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   BFH, 10.10.2017 - X R 1/17   

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https://dejure.org/2017,56028
BFH, 10.10.2017 - X R 1/17 (https://dejure.org/2017,56028)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2017 - X R 1/17 (https://dejure.org/2017,56028)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - X R 1/17 (https://dejure.org/2017,56028)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 162 Abs 5, AO § ... 171 Abs 10, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 180 Abs 2, AO1977§180Abs2V § 1 Abs 1 S 1, AO1977§180Abs2V § 1 Abs 1 S 2, EStG § 7, EStG § 7h Abs 1, EStG § 7h Abs 2, EStG § 7i, EStG § 10f, BauGB § 177, WoEigG § 1, WoEigG § 3, WoEigG § 5 Abs 2, WoEigG § 8, FöGbG § 3, FöGbG § 4, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
    Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG für Eigentumswohnung - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.10.2017 X R 6/16

  • Bundesfinanzhof

    Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG für Eigentumswohnung - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.10.2017 X R 6/16

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 Abs 5 AO, § 171 Abs 10 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 1 AO, § 180 Abs 2 AO, § 1 Abs 1 S 1 AO1977§180Abs2V
    Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG für Eigentumswohnung - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.10.2017 X R 6/16

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begünstigung der Aufwendungen für eine Eigentumswohnung gem. § 7h Abs. 1 EStG

  • rewis.io

    Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG für Eigentumswohnung - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.10.2017 X R 6/16

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG für Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de

    Begünstigung der Aufwendungen für eine Eigentumswohnung gem. § 7h Abs. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG für Eigentumswohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einkommenssteuerrechtliche Absetzung von Gebäudemodernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10f, EStG § 7h, EStG § 7i
    Erhöhte Absetzung, Bescheinigung, Gemeinde, Sanierung, Neubau, Dachgeschossausbau, Bindungswirkung, Einheitlichkeit, Wirtschaftsgut

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.12.2016 - IX R 17/15

    Bindungswirkung einer Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 EStG mit

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/17
    Allein die Gemeinde prüft, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt wurden, und entscheidet nach Maßgabe des BauGB, wie die Begriffe "Modernisierung" und "Instandsetzung" zu verstehen sind und ob darunter auch ein Neubau in bautechnischem Sinne zu subsumieren ist (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2016 IX R 17/15, BFHE 256, 301, BStBl II 2017, 523, unter II.1.b, c, m.w.N. aus der Rechtsprechung des IX. und des X. Senats des BFH).

    Da nach § 7h Abs. 3 EStG die vorgenannten Grundsätze für Eigentumswohnungen entsprechend gelten, hat bei Gebäuden, die nach dem WEG aufgeteilt sind, die Bescheinigung sich auf das Objekt "Eigentumswohnung" zu beziehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 256, 301, BStBl II 2017, 523, unter II.2.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 12 K 15162/14

    Kein Anspruch auf Abschreibung nach § 7h EStG bzw. auf Steuervergünstigung nach §

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/17
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2016  12 K 15162/14 aufgehoben.
  • BFH, 02.09.2008 - X R 7/07

    Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG - keine

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/17
    Die Auslegung obliegt ggf. dem Revisionsgericht in eigener Zuständigkeit (Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 7/07, BFHE 224, 484, BStBl II 2009, 596, unter II.3.b).
  • BFH, 14.05.2014 - X R 7/12

    Berücksichtigung von Sanierungsaufwendungen beim Erlass eines Folgebescheides vor

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/17
    Das FA ist in einer solchen Konstellation allenfalls zur vorläufigen Schätzung nach § 162 Abs. 5 AO befugt (vgl. zu der entsprechenden Problematik in § 7i EStG Senatsurteil vom 14. Mai 2014 X R 7/12, BFHE 246, 101, BStBl II 2015, 12, unter II.3.).
  • BFH, 12.10.2005 - IX R 37/04

    Fördergebietsgesetz - Sonderabschreibung; neue Wohnung im Dachgeschoss

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/17
    e) Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04 (BFH/NV 2006, 1067).
  • FG Sachsen, 01.08.2018 - 6 K 282/18

    Erforderlichkeit von Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zum Zusammenspiel der Bescheinigungen nach §§ 7h f. EStG und den hierauf zu ergehenden Folgebescheiden am Beispiel des § 7h EStG in seinem Urteil vom 10. Oktober 2017 ( X R 1/17 -, Rn. 22 ff, juris) folgendes ausgeführt:.

    So wie es bei einem solchen Gebäude als "Objekt" i.S. des § 7h EStG unerheblich ist, auf welchen (unselbständigen) Gebäudeteil sich die Aufwendungen beziehen, so ist es bei einer Eigentumswohnung als "Objekt" i.S. des § 7h EStG unerheblich, auf welchen (unselbständigen) Teil dieses Objekts die Aufwendungen entfallen, ob sie ausschließlich auf das Gemeinschaftseigentum oder ausschließlich auf das Sondereigentum getätigt wurden oder gemischten Charakter haben (BFH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - X R 1/17 -, Rn. 22 ff., juris).

    Das gälte selbst dann, wenn sich aus den Erläuterungen bei näherer Überprüfung der Sach- und Rechtslage ergäbe, dass die Bescheinigung inhaltlich unrichtig wäre, da auch dies an der Bindungswirkung des Grundlagenbescheids ungeachtet seiner etwaigen Rechtswidrigkeit nichts ändert (vgl. (BFH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - X R 1/17 -, Rn. 40, juris).

    Dasselbe gilt umgekehrt (BFH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - X R 1/17 -, Rn. 40, juris).

    Selbst in Fällen aber, in denen innerhalb eines bestehenden Gebäudes oder sogar, wie im Streitfall, auf einem bestehenden Gebäude Wohnraum neu geschaffen und dabei Wohnungseigentum nach dem WEG begründet wird, können Maßnahmen sich im Sinne dieser Vorschrift auf ein solches bereits bestehendes Objekt "Eigentumswohnung" beziehen, wenn sie dem Grunde nach den Maßgaben des § 7i Abs. 1 Sätze 1, 2 EStG entsprechen, also insbesondere keine Neubaukosten sind (vgl. BFH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - X R 1/17 -, Rn. 40, juris).

    Zur Vermeidung von Missverständnissen hat der BFH im Urteil vom 10. Oktober 2017 - X R 1/17 -, auf zweierlei hingewiesen:.

    Gerade weil die Eigentumswohnung als Einheit zu betrachten ist, können Aufwendungen unabhängig davon begünstigt sein, welchem Teil dieses Objekts sie zugutekommen (BFH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - X R 1/17 -, Rn. 40, juris).

  • BFH, 17.04.2018 - IX R 27/17

    Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung (§ 7h Abs. 2 EStG)

    Eine Bescheinigung ist bindend, und zwar unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit (so schon BFH-Urteile vom 10. Oktober 2017 X R 6/16, BFHE 260, 55, Rz 25; X R 1/17, BFH/NV 2018, 416, Rz 22; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2010 2 K 5606/08, EFG 2011, 457, rechtskräftig).

    Hat die Bescheinigungsbehörde --im Streitfall die Stadt-- eine bindende Entscheidung über eine der in § 7h Abs. 1 EStG genannten Voraussetzungen getroffen, hat das FA diese im Besteuerungsverfahren ohne weitere Rechtmäßigkeitsprüfung zugrunde zu legen, es sei denn, sie wäre von der Bescheinigungsbehörde förmlich zurückgenommen oder widerrufen worden oder nach § 44 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) nichtig und deshalb unwirksam (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 260, 55, Rz 29; in BFH/NV 2018, 416, Rz 26).

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