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   BFH, 26.10.1994 - X R 104/92   

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https://dejure.org/1994,48
BFH, 26.10.1994 - X R 104/92 (https://dejure.org/1994,48)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1994 - X R 104/92 (https://dejure.org/1994,48)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - X R 104/92 (https://dejure.org/1994,48)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 3
  • BB 1995, 448
  • DB 1995, 510
  • BStBl II 1995, 297
 
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Wird zitiert von ... (262)

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 36/15

    Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

    Sachlich unbillig ist die Erhebung einer Steuer vor allem dann, wenn sie im Einzelfall nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwider läuft (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546; vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3; vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

    Unbeachtet bleiben müssen hingegen grundsätzlich solche Erwägungen, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 546; in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

    Auch dürfen Billigkeitsmaßnahmen nicht dazu führen, die generelle Geltungsanordnung des den Steueranspruch begründenden Gesetzes zu unterlaufen (BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 546; in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

  • BFH, 02.12.2015 - V R 15/14

    Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen - kein ermäßigter Steuersatz für

    Sie kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur dahin geprüft werden, ob der Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteile vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297; vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201; vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865; vom 6. September 2011 VIII R 55/10, BFH/NV 2012, 269).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 23/13

    Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass

    Dass die Erhebung (Einziehung) eines Einkommensteueranspruchs sachlich unbillig sein kann, wenn das Zusammenwirken verschiedener Regelungen zu einer hohen Steuerschuld führt, obgleich dem kein Zuwachs an Leistungsfähigkeit zugrunde liegt, hat die Rechtsprechung stets anerkannt (so z.B. Senatsurteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).
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