Rechtsprechung
   BFH, 17.07.1991 - X R 118/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5334
BFH, 17.07.1991 - X R 118/90 (https://dejure.org/1991,5334)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1991 - X R 118/90 (https://dejure.org/1991,5334)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1991 - X R 118/90 (https://dejure.org/1991,5334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.03.1981 - VIII R 195/77

    Werbungskosten - Reisekosten - Hauskauf

    Auszug aus BFH, 17.07.1991 - X R 118/90
    Ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang war von dem Zeitpunkt an anzunehmen, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen ließ, daß ein Steuerpflichtiger den Entschluß, durch die Errichtung oder den Erwerb eines Gebäudes die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zu begründen, endgültig gefaßt hatte (BFH-Urteil vom 10. März 1981 VIII R 195/77, BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470, unter 2 b).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 17.07.1991 - X R 118/90
    Nach der Rechtslage vor 1987 konnten vor Bezug entstandene Aufwendungen - unabhängig davon, ob sie zum beabsichtigten Erfolg führten - als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung bestand (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 2 a, m. w. N.).
  • FG Sachsen, 17.09.1997 - 1 K 309/95

    Abziehbarkeit von vergeblichen Aufwendungen als Vorkosten

    Vergebliche Aufwendungen sind nicht als Vorkosten gemäß § 10e Abs. 6 EStG abziehbar (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH-, vgl. Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BFHE 165, 85 , BStBl. II 1991, 916; X R 114/89, BFH/NV 1992, 27; X R 118/90, BFH/NV 1992, 29 und X R 120/90, BFH/ NV 1992, 293).
  • FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5000/94

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Werbungskosten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Niedersachsen, 26.05.2004 - 15 K 347/01

    Voraussetzungen des Vorkostenabzugs nach § 10e Abs. 6 Einkommensteuergesetz

    Scheitert der beabsichtigte Erwerb oder die beabsichtigte Herstellung der Wohnung, können daher die mit der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung oder der Anschaffung des dazu gehörenden Grund und Bodens zusammenhängenden Aufwendungen nicht nach § 10 e Abs. 6 EStG steuermindernd berücksichtigt werden (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BStBl. II 1991, 916; vom 17. Juli 1991 X R 118/90, BFH/NV 1992, 29; vom 27. Februar 1992 X R 56/91, BFH/NV 1992, 592; Tz. 87 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 31. Dezember 1994 - IV B 3 - S 2225a - 294/94 -, BStBl. I 1994, 887).
  • FG Hessen, 10.09.1996 - 4 K 1839/93

    Voraussetzungen der Begünstigung gem.§ 10e EStG (Einkommensteuergesetz);

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 12 K 143/91

    Umfang der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen als sogenannte Vorbezugskosten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.10.1995 - 1 K 1432/95

    Abgabenordnung; nachträgliches Bekanntwerden fehlender Eigennutzung einer Wohnung

    Ihrem Anwendungsbereich nach setzt die genannte Vorschrift voraus, daß es tatsächlich zu einer Herstellung (= Fertigstellung) bzw. Anschaffung einer Wohnung im Sinne des § 10 e Abs. 1 EStG durch den Steuerpflichtigen kommt, d. h., das Bauvorhaben verwirklicht wird (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 - X R 6/91 , BStBl II 1991, 916, 917 re.Sp.; X R 114/89, BFH/Nv 1992, 27, 28 re.Sp.; X R 118/90, BFH/NV 1992, 29 und X R 120/90, BFH/Nv 1992, 293) und - wenn die vorgenannte Voraussetzung erfüllt ist - die (fertiggestellte bzw. entgeltlich erworbene) Wohnung auch tatsächlich eigenen Wohnzwecken zugeführt wird (Urteile der Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 5. April 1995 - 1 K 2126/93, NWB-Eilnachrichten Nr. 1222/95; Köln vom 22. Juni 1994, EFG 1994, 1096 mit weiteren Nachweisen; des Hessischen Finanzgerichts vom 19. November 1990, EFG 1991, 189 sowie BMF-Schreiben vom 31. Dezember 1994, Tz. 87 und 98, Anhang 33 zum amtlichen Einkommensteuerhandbuch 1994).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1998 - 1 K 3318/97

    Einkommensteuer; steuerliche Berücksichtigung von Vermögensverlusten

    Denn ein diesbezüglicher Abzug erfordert nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut einen unmittelbaren Zusammenhang der Aufwendungen mit einer später tatsächlich hergestellten oder angeschafften und eigenen Wohnzwecken zugeführten Wohnung (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91 , BStBl II 1991, 916; X R 114/89, BFH/NV 1992, 27; X R 118/90, BFH/NV 1992, 29 und X R 190/90, BFH/NV 1992, 293).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht