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   BFH, 15.09.2010 - X R 10/09   

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https://dejure.org/2010,6948
BFH, 15.09.2010 - X R 10/09 (https://dejure.org/2010,6948)
BFH, Entscheidung vom 15.09.2010 - X R 10/09 (https://dejure.org/2010,6948)
BFH, Entscheidung vom 15. September 2010 - X R 10/09 (https://dejure.org/2010,6948)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von Versorgungsleistungen - Erfordernis einer Gesamtwürdigung - Anwendung von § 11 EStG bei Sonderausgaben

  • openjur.de

    Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von Versorgungsleistungen; Erfordernis einer Gesamtwürdigung; Anwendung von § 11 EStG bei Sonderausgaben

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 11
    Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von Versorgungsleistungen - Erfordernis einer Gesamtwürdigung - Anwendung von § 11 EStG bei Sonderausgaben

  • Bundesfinanzhof

    Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von Versorgungsleistungen - Erfordernis einer Gesamtwürdigung - Anwendung von § 11 EStG bei Sonderausgaben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, § 11 EStG 2002
    Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von Versorgungsleistungen - Erfordernis einer Gesamtwürdigung - Anwendung von § 11 EStG bei Sonderausgaben

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von Versorgungsleistungen - Erfordernis einer Gesamtwürdigung - Anwendung von § 11 EStG bei Sonderausgaben

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von Versorgungsleistungen - Erfordernis einer Gesamtwürdigung - Anwendung von § 11 EStG bei Sonderausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; EStG § 12 Nr. 1, 2
    Voraussetzungen der Zugrundelegung eines Vermögensübergabevertrags und Versorgungsvertrags der Besteuerung; Anerkennung von Rentenzahlungen aus einem Übergabevertrag als Sonderausgaben

  • datenbank.nwb.de

    Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei verspäteter Zahlung von Versorgungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Zugrundelegung eines Vermögensübergabevertrags und Versorgungsvertrags der Besteuerung; Anerkennung von Rentenzahlungen aus einem Übergabevertrag als Sonderausgaben

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.01.2005 - X R 23/04

    Anforderungen an die Vertragsdurchführung bei Vermögensübergabe gegen

    Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 10/09
    Werden wiederkehrende Leistungen --wie im Streitfall-- in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrenten), stellen diese weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 19. Januar 2005 X R 23/04, BFHE 209, 91, BStBl II 2005, 434, unter II.1., m.w.N.).

    Die Vereinbarungen müssen zu Beginn des Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden (Senatsurteil in BFHE 209, 91, BStBl II 2005, 434, unter II.2.a).

    Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Vollzug der Vereinbarung durch willkürliche Aussetzung und anschließende Wiederaufnahme der Zahlungen, darüber hinaus aber auch durch Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrags, die nicht durch Änderungen der Verhältnisse gerechtfertigt sind, gekennzeichnet ist (Senatsurteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, 266, BStBl II 2004, 826, 828 f.; in BFHE 209, 91, 93, BStBl II 2005, 434, 435).

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 10/09
    Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188) hindere die Unregelmäßigkeit der Zahlungen für sich allein die Anerkennung einer dauernden Last nicht.

    Auch die Anwendung des für Unterhaltsleistungen geltenden Abzugsverbots des § 12 Nr. 1 und 2 EStG ist durch das Recht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen spezialgesetzlich ausgeschlossen, weil die steuerrechtliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen auf dem Umstand beruht, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (vgl. zusammenfassend Senatsbeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter III.6.a).

    a) Der Senat hat im Hinblick auf den Rechtsbindungswillen bei Vermögensübergabe- und Versorgungsverträgen bereits in seinem Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 (unter II.) die Auffassung vertreten, lediglich die Unregelmäßigkeit der Zahlungen hindere für sich allein die Anerkennung einer dauernden Last nicht.

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 10/09
    Zwar hat der BFH im Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97 (BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106, unter 3.) ausgeführt, bei einem Mietverhältnis zwischen Eltern und Tochter seien Zahlungsschwierigkeiten der Tochter als Mieterin keine ausreichende Erklärung dafür, dass eine Mietzahlung überhaupt nicht und andere nur teilweise durch Überweisung, teilweise jedoch in bar geleistet worden sind, ohne dass Höhe und Zeitpunkt der Barzahlungen genau festgehalten wurden.

    Der dem Urteil in BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106 zugrunde liegende Fall unterscheidet sich vom Streitfall aber in zweierlei Hinsicht.

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 10/09
    d) Da die Rentenzahlungen für die Monate Januar bis einschließlich November 2005 in Höhe von 22.000 EUR zudem aus den erwirtschafteten Erträgen des übernommenen Vermögens geleistet werden konnten (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, sog. "Typus 1"), sind sie als Sonderausgaben abziehbar.
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 10/09
    Zum anderen unterscheidet sich der Fremdvergleich in Fällen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen von dem Fremdvergleich bei sonstigen Vertragsverhältnissen zwischen Angehörigen: Bei Letzteren geht es um die Frage, ob eine Vereinbarung in dem einkommensteuerrechtlich vorausgesetzten Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften steht (§ 2 Abs. 1, § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 10/09
    Auch zur Frage der steuerlichen Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Angehörigen --ein weiterer Bereich, in dem der Rechtsbindungswille der Parteien aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 78/07, BFHE 222, 489, BStBl II 2009, 299)-- hat der BFH wiederholt entschieden, unregelmäßige Mietzahlungen müssten für die steuerliche Berücksichtigung nicht notwendigerweise schädlich sein (vgl. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270, und BFH-Beschluss vom 27. Juli 2004 IV B 201/02, BFH/NV 2004, 1645).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 10/09
    Auch zur Frage der steuerlichen Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Angehörigen --ein weiterer Bereich, in dem der Rechtsbindungswille der Parteien aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 78/07, BFHE 222, 489, BStBl II 2009, 299)-- hat der BFH wiederholt entschieden, unregelmäßige Mietzahlungen müssten für die steuerliche Berücksichtigung nicht notwendigerweise schädlich sein (vgl. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270, und BFH-Beschluss vom 27. Juli 2004 IV B 201/02, BFH/NV 2004, 1645).
  • BFH, 27.07.2004 - IV B 201/02

    Mietzahlungen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 10/09
    Auch zur Frage der steuerlichen Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Angehörigen --ein weiterer Bereich, in dem der Rechtsbindungswille der Parteien aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 78/07, BFHE 222, 489, BStBl II 2009, 299)-- hat der BFH wiederholt entschieden, unregelmäßige Mietzahlungen müssten für die steuerliche Berücksichtigung nicht notwendigerweise schädlich sein (vgl. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270, und BFH-Beschluss vom 27. Juli 2004 IV B 201/02, BFH/NV 2004, 1645).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 10/09
    Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Vollzug der Vereinbarung durch willkürliche Aussetzung und anschließende Wiederaufnahme der Zahlungen, darüber hinaus aber auch durch Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrags, die nicht durch Änderungen der Verhältnisse gerechtfertigt sind, gekennzeichnet ist (Senatsurteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, 266, BStBl II 2004, 826, 828 f.; in BFHE 209, 91, 93, BStBl II 2005, 434, 435).
  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 15.09.2010 - X R 10/09
    Allerdings liegt es in der Rechtsnatur des Versorgungsvertrags, dass die Vertragspartner z.B. auf geänderte Bedarfslagen angemessen reagieren (Senatsurteil vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020, unter 2.e).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 78/07

    Zur Zurechnung von Zins- und Tilgungsleistungen des leistenden

  • BFH, 16.01.2007 - X B 5/06

    Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen

  • BFH, 25.02.2014 - X R 34/11

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Keine notwendige Beiladung des

    b) Zu klären ist zudem, ob der Kläger die Verpflichtung aus dem Vermächtnis zugunsten der M wie von V bestimmt, erfüllt hat (s. hierzu Senatsurteile vom 15. September 2010 X R 16/08, BFH/NV 2011, 33; X R 10/09, BFH/NV 2011, 581; X R 13/09, BFHE 231, 116, BStBl II 2011, 641; X R 16/09, BFH/NV 2011, 428, und X R 31/09, BFH/NV 2011, 583).
  • BFH, 16.06.2021 - X R 3/20

    Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei

    Gleiches gilt, wenn die Zahlungen zwar ständig verspätet, aber doch mit einer gewissen Regelmäßigkeit geleistet werden (Senatsurteil vom 15.09.2010 - X R 10/09, BFH/NV 2011, 581), einzelne Zahlungen wegen finanzieller Schwierigkeiten des Verpflichteten ausgesetzt werden (Senatsurteil vom 15.09.2010 - X R 13/09, BFHE 231, 116, BStBl II 2011, 641, Rz 34 ff.) oder die neben einem Wohnrecht und sonstigen Sachleistungen zu erbringenden Barzahlungen von ursprünglich 1.000 DM für einen Zeitraum von 20 Monaten auf die Hälfte gekürzt werden, weil die Berechtigten den vollen Betrag nicht benötigten (Senatsurteil vom 15.09.2010 - X R 31/09, BFH/NV 2011, 583, Rz 20).
  • BFH, 09.07.2021 - IX R 11/20

    Schadenersatzzahlungen eines Bergbauunternehmens für bergbaubedingte reparable

    Hier ist lediglich zu prüfen, ob die mit den Übertragungsverträgen übernommenen Pflichten vertragsgemäß erfüllt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 15.09.2010 - X R 10/09, BFH/NV 2011, 581, m.w.N.), was im Streitfall mit der Übergabe der zugewendeten Vermögensgegenstände geschehen ist.
  • FG Niedersachsen, 27.06.2019 - 11 K 291/18

    Abzug von Altenteilsleistungen als Sonderausgaben

    Vielmehr ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen, ob die Parteien einen Rechtsbindungswillen hinsichtlich der Durchführung des Versorgungsvertrages besitzen (BFH, Urteil vom 15. September 2010, X R 10/09, BFH/NV 2011, 581).

    Bei Versorgungsverträgen ist nur die vertragsgemäße Erfüllung der übernommenen Pflichten zu prüfen (BFH, Urteil vom 15.09.2010, X R 10/09, a.a.O. Orientierungssatz 2).

  • FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 490/12

    Berücksichtigung von Altenteilsleistungen als dauernde Lasten i.R.d.

    Der Kläger bezieht sich auf das BFH-Urteil vom 15. September 2010 (BFH/NV 2011, 581) und ist der Auffassung, dass die bloße Verspätung der Zahlungen nicht zur Versagung des Sonderausgabenabzugs führen dürfe.

    Die verspätete Zahlung von Versorgungsleistungen führt für sich allein noch nicht zur Annahme eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 2010 - X R 10/09, BFH/NV 2011, 581).

  • BFH, 04.05.2010 - X B 16/10

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Umfang der Hinweispflicht des

    Die Kläger haben es versäumt, dem angegriffenen Urteil tragende und entscheidungserhebliche abstrakte Rechtssätze zu entnehmen und diese solchen aus den Urteilen des Niedersächsischen Finanzgericht (FG) vom 10. Juni 2008  8 K 437/07 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2009, 1052; Revision eingelegt X R 10/09) und vom 28. August 2008  3 K 219/06 (DStRE 2009, 1050; Revision eingelegt X R 13/09) gegenüberzustellen, um so die Abweichung zu verdeutlichen.
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