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   BFH, 28.11.2007 - X R 12/07   

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https://dejure.org/2007,2301
BFH, 28.11.2007 - X R 12/07 (https://dejure.org/2007,2301)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2007 - X R 12/07 (https://dejure.org/2007,2301)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2007 - X R 12/07 (https://dejure.org/2007,2301)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Gewährung eines Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG wegen Vollendung des 55. Lebensjahres - Veräußerungzeitpunkt

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 4
    Gewährung eines Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG wegen Vollendung des 55. Lebensjahres; Veräußerungzeitpunkt

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung eines Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG wegen Vollendung des 55. Lebensjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsveräußerung - Zeitpunkt der Veräußerung für Freibetrag entscheidend

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsveräußerung - Zeitpunkt der Veräußerung für Freibetrag entscheidend

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Freibetrag bei Betriebsveräußerung setzt Vollendung des 55. Lebensjahres voraus

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsveräußerung - Zeitpunkt der Veräußerung für Freibetrag entscheidend

  • IWW (Kurzinformation)

    Veräußerungsfreibetrag - 55. Lebensjahr muss vollendet sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Vollendung des 55. Lebensjahres Voraussetzung für Freibetrag bei Betriebsveräußerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersfreibetrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags des § 16 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) nach Neufassung durch das Jahressteuergesetz (JStG) 1996; Vollendung des 55. Lebensjahres des Veräußerers bereits im Zeitpunkt der Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Freibetrag bei Betriebsveräußerung nach vollendetem 55. Lebensjahr

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebsveräußerung: Zeitpunkt der Veräußerung für Freibetrag entscheidend Rechtsberatung zum Steuerrecht

  • notbz.de PDF, S. 19 (Kurzinformation)

    Veräußerungsfreibetrag wegen Vollendung des 55. Lebensjahres

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Freibetrag setzt Vollendung des 55. Lebensjahrs im Zeitpunkt der Veräußerung voraus

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Veräußerungsgewinn: Freibetrag nur nach Vollendung des 55. Lebensjahrs

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsveräußerung
    Freibetrag

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 4, EStG § 36 Abs 1
    Freibetrag; Veräußerungsgewinn; Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 335
  • BB 2008, 134
  • BStBl II 2008, 193
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 12/07
    Ein "Härteausgleich für die punktuelle Besteuerung der --teilweise über einen längeren Zeitraum entstandenen-- stillen Reserven" (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) wird durch § 16 Abs. 4 EStG --neben § 34 EStG-- dadurch gewährt, dass der Veräußerungsgewinn auf Antrag zur Einkommensteuer nur herangezogen wird, soweit er 60 000 DM übersteigt, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist.

    d) Vor allem aber hat der Gesetzgeber in der Veräußerung eines Gewerbebetriebs einen in sich geschlossenen, vom laufenden Gewinn zu trennenden, einheitlichen Vorgang gesehen und die Besteuerung des Veräußerungsgewinns besonderen Regelungen unterworfen (BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

    aa) Als Veräußerungszeitpunkt ist nicht der Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts maßgebend, sondern der Übergang des (mindestens) wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen (BFH-Entscheidungen in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; vom 21. September 1995 IV R 1/95, BFHE 178, 444, BStBl II 1995, 893).

  • BFH, 21.09.1995 - IV R 1/95

    Der erhöhte Freibetrag nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG ist auch

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 12/07
    aa) Als Veräußerungszeitpunkt ist nicht der Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts maßgebend, sondern der Übergang des (mindestens) wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen (BFH-Entscheidungen in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; vom 21. September 1995 IV R 1/95, BFHE 178, 444, BStBl II 1995, 893).

    Für die steuerbegünstigte Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs wird ebenfalls vorausgesetzt, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Veräußerungsvorgang, d.h. einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang, veräußert und dadurch die in dem veräußerten (Teil-)Betrieb gebildeten stillen Reserven von Bedeutung en bloc in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 178, 444, BStBl II 1995, 893, und in BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 03.10.1984 - I R 119/81

    Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung im ganzen und einer

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 12/07
    Für die Beurteilung der Frage, ob als Veräußerungsobjekt i.S. des § 16 EStG ein Gewerbebetrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil vorliegt, ist ebenfalls der Veräußerungszeitpunkt der maßgebende Zeitpunkt (BFH-Urteil vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245).

    Für die steuerbegünstigte Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs wird ebenfalls vorausgesetzt, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Veräußerungsvorgang, d.h. einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang, veräußert und dadurch die in dem veräußerten (Teil-)Betrieb gebildeten stillen Reserven von Bedeutung en bloc in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 178, 444, BStBl II 1995, 893, und in BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 16.07.1970 - IV R 227/68

    Einordnung der Summe von Wirtschaftsgütern als Teilbetrieb

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 12/07
    Auch ob die Summe von Wirtschaftsgütern einen Teilbetrieb darstellt, kann nur nach den tatsächlichen Verhältnissen in dem Zeitpunkt entschieden werden, in dem diese Wirtschaftsgüter veräußert werden (BFH-Urteil vom 16. Juli 1970 IV R 227/68, BFHE 99, 535, BStBl II 1970, 738).
  • FG Münster, 15.03.2007 - 14 K 3073/06

    Änderung eines Steuerbescheids durch das Finanzamt; Verpflichtung der

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 12/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1020 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen

    Abzustellen ist nicht auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, sondern auf das dingliche Erfüllungsgeschäft (z.B. BFH-Urteile vom 22. September 1992 VIII R 7/90, BFHE 170, 29, BStBl II 1993, 228; vom 19. Januar 2010 VIII R 49/07, BFH/NV 2010, 870; vom 7. November 1991 IV R 50/90, BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380; vom 21. September 1995 IV R 1/95, BFHE 178, 444, BStBl II 1995, 893, und vom 28. November 2007 X R 12/07, BFHE 219, 335, BStBl II 2008, 193).
  • BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09

    Jahresfrist zur Revisionsbegründung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung;

    Das ist der Zeitpunkt, an dem --mindestens-- das wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergeht (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C.II.2.b der Gründe; BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.2.a aa der Gründe; vom 28. November 2007 X R 12/07, BFHE 219, 335, BStBl II 2008, 193, unter II.2.d aa der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Der Zeitpunkt, an dem der Tatbestand der Betriebsveräußerung verwirklicht wird, ist für die Entstehung und die Ermittlung des Veräußerungsgewinns sowie die Beurteilung der Frage maßgebend, ob es sich bei dem Veräußerungsobjekt um einen Betrieb im Ganzen, einen Teilbetrieb oder um einen Mitunternehmeranteil handelt; ebenso entscheidet sich danach, ob der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat und deshalb den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Anspruch nehmen kann (BFH-Urteil in BFHE 219, 335, BStBl II 2008, 193, unter II.2.d bb der Gründe).

    Als Veräußerungszeitpunkt kommt danach der Tag, an dem das Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde, nicht in Betracht (BFH-Urteil in BFHE 219, 335, BStBl II 2008, 193, unter II.2.d aa der Gründe).

  • FG Baden-Württemberg, 15.01.2013 - 4 K 3278/10

    Abstellen auf das Kausalgeschäft bei Übertragung eines Betriebes wegen

    Im Termin zur mündlichen Verhandlung verwiesen die Vertreter des Bekl ergänzend auf die Urteile des BFH vom 19. Januar 2010 VIII R 49/07 (BFH/NV 2010, 870) und vom 28. November 2007 X R 12/07 (BStBl II 2008, 193).

    Soweit der Bekl unter Hinweis auf die Urteile des BFH vom 19. Januar 2010 VIII R 49/07 (BFH/NV 2010, 870) und vom 28. November 2007 X R 12/07 (BStBl II 2008, 193) geltend macht, dass.

  • BFH, 28.11.2007 - X R 24/07

    Gewährung des Altersfreibetrages bei Betriebsaufgabe - Zeitpunkt der

    Es reicht nicht aus, wenn die Voraussetzung für die Gewährung des altersbedingten Betriebsaufgabefreibetrages, die Vollendung des 55. Lebensjahres, erst im Laufe des Veranlagungszeitraums erfüllt wird (Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 2007 X R 12/07, www.bundesfinanzhof.de, unter Entscheidungen; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 20. Dezember 2005 IV B 2 -S 2242- 18/05, BStBl I 2006, 7; Kobor in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 16 EStG Rz 508; Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 579; Blümich/ Stuhrmann, § 16 EStG Rz 460; Blümich/Lindberg, § 34 EStG Rz 90; Hörger/Rapp in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 16 Rz 247; Reiß in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 16 Rz 503; Schuhmann in Dankmeyer/Giloy, Einkommensteuer, § 16 Rz 428; Kauffmann in Frotscher, EStG, 6. Aufl., § 16 Rz 254; Gänger in Bordewin/Brandt, § 16 EStG Rz 253; G. Söffing in Lademann, EStG, § 16 EStG Rz 426; HHR/Horn, § 34 EStG Rz 77; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 34 Rz 74; Gérard in Lademann, a.a.O., § 34 EStG Rz 83; Wendt, Finanz-Rundschau --FR-- 2000, 1199, 1201; wohl auch Kanzler, FR 1995, 851, 852; a.A. Stahl in Korn, § 16 EStG Rz 415; Schmidt/Seeger, a.a.O., § 34 Rz 61; Schiffers in Korn, § 34 EStG Rz 64; Hötzel in Schaumburg/Rödder, Unternehmenssteuerreform 2001, München 2000, 335).

    Gleichwohl ist aufgrund der kausalen Verknüpfung mit dem Merkmal der dauernden Berufsunfähigkeit offensichtlich, dass diese bereits im Zeitpunkt der Veräußerung vorgelegen haben muss (so auch Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 2007 X R 12/07).

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 536/08

    Ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG eines aus der Veräußerung eines

    Auch soweit im Gesetz ein Kausalzusammenhang zwischen Berufsunfähigkeit und Veräußerung nicht enthalten sei, ergebe sich aus der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 28. November 2007 X R 12/07, BStBl II 2008, 193) sowie der Historie zur streitgegenständlichen Regelung ein solcher.
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