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   BFH, 14.11.2001 - X R 120/98   

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https://dejure.org/2001,1387
BFH, 14.11.2001 - X R 120/98 (https://dejure.org/2001,1387)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2001 - X R 120/98 (https://dejure.org/2001,1387)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2001 - X R 120/98 (https://dejure.org/2001,1387)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schuldzinsen - Finanzierung - Sonderausgabe - Versorgungsrente

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a

  • RA Kotz

    Schuldzinsen für private Versorgungsrente als Sonderausgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
    Fremdfinanzierte Versorgungszahlungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
    Kein Abzug von Schuldzinsen zur Finanzierung einer dauernden Last

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Sonderausgabenabzug - Nicht für die Zinsen eines Darlehens zur Finanzierung privater Versorgungsrenten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1 Buchst a, EStG § 12
    Darlehen; Dauernde Last; Schuldzinsen; Vermögensübergabe; Versorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 194
  • NJW 2002, 1295
  • BB 2002, 137
  • BB 2002, 240
  • DB 2002, 179
  • BStBl II 2002, 413
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Hauptanwendungsfall der in vollem Umfang abziehbaren dauernden Lasten Versorgungsleistungen (Geld, Natural- und Sachleistungen, insbesondere Altenteilsleistungen), die in sachlichem Zusammenhang mit einem Vermögensübergabevertrag vereinbart worden sind (sog. private Versorgungsrente, Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; BFH-Urteile vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836; vom 19. Dezember 2000 IX R 13/97, BFHE 194, 172, BStBl II 2001, 342).

    Die steuerrechtliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben beruht auf dem Umstand, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise die Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847, und in BFHE 165, 225, 237 f., BStBl II 1992, 78).

    Wegen ihres Charakters als vorbehaltene Vermögenserträge sind die Versorgungsleistungen dem Empfänger grundsätzlich als wiederkehrende Einkünfte (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zuzurechnen (Beschluss in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
    Die steuerrechtliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben beruht auf dem Umstand, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise die Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847, und in BFHE 165, 225, 237 f., BStBl II 1992, 78).

    In seinem Beschluss in BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847 hat der Große Senat zur Frage der vorbehaltenen Vermögenserträge ausgeführt, Abzug und Versteuerung führten zu einem ähnlichen Ergebnis wie der Vorbehalt eines gegenständlichen Nutzungsrechts durch den Übergeber, der mit einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung an den Übernehmer verbunden sei.

  • FG München, 19.10.1998 - 13 K 3466/97

    Finanzierungskosten für dauernde Last keine Sonderausgaben

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
    Sein Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 225.
  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/99

    Zinseinnahmen GesellschafterDarlehen

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
    b) Nach dem BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99 (BFH/NV 2001, 242, unter 4.) lässt § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nur einen Abzug der Beiträge zu einer Lebensversicherung als Vorsorgeaufwendungen zum Abzug zu; im Falle einer Fremdfinanzierung der Beiträge können die Schuldzinsen nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
  • BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Gleichbehandlung -

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
    In Übereinstimmung hiermit geht das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315; s. auch Senatsurteil vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19) davon aus, die steuerrechtliche Sonderbehandlung der anlässlich einer Vermögensübergabe vereinbarten Versorgungsleistungen sei deshalb gerechtfertigt, weil der Sache nach der Übergeber einen bestimmten Ertrag des bereits übergebenen Vermögens in regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen zurückfordere und insoweit ein "bedeutsamer Transfer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit" stattfinde.
  • BFH, 22.03.1957 - VI 102/55 U

    Bewertung der Prozesskosten bei einem Rechtsstreit um Sonderausgaben als

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
    a) Der BFH hat mit Urteil vom 22. März 1957 VI 102/55 U (BFHE 64, 511, BStBl III 1957, 191) entschieden, dass die Kosten eines Rechtsstreites um Sonderausgaben, z.B. eine Rentenlast, selbst keine Sonderausgaben sind.
  • BFH, 26.07.1995 - X R 113/93

    Versorgungsleistung - Nutzungswert - Mittelpreis - Sonderausgaben

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
    Dieser Transfer bedingt eine materiell-rechtliche Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand (hierzu Senatsurteil vom 26. Juli 1995 X R 113/93, BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157).
  • FG Hessen, 27.04.1977 - I 195/75
    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
    Dies hat das FG unter Hinweis auf das Urteil des Hessischen FG vom 27. April 1977 I 195/75 (EFG 1977, 477) zu Recht angenommen (im Ergebnis ebenso Nolde in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 10 EStG Anm. 24 a.E.).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
    b) Der vorliegend nicht einschlägige rechtliche Gesichtspunkt des Vorbehalts von Vermögenserträgen ist konstitutiv für die unter dem Gesichtspunkt der Belastungsgleichheit begründungsbedürftigen Ausnahmen einerseits vom Abzugsverbot für Unterhaltsleistungen und freiwilligen Zuwendungen bzw. Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG) sowie andererseits von der Nichtsteuerbarkeit zugewendeter Bezüge (Senatsbeschluss vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188).
  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
    In Übereinstimmung hiermit geht das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315; s. auch Senatsurteil vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19) davon aus, die steuerrechtliche Sonderbehandlung der anlässlich einer Vermögensübergabe vereinbarten Versorgungsleistungen sei deshalb gerechtfertigt, weil der Sache nach der Übergeber einen bestimmten Ertrag des bereits übergebenen Vermögens in regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen zurückfordere und insoweit ein "bedeutsamer Transfer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit" stattfinde.
  • BFH, 12.07.1989 - X R 35/86

    Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zum Steuerberater sind abzugsfähige

  • BFH, 10.03.1999 - XI R 86/95

    Rechtsanwaltskosten beim Realsplitting

  • BFH, 04.04.1989 - X R 14/85

    Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85

    Einordnung der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen

  • BFH, 25.09.1992 - VI R 90/90

    Steuerliche Brücksichtigung der Aufwendungen für die Rückzahlung eines

  • BFH, 21.08.1974 - VI R 166/72

    Sonderausgabenabzug der Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung anläßlich

  • BFH, 26.07.1995 - X R 91/92

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung kommt beim Übernehmer eines im Wege der

  • BFH, 19.12.2000 - IX R 13/97

    Aufwendungen bei Schenkungsrückforderungsanspruch

  • BFH, 04.02.2010 - X R 10/08

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

    Dauernde Lasten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG sind traditionell vornehmlich auf bestimmte Versorgungsleistungen beschränkt; Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, wie z.B. Zinszahlungen, Kaufpreisraten, Mieten, werden nicht erfasst (zu Schuldzinsen: BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 120/98, BFHE 197, 194, BStBl II 2002, 413).
  • BFH, 31.03.2004 - X R 66/98

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

    Dieser Transfer bedingt eine materiell-rechtliche Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand (Senatsurteile vom 26. Juli 1995 X R 113/93, BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157; vom 14. November 2002 X R 120/98, BFHE 197, 194, BStBl II 2002, 413).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedingt der "Transfer der Einkünfte" eine materiell-rechtliche Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand (Senatsurteile in BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157; in BFHE 197, 194, BStBl II 2002, 413).

  • BFH, 16.02.2011 - X R 10/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 02. 2010 X R 10/08 - Kein

    Traditionell sind dauernde Lasten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG vornehmlich auf bestimmte Versorgungsleistungen beschränkt; Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, wie z.B. Zinszahlungen, Kaufpreisraten, Mieten, werden nicht erfasst (zu Schuldzinsen: BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 120/98, BFHE 197, 194, BStBl II 2002, 413).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07

    Beraterhonorar eines GmbH-Geschäftsführers betreffend Bestehen der

    Es gibt keine allgemeine Begriffsbestimmung der Sonderausgaben mit einer öffnungsklausel in Gestalt eines Veranlassungszusammenhangs, wie er für Betriebsausgaben und Werbungskosten normiert ist (Urteil des BFH vom 14. November 2001 X R 120/98, BStBl II 2002, 413 ).
  • FG Münster, 04.12.2008 - 2 K 1833/07

    Beerdigungskosten als zu berücksichtigende Sonderausgabe bei der

    Der erkennende Senat lässt ausdrücklich offen, ob die Abziehbarkeit von Aufwendungen als Sonderausgaben generell das Vorhandensein eines Berechtigten im Zeitpunkt der Leistungserbringung voraussetzt bzw. ob der Sonderausgabenabzug eines Altenteilsverpflichteten unter der ungeschriebenen Voraussetzung einer korrespondierenden Besteuerung der erbrachten Leistungen beim Empfänger steht (vgl. hierzu BFH v. 04.04.1989, X R 14/85, BStBl. II 1989, 779; BFH v. 14.11.2001, X R 120/98, BStBl. II 2002, 413).
  • FG München, 11.02.2009 - 10 K 4454/07

    Vorweggenommene Erbfolge - Beerdigungskosten des letztversterbenden Altenteilers

    bb) Abgesehen davon können im Streitfall die vorbehaltenen Erträge in Gestalt der Beerdigungskosten des Letztversterbenden einem Empfänger als wiederkehrende Einkünfte (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugerechnet werden; damit kann der materiell-rechtlichen Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand infolge des Transfers der steuerlichen Leistungsfähigkeit jedenfalls rechtstechnisch Rechnung getragen werden (BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 120/98, BStBl II 2002, 413 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 10.12.2004 - V 299/01

    Einkommensteuer: Vermögensübergabe - Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde

    Dieser Transfer bedingt eine materiell-rechtliche Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand (BFH, Urteile vom 26.7.1995, X R 113/93, BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157; vom 14.11.2002, X R 120/98, BFHE 197, 194, BStBl II 2002, 413; vom 31.3.2004, X R 66/98, BFH/NV 2004, 881).
  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 4 K 723/08

    Kein Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten als dauernde Last

    Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung betont hat, bildeten den Hauptanwendungsfall der in vollem Umfang abziehbaren dauernden Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) die anlässlich einer Vermögensübergabe (etwa zur Vorwegnahme der Erbfolge) vereinbarten privaten Versorgungsleistungen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 3. b.; BFH-Urteile vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836, unter 1., vom 14. November 2001 X R 120/98, BFHE 197, 194, BStBl II 2002, 413, unter II. 1. a., und vom 18. September 2003 X R 152/97, BFHE 203, 337, BStBl II 2007, 749, unter II. 2. b.).
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