichts sowie sein eigenes Kostenrisiko damit zu begrenzen (Senatsurteile in BFHE 259, 393, BStBl II 2018, 103, Rz 52, und vom 29. November 2017 X K 1/16, BFHE 259, 499, BStBl II 2018, 132, Rz 57)" (BFH, Urteil vom 6. Juni 2018 - X K 2/16 -, Rn. 54, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2023 - L 37 SF 298/21

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer -

    Nicht hingegen kann es eine höhere Entschädigung auf eine weitergehende als vom Kläger beklagte Verzögerung stützen (Anschluss an BFH vom 12.7.2017 - X K 3-7/16 = BFHE 259, 393 RdNr 48 ff und vom 29.11.2017 - X K 1/16 = BFHE 259, 499 RdNr 47).

    Jedenfalls für diese Fallkonstellation ist es nach übereinstimmender Auffassung der Bundesgerichte, der der Senat sich anschließt, zulässig, eine Mindestforderung zu formulieren (vgl. BSG, Urteil vom 13.12.2018 - B 10 ÜG 4/16 R - Rn. 14, BGH, Urteil vom 23.01.2014 - III ZR 37/13 - Rn. 56, BVerwG, Urteil vom 26.02.2015 - 5 C 5/14 D - Rn. 15 sowie BFH, Urteile vom 12.07.2017 - X K 3-7/16 - Rn. 27 und vom 29.11.2017 - X K 1/16 - Rn. 23, alle zitiert nach juris).

    Für eine derartige Fallkonstellation sieht der Senat jedoch in Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzhof (BFH, Urteile vom 12.08.2017 - X K 3-7/16 - Rn. 48 ff. und vom 29.11.2017 - X K 1/16 - Rn. 47, zitiert jeweils nach juris) keinen Grund, über den beantragten Mindestbetrag der Entschädigung hinauszugehen (anders wohl LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.04.2016 - L 10 SF 1/14 EK - juris).

  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Beigeladener im

    In Abgrenzung zu der Rechtsprechung des BFH, der den Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer aufgrund der Besonderheiten des finanzgerichtlichen Verfahrens durch eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge im Regelfall auf einen Zeitraum von sechs Monaten vor Erhebung der Rüge begrenzt (BFH Urteil vom 29.11.2017 - X K 1/16 - juris RdNr 42 ff; BFH Urteil vom 25.10.2016 - X K 3/15 - juris RdNr 39; BFH Urteil vom 6.4.2016 - X K 1/15 - juris RdNr 44 ff) , hat der Senat ausgeführt, dass es in Bezug auf das sozialgerichtliche Verfahren keine rechtliche Grundlage für die Annahme eines Endtermins gibt, zu dem eine Verzögerungsrüge im laufenden Ausgangsverfahren spätestens einzulegen ist mit der Folge der Präklusion eines vorherigen Entschädigungsanspruchs (Senatsurteil vom 12.12.2019 - B 10 ÜG 3/19 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 18 RdNr 29; Senatsurteil vom 7.9.2017 - B 10 ÜG 3/16 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 14 RdNr 21 f) .
  • BFH, 06.06.2018 - X K 2/16

    Entschädigungsklage: Klageerhebung vor Beendigung des Ausgangsverfahrens,

    Der Entschädigungskläger hat deshalb seinen Antrag an der Dauer der Verzögerung auszurichten und den Entscheidungsumfang des Gerichts sowie sein eigenes Kostenrisiko damit zu begrenzen (Senatsurteile in BFHE 259, 393, BStBl II 2018, 103, Rz 52, und vom 29. November 2017 X K 1/16, BFHE 259, 499, BStBl II 2018, 132, Rz 57).
  • LSG Hamburg, 05.04.2018 - L 1 SF 1/17

    Feststellung einer unangemessenen Verfahrensdauer

    Auf die Frage, ob nicht - wie die Beklagte meint - dem Bundesfinanzhof darin zu folgen sei, dass die Verzögerungsrüge nicht unbeschränkt, sondern nur für einen Zeitraum von gut sechs Monaten zurückwirke (zuletzt Urteil vom 29. November 2017 - X K 1/16 - Juris mwN) kommt es daher, da eine Entschädigung in Geld nicht zuzusprechen war, nicht mehr an.
  • FG Hessen, 17.10.2022 - 11 K 1210/17
    Abtrennung erfolgt - durch Urteil über die restlichen Streitpunkte und im Rahmen einer gemischten Kostenentscheidung beruhend auf § 138 und § 135 FGO über die Kosten des erledigten Teils zu befinden ist (vgl. dazu statt aller nur BFH-Urteil vom 29.11.2017 - X K 1/16, BStBl II 2018, 132, m.w.N.).

    Da einerseits der Kläger hinsichtlich der Einkommensteuer 2001 und 2002 bereits im ersten Rechtszug vollumfänglich obsiegte (selbstständiger streitiger Teil) und da andererseits die Beteiligten nach der teilweisen Zurückverweisung der Sache hinsichtlich der Einkommensteuer 2000 im zweiten Rechtszug den Rechtsstreit schließlich insgesamt übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben (selbstständiger übereinstimmend für erledigt erklärter Teil bzw. "echte" Teilerledigung, ohne dass insoweit eine Abtrennung erfolgt wäre), war vorliegend eine sog. gemischte bzw. gemischt-rechtliche Kostenentscheidung (vgl. allgemein dazu nur Böwing-Schmalenbrock in Gosch, AO/FGO, § 143 FGO Rz. 15 sowie § 138 FGO Rz. 33, Rz. 100 und Rz. 108; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 138 FGO Rz. 53 und Rz. 83; BFH-Urteil vom 29.11.2017 - X K 1/16, BStBl II 2018, 132, m.w.N.) hinsichtlich der gesamten Kosten des Verfahrens zu treffen.

  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 2/19 R

    Anspruch auf Entschädigung immaterieller Nachteile wegen überlanger Dauer des

    In Abgrenzung zu der Rechtsprechung des BFH, der den Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer aufgrund der Besonderheiten des finanzgerichtlichen Verfahrens durch eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge im Regelfall auf einen Zeitraum von sechs Monaten vor Erhebung der Rüge begrenzt (BFH Urteil vom 29.11.2017 - X K 1/16 - juris RdNr 42 ff; BFH Urteil vom 25.10.2016 - X K 3/15 - juris RdNr 39; BFH Urteil vom 6.4.2016 - X K 1/15 - juris RdNr 44 ff) , hat der Senat ausgeführt, dass es in Bezug auf das sozialgerichtliche Verfahren keine rechtliche Grundlage für die Annahme eines Endtermins gibt, zu dem eine Verzögerungsrüge im laufenden Ausgangsverfahren spätestens einzulegen ist mit der Folge der Präklusion eines vorherigen Entschädigungsanspruchs (Senatsurteil vom 12.12.2019 - B 10 ÜG 3/19 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 18 RdNr 29; Senatsurteil vom 7.9.2017 - B 10 ÜG 3/16 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 14 RdNr 21 f) .
  • VGH Bayern, 30.01.2024 - 98 F 23.597

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens, Klage gegen

    Von einem "Dulden und Liquidieren" (vgl. hierzu BFH, U.v. 29.11.2017 - X K 1/16 - BFHE 259, 499, BStBl II 2018, 132, Rn. 43) kann hier nicht gesprochen werden, weil der Kläger mehrmals durch Sachstandsanfragen und der Bitte um Terminierung beim Verwaltungsgericht vorstellig wurde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2023 - L 37 SF 71/22

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer -

    Jedenfalls für diese Fallkonstellation ist es nach übereinstimmender Auffassung der Bundesgerichte, der der Senat sich anschließt, zulässig, eine Mindestforderung zu formulieren (vgl. BSG, Urteil vom 13.12.2018 - B 10 ÜG 4/16 R - Rn. 14, BGH, Urteil vom 23.01.2014 - III ZR 37/13 - Rn. 56, BVerwG, Urteil vom 26.02.2015 - 5 C 5/14 D - Rn. 15 sowie BFH, Urteile vom 12.07.2017 - X K 3-7/16 - Rn. 27 und vom 29.11.2017 - X K 1/16 - Rn. 23, alle zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 13.06.2019 - 24 A 18.2049

    Überlange Dauer eines Berufungszulassungsverfahrens - teilweise erfolgreiche

  • BFH, 16.11.2022 - X K 1/21

    Angemessene Verfahrensdauer bei Untätigkeitsklagen; Bagatellverzögerungen

  • VGH Bayern, 27.09.2019 - 24 F 19.1034

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

  • SG Wiesbaden, 04.03.2019 - S 31 SB 165/17

    Kostenrecht

  • OLG Oldenburg, 14.02.2023 - 15 EK 1/21

    Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines Kostenfestsetzungsverfahrens

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