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   VGH Hessen, 29.04.1982 - X OE 1292/81   

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VGH Hessen, 29.04.1982 - X OE 1292/81 (https://dejure.org/1982,17978)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.04.1982 - X OE 1292/81 (https://dejure.org/1982,17978)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. April 1982 - X OE 1292/81 (https://dejure.org/1982,17978)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 32, 221
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83

    Ermessensfehlerfreie Androhung einer Abschiebung - Angemessenheit der

    Ob der in § 39 Abs. 1 VwVfG NW normierte Begründungszwang weiter reicht als der des § 5 Satz 4 2. AsylBeschlG, bedarf daher keiner Erörterung (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg DÖV 1981, 971; Hess. VGH ESVGH 32, 221; Mandelartz, DVBl. 1983, 112 [113 ff.]; Rothkegel, DÖV 1982, 511).
  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

    Soweit für die frühere - durch das AsylVfG 1993 aufgehobene - asylrechtliche Regelung in § 28 AsylVfG 1982 strittig war, ob die dort geregelte Ausreiseaufforderung Grundlage für eine behördliche Entscheidung durch Verwaltungsakt bilden konnte, kommt es auf diesen Meinungsstreit nicht mehr an (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Juli 1996 - 6 BA 9630.790 - BayVBl. 1997, 182 und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Februar 1983 -A 12 S 1043/82 -NVwZ 1983, 629; vgl. auch zur Vorgängerregelung in § 5 Satz 1 2. AsylBeschlG OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Mai 1981 - 18 A 383/81 - NVwZ 1982, 326, Hessischer VGH Urteil vom 29. April 1982 - X OE 1292/81 - ESVGH 32, 221 und BVerwG, Urteil vom 29. April 1983 - 1 C 5/83 - NVwZ 1983, 742).
  • VGH Hessen, 13.01.1992 - 12 UE 161/87

    Asylantrag eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit

    Mangels Beifügung der nach § 5 Satz 4 2. AsylVfBG zwingend vorgeschriebenen Begründung läßt sich im Hinblick darauf, daß seinerzeit offenkundig ein Vordruck verwendet wurde, in den nur noch die individuellen Daten des Klägers eingesetzt wurden, nicht erkennen, daß sich die Behörde überhaupt des Umstands bewußt war, daß ihr ein Ermessensspielraum bei Festsetzung der Ausreisefrist zustand; der Vordruck sieht nämlich überhaupt nur die Möglichkeit der Festsetzung der Ausreisefrist auf einen Monat zu (vgl. hierzu auch Hess. VGH, 29.04.1982 - X OE 1292/81 -, ESVGH 32, 221, - X OE 1050/81 -, - X OE 107/82 -).
  • VGH Hessen, 30.11.1983 - 10 R 109/83

    Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet - gemeinsame

    Um die Befolgung dieser Verlassenspflicht sicherzustellen, hat ihm die zuständige Ausländerbehörde schriftlich unter Fristsetzung die Abschiebung anzudrohen, wobei eine vorherige Anhörung abweichend von dem Grundsatz des § 28 HVwVfG allgemein nicht stattzufinden braucht (zur Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzugs vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 20. April 1983 - 10 TH 227/83 - und zur Ausreiseverpflichtung nach § 5 des 2. AsylVfBG Hess. VGH, ESVGH 32, 221).
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