Rechtsprechung
BFH, 16.12.2014 - X K 5/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Restitutionsklage - Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Wiederaufnahmeklage - Entscheidung über die Verweisung bei Anrufung eines unzuständigen Gerichts
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
ZPO § 580 Nr 7 Buchst b, ZPO § 584, ZPO § 586, GVG § 17a Abs 2 S 1, GVG § 17b Abs 2, FGO § 70 S 1, FGO § 134
Restitutionsklage - Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Wiederaufnahmeklage - Entscheidung über die Verweisung bei Anrufung eines unzuständigen Gerichts
- Bundesfinanzhof
Restitutionsklage - Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Wiederaufnahmeklage - Entscheidung über die Verweisung bei Anrufung eines unzuständigen Gerichts
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§ 580 Nr 7 Buchst b ZPO, § 584 ZPO, § 586 ZPO, § 17a Abs 2 S 1 GVG, § 17b Abs 2 GVG
Restitutionsklage - Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Wiederaufnahmeklage - Entscheidung über die Verweisung bei Anrufung eines unzuständigen Gerichts - IWW
§ 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes, § ... 121 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 584 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 134 FGO, §§ 579, 580 Nrn. 4, 5 ZPO, § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO, § 584 ZPO, § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG, § 586 Abs. 1 ZPO, § 17b Abs. 1 Satz 2 GVG, § 17b Abs. 2 GVG, § 70 Satz 1 FGO
- rewis.io
Restitutionsklage - Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Wiederaufnahmeklage - Entscheidung über die Verweisung bei Anrufung eines unzuständigen Gerichts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags an den Bundesfinanzhof
- rechtsportal.de
Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags an den Bundesfinanzhof
- datenbank.nwb.de
Revisionsgericht i.S. des § 584 ZPO; Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Wiederaufnahmeklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sachliche Zuständigkeit für eine Restitutionsklage
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 25.11.1999 - I K 1/98
Wiederaufnahmeklage
Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X K 5/14
Zwar ist "Revisionsgericht" im Sinne dieser Vorschrift auch das Rechtsmittelgericht, das über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entschieden hat (BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 I K 1/98, BFH/NV 2000, 730, …und vom 26. Juni 2003 III K 1/03, BFH/NV 2003, 1436).Dies ist nach der Systematik des § 584 ZPO auch in der Sache gerechtfertigt, weil die von der Klägerin vorgebrachten Restitutionsgründe nicht die eigene Entscheidung des Rechtsmittelgerichts, sondern die tatsächlichen Feststellungen des Instanzgerichts betreffen (vgl. auch hierzu BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 730).
- BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 85/90
Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X K 5/14
Wird mit einer Restitutionsklage ein unzuständiges Gericht angerufen, ist die Entscheidung über die Verweisung an das zuständige Gericht nicht durch formlose Abgabe, sondern durch bindenden Beschluss zu treffen (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. November 1990 AR 2 Z 85/90, Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1991, 133). - BFH, 26.06.2003 - III K 1/03
Wiederaufnahme des Verfahrens
Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X K 5/14
Zwar ist "Revisionsgericht" im Sinne dieser Vorschrift auch das Rechtsmittelgericht, das über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entschieden hat (…BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 I K 1/98, BFH/NV 2000, 730, und vom 26. Juni 2003 III K 1/03, BFH/NV 2003, 1436).
- BFH, 29.06.2011 - X B 242/10
Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des …
Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X K 5/14
Nachdem der erkennende Senat ein erstes klageabweisendes Urteil des Finanzgerichts (FG) aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte (Beschlüsse vom 29. Juni 2011 X B 242-244/10, BFH/NV 2011, 1715), minderte das FG die Schätzungsbeträge im zweiten Rechtsgang, setzte die Festsetzungen entsprechend herab und wies die Klagen im Übrigen ab. - BSG, 12.11.1969 - 4 RJ 117/69
Landessozialgerichtsurteil - Wiederaufnahmeklage - Klageantrag beim …
Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X K 5/14
Aus diesem Grund wahrt die Klageerhebung beim unzuständigen Gericht die in § 586 Abs. 1 ZPO für Wiederaufnahmeklagen vorgesehene Frist von einem Monat seit Erlangung der Kenntnis vom Anfechtungsgrund (vgl. auch § 17b Abs. 1 Satz 2 GVG; Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. November 1969 4 RJ 117/69, BSGE 30, 126). - BFH, 14.05.2013 - X B 123/12
Formelle Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei …
Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X K 5/14
Nichtzulassungsbeschwerden der Klägerin gegen diese Entscheidungen blieben beim erkennenden Senat ohne Erfolg (Beschluss vom 14. Mai 2013 X B 123-125/12, BFH/NV 2013, 1253).
- BGH, 21.03.2018 - IV ZR 196/17
Zuständigkeit des Gerichts für eine Restitutionsklage gegen ein Urteil; …
Auf den Hilfsantrag des Klägers ist der Rechtsstreit gemäß §§ 585, 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO an das Berufungsgericht zu verweisen (vgl. zur Verweisung in einem solchen Fall BGH…, Beschluss vom 8. Juni 1973 - I ZR 25/72, NJW 1973, 1701 juris Rn. 13; BFH vom 16. Dezember 2014 - X K 5/14, juris Rn. 5 f.). - LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15
Sozialgerichtliches Verfahren - zweckwidriges und missbräuchliches Beschreiten …
Der Senat wäre somit gehalten, seine Zuständigkeit in den genannten Fallkonstellationen zu verneinen und die (einzelnen) Rechtsstreite - nach vorheriger Anhörung der Beteiligten - durch bindende Beschlüsse (zu diesem Erfordernis vgl. u. a. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 16.12.2014 - X K 5/14 - veröffentlicht in Juris) an das jeweils zuständige Gericht zu verweisen; denn auch über (offensichtlich) unzulässige Klagen und Anträge zu entscheiden, ist nur der gesetzliche Richter befugt (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; vgl. grundlegend BSG, Urteil vom 30.10.1959 - 6 RKa 8/59 - BSGE 11, 1; für den Fall einer unzulässigen Wiederaufnahmeklage BSG, Urteil vom 24.03.1988 - 5/5b RJ 92/86 - veröffentlicht in Juris). - BayObLG, 17.05.2023 - 102 Sch 44/22
Aufhebungsverfahren - inländischer Schiedsspruch
Für die Fallkonstellation der Erhebung einer Restitutionsklage beim unzuständigen Gericht hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch dies die Frist des § 586 Abs. 1 ZPO wahrt, dabei allerdings maßgeblich darauf abgestellt, dass die Entscheidung über die Verweisung an das zuständige Gericht nicht durch formlose Abgabe, sondern durch bindenden Beschluss zu treffen sei (BFH, Beschluss vom 16. Dezember 2014, X K 5/14, juris Rn. 10).