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   BFH, 18.05.2010 - X R 1/09   

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https://dejure.org/2010,4095
BFH, 18.05.2010 - X R 1/09 (https://dejure.org/2010,4095)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2010 - X R 1/09 (https://dejure.org/2010,4095)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - X R 1/09 (https://dejure.org/2010,4095)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften - Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG - Doppelbesteuerung

  • openjur.de

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften; Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG; Doppelbesteuerung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 2, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, GG Art 3 Abs 1, EStG VZ 2005
    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften - Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG - Doppelbesteuerung

  • Bundesfinanzhof

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften - Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG - Doppelbesteuerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 2 EStG 2002, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002, Art 3 Abs 1 GG, EStG VZ 2005
    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften - Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG - Doppelbesteuerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 2 EStG 2002, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002, Art 3 Abs 1 GG, EStG VZ 2005
    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften - Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG - Doppelbesteuerung

  • rewis.io

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften - Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG - Doppelbesteuerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften - Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG - Doppelbesteuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzahlung von mindestens zehn Jahren über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung liegende Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung als Voraussetzung für die Anwendung der sog. Öffnungsklausel nach dem Einkommensteuergesetz ( EStG ); Anwendung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Sog. In-Prinzip im Rahmen der sog. Öffnungsklausel nicht uneingeschränkt anwendbar; Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

    Auszug aus BFH, 18.05.2010 - X R 1/09
    c) Der erkennende Senat hat bereits durch Urteile vom 19. Januar 2010 X R 53/08 und vom 4. Februar 2010 X R 58/08 (jeweils unter www.bundesfinanzhof.de veröffentlicht) entschieden, dass im Gegensatz zur Auffassung des FG, das insoweit der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Aktualisierung des Schreibens vom 24. Februar 2005 --BStBl I 2005, 429-- vom 30. Januar 2008 --BStBl I 2008, 390-- unter Rz 137) gefolgt ist, es nicht allein darauf ankommt, in welchem Jahr die Beiträge gezahlt wurden, sondern auch darauf, für welche Jahre die Beiträge geleistet wurden.

    Die sog. Öffnungsklausel ist daher unabhängig davon anzuwenden, ob es im konkreten Einzelfall zu einer Doppelbesteuerung kommen kann (Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 58/08, unter B.IV.3.).

    Das gesetzliche Erfordernis, dass mindestens zehn Jahre Beiträge oberhalb der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze geleistet worden sein müssen, um insoweit zu einer Ertragsanteilsbesteuerung zu gelangen, hat der erkennende Senat vor allem vor dem Hintergrund der Administrierbarkeit und Praktikabilität dieser Ausnahmevorschrift als verfassungsgemäß angesehen (Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 58/08, unter B.IV.3.).

    Das Gesetz dürfte daher den typischen Fall abbilden, dass Steuerpflichtige, die Beiträge oberhalb der Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hätten, diese Zahlungen (ungeachtet der Tatsache, dass es sog. gebrochene Erwerbsbiographien gebe) regelmäßig über einen längeren Zeitraum vorgenommen hätten (Senatsurteil vom 4. Februar 2010 X R 58/08, unter B.IV.3.).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 18.05.2010 - X R 1/09
    Gemäß § 68 Satz 1 FGO wird, wenn der angefochtene Verwaltungsakt nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geändert oder ersetzt wird, der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, m.w.N.).

    Im Streitfall erscheint es dem Senat unter Beachtung der bislang von ihm herausgearbeiteten Grundsätze zur Prüfung, wann eine Doppelbesteuerung vorliegt (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.c), nicht wahrscheinlich, dass eine doppelte Besteuerung vorliegen könnte.

    Selbst wenn man zu seinen Gunsten davon ausginge, seine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung seien gänzlich aus versteuertem Einkommen geleistet worden (vgl. dazu aber Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.c cc), dürfte sich keine Doppelbesteuerung ergeben.

  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

    Auszug aus BFH, 18.05.2010 - X R 1/09
    Damit liegt dem FG-Urteil ein nicht mehr existierender Bescheid zu Grunde mit der Folge, dass auch das FG-Urteil insoweit keinen Bestand haben kann (siehe dazu BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43).

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden daher nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats (BFH-Urteil in BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 127 Rz 2, 3).

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Auszug aus BFH, 18.05.2010 - X R 1/09
    c) Der erkennende Senat hat bereits durch Urteile vom 19. Januar 2010 X R 53/08 und vom 4. Februar 2010 X R 58/08 (jeweils unter www.bundesfinanzhof.de veröffentlicht) entschieden, dass im Gegensatz zur Auffassung des FG, das insoweit der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Aktualisierung des Schreibens vom 24. Februar 2005 --BStBl I 2005, 429-- vom 30. Januar 2008 --BStBl I 2008, 390-- unter Rz 137) gefolgt ist, es nicht allein darauf ankommt, in welchem Jahr die Beiträge gezahlt wurden, sondern auch darauf, für welche Jahre die Beiträge geleistet wurden.
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BFH, 18.05.2010 - X R 1/09
    Darf der Gesetzgeber aber generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, verstößt er wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2005  2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268, m.w.N.).
  • FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08

    Zulässigkeit eines Vorabentscheids der Finanzbehörde über Teile des Einspruchs;

    Auszug aus BFH, 18.05.2010 - X R 1/09
    Das Finanzgericht (FG) wies seine Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 934 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • FG Hessen, 28.05.2018 - 7 K 2456/14

    Anwendung des Ertragsanteils von 20 % auf den gesamten Steigerungsbetrag

    Schließlich handele es sich bei der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung um eine Regelung komplexer Lebenssachverhalte, bei den dem Gesetzgeber größere Typisierungen und Generalisierungen zugestanden werden müssten (BFH, Urteile vom 4. Februar 2010 X R 58/08, Bundessteuerblatt II 2011, 579 ; vom 18.5.2010 - X R 29/09, Bundessteuerblatt II 2011, 591; X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803).
  • BFH, 13.04.2011 - X R 54/09

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern -

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).
  • FG München, 31.03.2017 - 8 K 2426/15

    Verfassungsmäßigkeit des Kinderfreibetrages 2014

    Die Tatsache, dass das Verfahren beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen III R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde zu dem Aktenzeichen 2 BvR 288/10 (juris) ausgesetzt sei, stehe seinem Rechtsschutzbedürfnis nicht entgegen.

    Das wegen dieser Verfassungsbeschwerde ausgesetzte und noch anhängige Revisionsverfahren vor dem BFH mit dem Az. III R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 betrifft andere Rechtsfragen, wie die Ermittlung des steuerlichen Existenzminimums anhand der Sozialhilfesätze bzw. anhand eines darüber hinausgehenden individuellen Bedarfs der Kinder.

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