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   BFH, 23.11.2016 - X R 13/14   

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BFH, 23.11.2016 - X R 13/14 (https://dejure.org/2016,54964)
BFH, Entscheidung vom 23.11.2016 - X R 13/14 (https://dejure.org/2016,54964)
BFH, Entscheidung vom 23. November 2016 - X R 13/14 (https://dejure.org/2016,54964)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 34 Abs 2 Nr 4, EStG VZ 2008
    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • Bundesfinanzhof

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002, § 34 Abs 2 Nr 4 EStG 2002, EStG VZ 2008
    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • IWW

    § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa des Einkommensteuer... gesetzes, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG, § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 19 EStG, § 22 Nr. 4 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, § 22 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG, § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG, § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 33 EStG, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG, § 34 Abs. 2 EStG, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 3 EStG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung des Sterbegeldes aus einem berufsständischen Versorgungswerk

  • rewis.io

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung des Sterbegeldes aus einem berufsständischen Versorgungswerk

  • rechtsportal.de

    EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a aa
    Ertragsteuerliche Behandlung des Sterbegeldes aus einem berufsständischen Versorgungswerk

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Besteuerungen von Dienstwagen/Firmenwagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sterbegeld aus dem Versorgungswerk - und die Einkommensteuerpflicht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerpflicht des Sterbegeldes

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.10.2013 - X R 3/12

    Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Das FG, dem die Urteile des erkennenden Senats vom 23. Oktober 2013 X R 3/12 (BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58) und X R 21/12 (BFH/NV 2014, 330, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 12. Juli 2016  2 BvR 143/14), die zu Kapitalabfindungen von Versorgungswerken ergangen sind, erst zwischen der Verkündung und der Abfassung seines Urteils bekannt wurden, gab der Klage statt.

    Mit seiner Revision vertritt das FA unter Hinweis auf die Senatsurteile in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58 sowie in BFH/NV 2014, 330 die Auffassung, nach der gesetzgeberischen Entscheidung für die nachgelagerte Besteuerung komme es nicht mehr darauf an, ob Auszahlungen aus der Basisversorgung laufend oder einmalig vorgenommen würden.

    a) Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass eine Besteuerung als "andere Leistung" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG nicht zugleich das Vorliegen "wiederkehrender Bezüge" nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG erfordert (Urteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 21 ff.).

    Auch die grundlegenden Wertungen, die mit der Neugestaltung der Rentenbesteuerung durch das AltEinkG verbunden waren (vgl. auch dazu ausführlich Senatsurteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 26 ff.), sprechen für eine Einbeziehung sämtlicher Auszahlungen aus der Basisversorgung in die nachgelagerte Besteuerung; ihnen lässt sich eine Beschränkung auf kapitalisierte Rentenansprüche nicht entnehmen.

    Da der Gesetzgeber sich mit dem AltEinkG grundsätzlich von seiner früheren Sichtweise (Altersbezüge als nicht steuerbare Vermögensumschichtung) gelöst hat, trägt der --auch von der Klägerin vorgebrachte-- Einwand, es handele sich um die Rückzahlung einer Kapitalanlage, nicht mehr (Senatsurteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 31).

    Die Steuerbarkeit sämtlicher Leistungen der Basisversorgung gilt nicht nur für den Endzustand der nachgelagerten Besteuerung, der erst für die Renteneintrittsjahrgänge ab dem Jahr 2040 erreicht sein wird, sondern bereits für die gegenwärtig laufende Übergangsphase (Senatsurteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 34).

    Zwar hat der erkennende Senat den ermäßigten Steuersatz auf solche Leistungen angewendet, die die Kapitalisierung von an sich laufend auszuzahlenden Bezügen darstellten (Urteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 68 ff.).

  • BFH, 19.10.1990 - III R 93/87

    Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung sind insoweit auf die als

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Einer tatsächlichen Verwendung des Sterbegelds zur Begleichung von Beerdigungskosten im Einzelfall wird im System des Einkommensteuerrechts im Übrigen dadurch Rechnung getragen, dass diejenigen Beerdigungskosten, die den Wert des erhaltenen Nachlasses übersteigen, als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können (z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1990 III R 93/87, BFHE 162, 326, BStBl II 1991, 140, m.w.N.) und auf diese Weise steuerlich entlastet werden.

    Indes hat der BFH eine derartige Anrechnung nur in Bezug auf solche Sterbegeldleistungen bejaht, die nicht einkommensteuerpflichtig sind (Urteil in BFHE 162, 326, BStBl II 1991, 140: Sterbegeldversicherung; Urteil vom 22. Februar 1996 III R 7/94, BFHE 180, 298, BStBl II 1996, 413: Kapitallebensversicherung).

  • BFH, 23.10.2013 - X R 21/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Das FG, dem die Urteile des erkennenden Senats vom 23. Oktober 2013 X R 3/12 (BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58) und X R 21/12 (BFH/NV 2014, 330, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 12. Juli 2016  2 BvR 143/14), die zu Kapitalabfindungen von Versorgungswerken ergangen sind, erst zwischen der Verkündung und der Abfassung seines Urteils bekannt wurden, gab der Klage statt.

    Mit seiner Revision vertritt das FA unter Hinweis auf die Senatsurteile in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58 sowie in BFH/NV 2014, 330 die Auffassung, nach der gesetzgeberischen Entscheidung für die nachgelagerte Besteuerung komme es nicht mehr darauf an, ob Auszahlungen aus der Basisversorgung laufend oder einmalig vorgenommen würden.

  • BFH, 09.12.2014 - IV R 36/13

    Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Tragend dafür war aber, dass derartige Kapitalisierungen zum einen atypisch für die Basisversorgung sind und zum anderen aufgrund ihrer außerordentlichen Höhe typischerweise zu einer Zusammenballung steuerpflichtiger Einkünfte und damit zu Progressionsnachteilen führen (vgl. zu diesem in den Fällen des § 34 Abs. 2 EStG stets zu beachtenden Erfordernis BFH-Urteil vom 9. Dezember 2014 IV R 36/13, BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529, Rz 21, m.w.N.).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Die Klägerin hat erstmals im Revisionsverfahren --ohne weitere Angaben-- vorgebracht, das FA besteuere das Sterbegeld unter Missachtung des Verbots der doppelten Besteuerung (BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008  2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BVerfGE 120, 169) zum zweiten Mal.
  • BFH, 23.10.2013 - X R 33/10

    Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Er hat bereits entschieden, dass Einmalzahlungen aus der Basisversorgung auch dann gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG einkommensteuerbar und -steuerpflichtig sind, wenn daneben keine laufenden Leistungen gezahlt werden (Senatsurteil vom 23. Oktober 2013 X R 33/10, BFHE 243, 332, BStBl II 2014, 103).
  • BFH, 01.10.2015 - X R 43/11

    Steuerliche Behandlung der Todesfallleistung einer schweizerischen

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Ebenso hat er erkannt, dass auch eine einmalige Todesfallleistung an ein hinterbliebenes Kind des Versicherten steuerpflichtig ist (Senatsurteil vom 1. Oktober 2015 X R 43/11, BFHE 251, 313, BStBl II 2016, 685).
  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Die von E im Streitjahr geleisteten Beiträge zum Versorgungswerk sind zwar ihrer Rechtsnatur nach vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften, allerdings durch die Regelungen in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 3 EStG spezialgesetzlich den Sonderausgaben zugewiesen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Urteil vom 18. November 2009 X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, unter B.I.2.b).
  • FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11

    Als Zuschuss zu den Bestattungskosten als Einmalzahlung gewährtes Sterbegeld

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 13. November 2013  4 K 1203/11 aufgehoben.
  • BFH, 22.02.1996 - III R 7/94

    Leistungen aus einer Lebensversicherung (hier: Kapitallebensversicherung), die

    Auszug aus BFH, 23.11.2016 - X R 13/14
    Indes hat der BFH eine derartige Anrechnung nur in Bezug auf solche Sterbegeldleistungen bejaht, die nicht einkommensteuerpflichtig sind (Urteil in BFHE 162, 326, BStBl II 1991, 140: Sterbegeldversicherung; Urteil vom 22. Februar 1996 III R 7/94, BFHE 180, 298, BStBl II 1996, 413: Kapitallebensversicherung).
  • BFH, 14.03.1975 - VI R 63/73

    Erstattungen von Krankheitskosten, die steuerpflichtige Einnahmen darstellen,

  • BVerfG, 12.07.2016 - 2 BvR 143/14

    Alterseinkünftegesetz, Versorgung, Sonstige Einkünfte, Doppelbesteuerung

  • BFH, 23.06.2014 - X R 13/14

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der

  • BFH, 07.07.2020 - X R 35/18

    Steuerfreiheit der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

    aa) Wiederholt hat der Senat entschieden, dass eine Kapitalauszahlung auch dann als "andere Leistung" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG anzusehen ist, wenn keine "wiederkehrenden Bezüge" nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG gegeben sind (etwa Senatsurteile vom 23.11.2016 - X R 13/14, BFH/NV 2017, 445, Rz 12, und vom 23.10.2013 - X R 3/12, BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 21 ff.).

    Der Anwendungsbereich dieses gesetzlichen Tatbestands beschränkt sich aber nicht hierauf (so schon Senatsurteil in BFH/NV 2017, 445, Rz 13), denn die grundlegenden Erwägungen, die mit der Neugestaltung der Rentenbesteuerung durch das AltEinkG verbunden waren (ausführlich Senatsurteil in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 26 ff.), sprechen für eine Einbeziehung sämtlicher Auszahlungen aus der Basisversorgung in die nachgelagerte Besteuerung (weiterführend auch Senatsurteil in BFH/NV 2017, 445, Rz 14).

  • BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19

    Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld

    Zu Unrecht hat das FG das Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a.F. aber als gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfreien Bezug beurteilt (zur Steuerpflicht des Sterbegeldes aus einem Versorgungswerk bzw. einer Pensionskasse s. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.11.2016 - X R 13/14, und vom 05.11.2019 - X R 38/18).

    Anders als die Gewährung von (Krankheits-)Beihilfen oder etwa dem --von den Finanzbehörden als nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei beurteilten-- sog. Kostensterbegeld gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 LBeamtVG NRW a.F. ist die Zahlung von pauschalem Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a.F. nicht davon abhängig, dass den berechtigten Personen anlässlich des Todesfalls Kosten tatsächlich oder mindestens in Höhe des Sterbegeldes entstanden sind (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 22.10.2020 - 2 A 336/19; s.a. BFH-Urteil vom 23.11.2016 - X R 13/14, Rz 15).

  • BFH, 05.11.2019 - X R 38/18

    Einkommensteuerpflicht eines Sterbegelds aus einer Pensionskasse

    Denn der Senat hat diese Entscheidung aufgehoben und das Sterbegeld als steuerpflichtig angesehen (Urteil vom 23.11.2016 - X R 13/14, BFH/NV 2017, 445).

    Der Senat hat dies zwar in seinem Urteil in BFH/NV 2017, 445 (Rz 22 f.) für ein --betragsmäßig wesentlich geringer als im Streitfall ausgefallenes-- Sterbegeld aus einem berufsständischen Versorgungswerk verneint, weil es sich dort nicht um eine Kapitalauszahlung, sondern um eine untergeordnete Zusatzleistung zu den laufenden Rentenbezügen gehandelt hatte.

  • BFH, 12.12.2017 - X R 39/15

    Auszahlung einer Kapitallebensversicherung aus der Kapitalversorgung eines

    a) Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, dass eine Kapitalauszahlung sogar dann als "andere Leistung" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG anzusehen ist, wenn insoweit keine "wiederkehrenden Bezüge" nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG gegeben sind (etwa Senatsurteile vom 23. November 2016 X R 13/14, BFH/NV 2017, 445, Rz 12, und in BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 21 ff.).

    Folgerichtig hat der Senat Sterbegelder (Senatsurteil in BFH/NV 2017, 445) und Kinderzuschüsse (Senatsurteil vom 31. August 2011 X R 11/10, BFHE 235, 207, BStBl II 2012, 312) als (steuerbare) "andere Leistungen" nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG angesehen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 11 K 11160/18

    Zurechnung von Sterbegeld - Steuerfreiheit des Bezugs von Sterbegeld nach

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 23. November 2016 (Aktenzeichen X R 13/14, BFH/NV 2017, 445) lediglich im Wege eines obiter dictums ausgeführt, dass Sterbegelder an die Hinterbliebenen von Pensionären nach § 19 EStG steuerpflichtig sein sollen.
  • FG Saarland, 29.04.2021 - 3 V 1023/21

    Aussetzung der Vollziehung: ... - Verhältnis versteuerter Entgeltpunkte zum

    Kann ein solcher nicht erbracht werden, hat der Steuerpflichtige die damit verbundenen möglichen Rechtsnachteile zu tragen (vgl. zu Vorstehendem: BFH vom 21. Juni 2016 X R 44/14, BFH/NV 2016, 1791; vom 23. November 2016 X R 13/14, BFH/NV 2017, 117; vom 4. Dezember 2012 X B 152/11, BFH/NV 2013, 375; FG Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2019 8 K 3195/16, EFG 2020, 116).
  • FG Düsseldorf, 15.06.2020 - 11 K 2024/18

    Einkommensteuer: Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung bei

    Ausschlaggebend für die Steuerpflicht dieser Sterbegelder gem. § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG war unter anderem, dass es sich bei diesen nicht um zweckgebundene Zuwendungen zum Ersatz notwendiger Auslagen handelt (BFH Urteil vom 23.11.2016 X R 13/14, BFH/NV 2017, 445).

    Ein Abzug bleibt danach möglich, wenn der Sterbegeldbezug seinerseits steuerpflichtig ist (ebenso BFH Urteil vom 23.11.2016 X R 13/14, BFH/NV 2017, 445 in einem obiter dictum zu gem. § 22 S. 1 Nr. 3 a) aa) EStG steuerpflichtigen Sterbegeldern).

  • FG Köln, 14.02.2019 - 15 K 855/18

    Betriebliche Altersvorsorge: Keine Anwendung des § 34 EStG auf

    In anderen Fällen hat der BFH für Zahlungen, die in ihrer Zusammenballung nicht atypisch sind, eine ermäßigte Besteuerung abgelehnt (vgl. etwa für ein einmaliges Sterbegeld BFH-Urteil vom 23. November 2016, X R 13/14, BFH/NV 2017, 445; vgl. für eine einmalige Kapitalauszahlung einer der betrieblichen Altersversorgung dienenden Pensionskasse, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war, BFH-Urteil BFHE 255, 209, BStBl II 2017, 347; vgl. zu einer solchen Konstellation auch die zurückgenommene Revision im Verfahren BFH X R 36/16 und das zuvor ergangene - nunmehr rechtskräftige - Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. September 2016, 4 K 254/15, EFG 2017, 1444).
  • FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 15 K 2439/18

    Besteuerung einer als Gesamtrechtsnachfolger des verstorbenen Sohnes erhaltenen

    Der Wille des Gesetzgebers kann bei der Auslegung des Gesetzes nur insoweit berücksichtigt werden, als er in dem Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23.10.2013 X R 3/12, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2014, 58; bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.11.2016 X R 13/14, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2017, 445).
  • BFH, 15.06.2023 - VI R 33/20

    Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuerpflichtigen

    Da die Vorteilsanrechnung der Vermeidung einer steuerlichen Doppelentlastung dient (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.04.2011 - VI R 8/10, BFHE 233, 241, BStBl II 2011, 701, Rz 14 und vom 21.02.2018 - VI R 11/16, BFHE 260, 507, BStBl II 2018, 469, Rz 56), führen einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen (vgl. Senatsurteil vom 14.03.1975 - VI R 63/73, BFHE 115, 357, BStBl II 1975, 632 und BFH-Urteil vom 23.11.2016 - X R 13/14, Rz 17; Arndt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 33 Rz B 18; Brandis/Heuermann/Baldauf, § 33 EStG Rz 70 und 72; Fuhrmann in Korn, § 33 EStG Rz 22.1; Schmidt/Loschelder, EStG, 42. Aufl., § 33 Rz 17; Schmieszek in Bordewin/Brandt, § 33 EStG Rz 37; a.A. KKB/Bleschick, § 33 EStG, 8. Aufl., Rz 32; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, § 33 EStG Rz 42; Mellinghoff in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Aufl., § 33 Rz 13).
  • FG Düsseldorf, 23.09.2020 - 15 K 2439/18

    Sterbegeld aus der Pensionskasse als sonstige Einkünfte

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Rechtsprechung
   BFH, 23.06.2014 - X R 13/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24434
BFH, 23.06.2014 - X R 13/14 (https://dejure.org/2014,24434)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2014 - X R 13/14 (https://dejure.org/2014,24434)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - X R 13/14 (https://dejure.org/2014,24434)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren

  • openjur.de

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 51 Abs 2, ZPO § 42 Abs 2, ZPO § 45 Abs 1, FGO § 143 Abs 1
    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 2 FGO, § 42 Abs 2 ZPO, § 45 Abs 1 ZPO, § 143 Abs 1 FGO
    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren

  • IWW
  • rewis.io

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung, keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen früherer Tätigkeit in der Finanzverwaltung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 1 ; FGO § 51 Abs. 3
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen früherer Tätigkeit in der Finanzverwaltung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung sämtlicher Richter eines obersten Bundesgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheitsgrund: frühere Tätigkeit in der Finanzverwaltung

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    NV: Werden sämtliche Richter eines obersten Bundesgerichts abgelehnt, entscheidet der in der Hauptsache zuständige Senat über das Ablehnungsgesuch auch dann in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung, wenn es nicht rechtsmissbräuchlich ist (Anschluss an den BVerwG-Beschluss vom 29. Januar 2014 7 C 13/13, NJW 2014, 953).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Januar 2014  7 C 13/13, Neue Juristische Wochenschrift 2014, 953), der der Senat sich anschließt und auf deren Begründung er verweist, steht das grundsätzliche Verbot der Selbstentscheidung (§ 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--, hier i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) der Mitwirkung der abgelehnten Richter nicht entgegen, wenn sämtliche Richter eines obersten Bundesgerichts abgelehnt werden.

  • BFH, 03.08.2000 - VIII B 80/99

    Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Abgesehen davon begründet allein die frühere Tätigkeit eines Richters in der Finanzverwaltung keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit, wie sowohl der BFH (Entscheidungen vom 18. Februar 1997 VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647, unter A.; vom 3. August 2000 VIII B 80/99, BFH/NV 2001, 783, und vom 16. Dezember 2009 V B 23/08, BFH/NV 2010, 1866, unter II.2.a) als auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 9. Dezember 1987  1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272) bereits mehrfach entschieden haben.
  • BFH, 24.08.2011 - V S 16/11

    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Dabei kommt es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf an, ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Richter werde nicht unvoreingenommen, sondern willkürlich entscheiden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2011 V S 16/11, BFH/NV 2011, 2087).
  • BFH, 06.07.2005 - II R 28/02

    Besorgnis der Befangenheit - Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen, da das Verfahren über die Richterablehnung ein bloßes Zwischenverfahren darstellt (BFH-Beschluss vom 6. Juli 2005 II R 28/02, BFH/NV 2005, 2027, unter II.4.).
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Abgesehen davon begründet allein die frühere Tätigkeit eines Richters in der Finanzverwaltung keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit, wie sowohl der BFH (Entscheidungen vom 18. Februar 1997 VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647, unter A.; vom 3. August 2000 VIII B 80/99, BFH/NV 2001, 783, und vom 16. Dezember 2009 V B 23/08, BFH/NV 2010, 1866, unter II.2.a) als auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 9. Dezember 1987  1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272) bereits mehrfach entschieden haben.
  • BFH, 16.12.2009 - V B 23/08

    Keine Gesamtnichtigkeit des UStG - Anwendung des § 68 FGO bei Ersatz von

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Abgesehen davon begründet allein die frühere Tätigkeit eines Richters in der Finanzverwaltung keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit, wie sowohl der BFH (Entscheidungen vom 18. Februar 1997 VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647, unter A.; vom 3. August 2000 VIII B 80/99, BFH/NV 2001, 783, und vom 16. Dezember 2009 V B 23/08, BFH/NV 2010, 1866, unter II.2.a) als auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 9. Dezember 1987  1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272) bereits mehrfach entschieden haben.
  • BFH, 14.04.1986 - III B 47/84

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Zu den Angehörigen der "Vertretung einer Körperschaft" gehören indes nur solche Richter, die als Minister den Bund oder ein Land vertreten, eine entsprechende Funktion in einer Gemeinde ausgeübt haben oder als gesetzlicher Vertreter einer an dem Rechtsstreit interessierten Kapitalgesellschaft tätig waren; eine frühere Funktion in der Finanzverwaltung reicht hierfür nicht aus (vgl. mit ausführlicher Begründung BFH-Beschluss vom 7. Mai 1974 IV S 5-6/74, BFHE 112, 25, BStBl II 1974, 385; ferner BFH-Beschluss vom 14. April 1986 III B 47/84, BFH/NV 1986, 547).
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    c) Ferner bringt die Klägerin unter Verweis auf zwei veröffentlichte Entscheidungen des BFH (vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, und vom 27. Mai 2009 X R 45/08, BFH/NV 2009, 1592), ein nicht veröffentlichtes Urteil zu dem Aktenzeichen IV R 42/81 sowie zwei nicht näher bezeichnete Entscheidungen zur "Steuerfreiheit der Abgeordnetenbezüge" und zum Pflegepauschbetrag vor, die Rechtsprechung des BFH überzeuge nicht.
  • BFH, 27.05.2009 - X R 45/08

    Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten an Ehegatten - Die Festsetzung eines

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    c) Ferner bringt die Klägerin unter Verweis auf zwei veröffentlichte Entscheidungen des BFH (vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, und vom 27. Mai 2009 X R 45/08, BFH/NV 2009, 1592), ein nicht veröffentlichtes Urteil zu dem Aktenzeichen IV R 42/81 sowie zwei nicht näher bezeichnete Entscheidungen zur "Steuerfreiheit der Abgeordnetenbezüge" und zum Pflegepauschbetrag vor, die Rechtsprechung des BFH überzeuge nicht.
  • BFH, 12.09.2013 - X S 30/13

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.06.2014 - X R 13/14
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass eine --ohne Weiteres feststellbare-- Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (Senatsbeschluss vom 12. September 2013 X S 30-31/13, BFH/NV 2014, 51, unter 3.b aa (2), m.w.N.).
  • BVerfG, 09.12.1987 - 1 BvR 1271/87
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Eine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit aufgrund einer Vortätigkeit in der Verwaltung ist nicht begründet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Dezember 1987 - 1 BvR 1271/87 -, HFR 1989, S. 272 ; ebenso BFH, Beschluss vom 23. Juni 2014 - X R 13/14 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

    Verfassungsrechtlich ist es jedenfalls nicht geboten, im Hinblick auf derartige Umstände über die Vorschriften betreffend die Ausschließung und Ablehnung von Richtern hinaus generell Regelungen zu treffen, um die richterliche Unabhängigkeit abzusichern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Dezember 1987 - 1 BvR 1271/87 -, HFR 1989, S. 272 ; ebenso BFH, Beschluss vom 23. Juni 2014 - X R 13/14 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

  • BFH, 23.11.2016 - X R 13/14

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

    Der erkennende Senat hat dieses Ablehnungsgesuch mit Beschluss vom 23. Juni 2014 X R 13/14 (BFH/NV 2014, 1758) zurückgewiesen.
  • FG München, 05.02.2019 - 12 K 23/19

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch

    Dies gilt insbesondere auch für die Mitwirkung an einem im ersten Rechtszug erlassenen und vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil (BFH-Beschlüsse vom 11. März 1986 VII B 54/85, BFH/NV 1986, 543; vom 23. Juni 2014 X R 13/14, BFH/NV 2014, 1758; Gräber/Stapperfend, FGO, 8. Aufl. 2015, § 51 Rz. 53; Leipold in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 51 FGO Rz. 70 [Jan.
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