Rechtsprechung
BFH, 31.07.2002 - X R 103/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Geschäftsübernahme - Einkommenssteuer - Partiarisches Darlehen - Betriebsausgaben - Änderungsbescheid - Angehörigenvertrag - Gewinnminderung - Betriebliche Veranlassung - Zuordnung zu betrieblichem oder privaten Bereich
- Judicialis
EStG § 9; ; EStG § 12 Nr. 2; ; EStG § 4 Abs. 4; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 2
Vertrag zwischen nahen Angehörigen; Schuldzinsenabzug bei Schenkung und Darlehen; Gesamtplan - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 22.04.1996 - 11 K 544/94
- BFH, 31.07.2002 - X R 103/96
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 12.02.1992 - X R 121/88
Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 103/96
An der betrieblichen Veranlassung eines Darlehens kann es jedoch dann fehlen, wenn der Betriebsinhaber seinen Kindern Geldbeträge unentgeltlich zuwendet, die die Kinder dem Vertrag zufolge sogleich wieder als "Darlehen" zur Verfügung zu stellen haben (vgl. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468; vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, BFHE 194, 377, BStBl II 2001, 393).Was den Kindern in der äußeren Form von Schuldzinsen bezahlt wird, ist in Wirklichkeit eine Zuwendung (Senatsurteil in BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468).
Der dem Kind angeblich überlassene und dem Betrieb angeblich als Darlehen wieder zur Verfügung gestellte Geldbetrag bleibt steuerrechtlich Kapital des Schenkers, so lange er nicht mit der "Darlehensrückgewähr" dem Kind tatsächlich als Schenkung zufließt (Senatsurteil in BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468).
- BFH, 18.01.2001 - IV R 58/99
Schenkweise begründete Darlehensverbindlichkeit
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 103/96
An der betrieblichen Veranlassung eines Darlehens kann es jedoch dann fehlen, wenn der Betriebsinhaber seinen Kindern Geldbeträge unentgeltlich zuwendet, die die Kinder dem Vertrag zufolge sogleich wieder als "Darlehen" zur Verfügung zu stellen haben (vgl. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468; vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, BFHE 194, 377, BStBl II 2001, 393).Inzwischen wird diese Frage jedoch auch bei längeren Abständen zwischen den Verträgen bejaht, wenn die Verträge durch einen der formalen Hin- und Rückgabe von Geld zugrunde liegenden Gesamtplan miteinander sachlich verknüpft sind (BFH-Urteil in BFHE 194, 377, BStBl II 2001, 393), der bezweckt, dass der "Beschenkte" die Darlehensvaluta gerade nicht zu seiner freien Verfügung und damit zum Erzielen eigener Einkünfte erhalten sollte, und der dem "Schenker" ermöglicht, die Darlehensvaluta dem "Beschenkten" erst zu einem späteren Zeitpunkt zur freien Verfügung auszuzahlen.
Die getroffene Entscheidung steht schon deshalb nicht in Widerspruch zum BFH-Urteil in BFHE 194, 377, BStBl II 2001, 593, weil sich die steuerliche Anerkennung der Darlehensgewährung dort nur als Ergebnis einer anderen tatrichterlichen Gesamtwürdigung eines in entscheidenden Punkten anders gelagerten Sachverhalts erweist, während hinsichtlich der maßgeblichen rechtlichen Erwägungen keine Abweichungen erkennbar sind.
- BFH, 18.12.1990 - VIII R 1/88
Getrennte Beurteilung von Schenkungs- und Darlehensvereinbarungen unter …
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 103/96
Dies hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 1/88 (BFHE 163, 444, BStBl II 1991, 911) für den Fall anerkannt, dass Schenkung und Darlehen "unabhängig voneinander" vereinbart werden.Dasselbe gilt hinsichtlich des Urteils des BFH in BFHE 163, 444, BStBl II 1991, 911.
- BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85
Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 103/96
Die Vermögensbereiche der Beteiligten stehen sich von vornherein selbständig gegenüber, wenn der Gläubiger das Darlehen allein aus seinen Mitteln gewährt (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838). - BFH, 06.04.1979 - I R 116/77
Zur steuerlichen Anerkennung einer Mitunternehmerschaft von Kindern (Enkeln) an …
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 103/96
Aus denselben Gründen bereitet auch das eine andere Fallgestaltung (Generationennachfolge in eine Familiengesellschaft) betreffende BFH-Urteil vom 6. April 1979 I R 116/77 (BFHE 128, 202, BStBl II 1979, 620) keine Abgrenzungsprobleme; dies hat das FG zutreffend näher ausgeführt. - BFH, 29.10.1997 - X R 129/94
Berufsausbildungskosten für Kinder als Betriebsausgaben
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 103/96
Denn Vorgänge, die vorrangig der Regelung der Unternehmensnachfolge dienen, sind prinzipiell der Privatsphäre zuzuordnen (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 1997 X R 129/94 BFHE 184, 369, BStBl II 1998, 149). - FG München, 22.04.1996 - 11 K 544/94
ESt/VermSt: Anerkennungsvoraussetzungen eines partiarischen Darlehens unter nahen …
Auszug aus BFH, 31.07.2002 - X R 103/96
Wegen weiterer Einzelheiten der Urteilsbegründung wird auf ihre Veröffentlichung in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 868 verwiesen.
- BFH, 19.12.2007 - VIII R 13/05
Schenkweise Abtretung von Darlehensteilforderungen eines beherrschenden …
Ist lediglich formal-rechtlich Vermögen an die Kinder übertragen worden, so handelt es sich bei den in der äußeren Form von Schuldzinsen bezahlten Beträgen in Wirklichkeit um Zuwendungen i.S. von § 12 Nr. 2 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468; vom 31. Juli 2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26).N.; in BFH/NV 2003, 26).
- BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03
Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung
Nach der Rechtsprechung des BFH kann nämlich ein steuerrechtlich erheblicher Aufwand dann nicht anerkannt werden, wenn er nach dem Gesamtplan des Steuerpflichtigen durch gegenläufige Rechtsakte erst geschaffen oder wieder ausgeglichen wird und damit von vornherein eine wirtschaftliche Belastung mit dem Aufwand vermieden werden soll (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 330, BStBl II 1996, 443;… vom 13. Oktober 1993 X R 81/91, BFH/NV 1994, 620; vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, BFHE 194, 377, BStBl II 2001, 393; vom 22. Januar 2002 VIII R 46/00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685; vom 31. Juli 2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26, m.w.N.). - BFH, 06.11.2012 - VIII R 49/10
Aufwendungen für die Facharztausbildung des als Nachfolger vorgesehenen Sohnes
Denn auch ein solcher Vorgang ist prinzipiell der Privatsphäre zuzuordnen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. November 1967 IV 1/65, BFHE 91, 81, BStBl II 1968, 263, und vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.d; auch unter dem Gesichtspunkt vorweggenommener Erbfolge: Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C.I.1.; u.U. insoweit abweichend, aber nicht entscheidungserheblich: BFH-Urteil in BFHE 163, 190, BStBl II 1991, 305, unter 2.; zur entsprechenden Zuordnung von Schuldzinsen zur Privatsphäre bei Schenkungen und Darlehen an Angehörige im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge: BFH-Urteil vom 31. Juli 2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26).
- BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung
Nichts anderes ergibt sich im Ergebnis aus den Entscheidungen, die die Frage der betrieblichen Veranlassung von Ausgaben unter dem Aspekt des Gesamtplanes würdigen (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, BFHE 194, 377, BStBl II 2001, 393; vom 22. Januar 2002 VIII R 46/00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685; vom 31. Juli 2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26; und vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359). - FG Baden-Württemberg, 26.06.2017 - 8 K 4018/14
Sog. Managementbeteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines selbständig …
Damit hat er aber eine endgültige Vermögensverschiebung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 31. Juli 2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26, Rz 27;… vom 14. Mai 2003 X R 14/99, BFH/NV 2003, 1547, unter II.4.d cc, Rz 75ff.) bewirkt und damit die Einkunftsquelle auf diese übertragen. - BFH, 14.05.2003 - X R 14/99
Typisch stille Gesellschaft, minderjährige Kinder
Sofern das FG in diesem Fall jedoch feststellt, dass die Zuwendung des Geldbetrags aufgrund eines von den Beteiligten verfolgten Gesamtplans (vgl. dazu BFH-Urteile vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, BFHE 194, 377, BStBl II 2001, 393; vom 22. Januar 2002 VIII R 46/00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685, und vom 31. Juli 2002 X R 103/96, HFR 2002, 1074, BFH/NV 2003, 26) von vornherein an die Auflage der Verwendung als Geldeinlage in die stille Gesellschaft gebunden war, hätte es sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob die Anwendung der § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 2 EStG (vgl. zu diesem Maßstab insbesondere BFH-Urteil in BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468, unter 3.) zu der Beurteilung führt, dass im Verhältnis von Schenker und Beschenktem eine endgültige Vermögensverschiebung noch nicht stattgefunden hat. - FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein …
Die Unangemessenheit ist darin zu sehen, dass der Steuerpflichtige nach seinem Gesamtplan eine Rechtsposition erst schafft und dann durch eine gegenläufige rechtliche Gestaltung die geschaffene Rechtsposition wieder ausgleicht, um auf diese Art. und Weise seine Steuern zu mindern (vgl. z.B.: BFH-Urteile vom 22. Januar 2002 VIII R 46/00, BStBl II 2002, 685 ; vom 31. Juli 2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26 , und vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, BStBl II 2006, 359 ;… Fischer, in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO , Loseblatt Stand März 2008, § 42 Rz. 84). - FG Schleswig-Holstein, 10.02.2021 - 5 K 199/18
Dividende im Sinne das DBA-Luxemburg - Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten …
Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein steuerrechtlich erheblicher Aufwand dann nicht anerkannt werden, wenn er nach dem Gesamtplan des Steuerpflichtigen durch gegenläufige Rechtsakte erst geschaffen oder wieder ausgeglichen wird und damit von vornherein eine wirtschaftliche Belastung mit dem Aufwand vermieden werden soll (vgl. BFH-Urteile vom 26.03.1996, IX R 51/92, BStBl. II 1996, 443;… vom 13.10.1993, X R 81/91, BFH/NV 1994, 620; vom 18.01.2001, IV R 58/99, BStBl. II 2001, 393; vom 22.01.2002, VIII R 46/00, BStBl. II 2002, 685; vom 31. Juli 2002, X R 103/96, BFH/NV 2003, 26). - FG Niedersachsen, 29.09.2011 - 10 K 269/08
Steuerliche Anerkennung einer Schenkung unter nahen Angehörigen bei Zuwendung …
Diese Rechtsprechung sei auch anwendbar, wenn nicht die stille Beteiligung, sondern der Geldbetrag zum Erwerb der Beteiligung geschenkt werde und die Zuwendung auf Grund eines von den Beteiligten verfolgten Gesamtplans erfolge (Urteile des BFH vom 22.01.2002, BStBl II 2002, 685 [BFH 22.01.2002 - VIII R 46/00] und vom 31.07.2002, X R 103/96 , BFH/NV 2003, 26). - FG Münster, 01.10.2010 - 11 K 3216/06
Übernahme von privat veranlassten Darlehensverbindlichkeiten durch eine GbR …
Nach der Rechtsprechung des BFH könne nämlich ein steuerlich erheblicher Aufwand dann nicht anerkannt werden, wenn er nach dem Gesamtplan des Steuerpflichtigen durch gegenläufige Rechtsakte erst geschaffen und wieder ausgeglichen werde und damit von vornherein eine wirtschaftliche Belastung mit dem Aufwand vermieden werden solle (BFH-Urteile BFHE 180, 330, BStBl II 1996, 443;… vom 13.10.1993 IX R 81/91, BFH/NV 1994, 620; vom 18.01.2001 IV R 58/99, BFHE 1994, 377, BStBl II 2001, 393; vom 22.01.2002 VIII R 46/00 BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685 und vom 31.07.2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26 m.w.N.). - BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
Mittelbare Grundstücksschenkung - Wohnungseigentumsförderung
- BFH, 06.02.2003 - X B 153/01
Schenkung und Darlehen zwischen nahen Angehörigen
- FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 4 K 12348/07
Vertrag zwischen nahen Angehörigen: Schuldzinsen als Betriebsausgabe - Keine …
- FG München, 21.05.2003 - 10 K 1915/00
Betrieblich oder privat veranlasster Forderungsverlust bei einer …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1394/05
Zur Frage der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes
- FG München, 04.03.2004 - 15 K 499/04
Entnahmezeitpunkt im Zusammenhang mit der Bebauung eines Betriebsgrundstücks; …