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   BFH, 14.10.2009 - X R 14/08   

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BFH, 14.10.2009 - X R 14/08 (https://dejure.org/2009,2222)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2009 - X R 14/08 (https://dejure.org/2009,2222)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - X R 14/08 (https://dejure.org/2009,2222)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG 1990/1997 § 10 Abs. 3 Nr. 2
    Änderung eines Steuerbescheides bei Zusammenveranlagung

  • openjur.de

    Änderung eines Steuerbescheides bei Zusammenveranlagung; Anwendbarkeit des § 177 Abs. 2 AO bei Änderungen nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO; grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr 2 AO

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Änderung eines Steuerbescheides bei Zusammenveranlagung

  • Betriebs-Berater

    Änderung eines Steuerbescheides bei Zusammenveranlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Korrektur eines Fehlers in den steuerlichen Verhältnissen des Ehegatten; Auswirkung des Wegfalls der Sozialversicherungspflicht auf die Höchstbetragsrechnung; Ausgleichssicherung durch Vorwegabzug; Voraussetzungen der Saldierung materiell-rechtlicher Fehler; Verletzung ...

  • datenbank.nwb.de

    Änderung eines Steuerbescheides bei Zusammenveranlagung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung eines Steuerbescheids bei Zusammenveranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung eines Steuerbescheides bei Zusammenveranlagung von Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Korrektur eines Fehlers in den steuerlichen Verhältnissen des Ehegatten; Auswirkung des Wegfalls der Sozialversicherungspflicht auf die Höchstbetragsrechnung; Ausgleichssicherung durch Vorwegabzug; Voraussetzungen der Saldierung materiell-rechtlicher Fehler; Verletzung ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zusammenveranlagung: Änderung wegen rückwirkenden Ereignisses

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Änderung eines Steuerbescheides bei Zusammenveranlagung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Änderung eines Steuerbescheids bei Zusammenveranlagung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 173 Abs 1 Nr 2, AO § 177 Abs 3, AO § 351 Abs 1, EStG § 10 Abs 3
    Änderung; Nachträgliche Tatsache; Rechtsfehler; Rückwirkendes Ereignis; Vorwegabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 312
  • NJW 2010, 12
  • NJW 2010, 896 (Ls.)
  • BB 2010, 214
  • BB 2010, 359
  • DB 2010, 651
  • BStBl II 2010, 533
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.03.1998 - X R 109/95

    Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 14/08
    Zwar kann die Zusammenveranlagung zur Folge haben, dass bei Vorliegen eines Grundes zur Kürzung des Vorwegabzugs bei nur einem der beiden Ehegatten bei entsprechender Höhe seiner/ihrer Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit der Vorwegabzug in der beiden zustehenden Höhe entfällt (Senatsurteil vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 71/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 14/08
    Sind Zukunftssicherungsleistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht oder Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung erworben worden, ist ein weiterer Vorwegabzug nicht geboten (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 71/00, BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 14/08
    Zur Verwirklichung dieses Zwecks wird der Vorwegabzug zunächst allen Steuerpflichtigen in voller Höhe gewährt; anschließend erfolgt in einem zweiten Schritt jedoch eine Kürzung des Vorwegabzugs bei den Personen, die nach der Wertung des Gesetzgebers einer solchen Begünstigung ganz oder teilweise nicht bedürfen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, m. w. N.).
  • BFH, 23.11.2000 - IV R 85/99

    Rechtsfehlerkorrektur bei rückwirkendem Ereignis

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 14/08
    b) Entgegen der Auffassung der Kläger ergibt sich aus dem BFH-Urteil vom 23. November 2000 IV R 85/99 (BFHE 193, 75, BStBl II 2001, 122) nichts Gegenteiliges.
  • FG Schleswig-Holstein, 14.02.2008 - 5 K 282/04

    Umfang der Änderung von Einkommensteuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 14/08
    Die dagegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 915 veröffentlichten Urteil zurück.
  • BFH, 22.04.2015 - X R 24/13

    Saldierung nach § 177 AO bei Änderung eines Folgebescheids

    Dazu gehört auch jede Aufhebung oder Änderung eines Folgebescheids nach Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Grundlagenbescheids nach Maßgabe von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (vgl. i.E. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2006 II R 24/05, BFHE 214, 105, BStBl II 2007, 87; von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 177 AO Rz 40, 46, 60; Klein/Rüsken, AO, 12. Aufl., § 177 Rz 1, 3; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO § 177 Rz 1, 2, 8; Koenig/ Koenig, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 177 Rz 1, 2, 6; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, § 177 AO Rz 1, 3; ausdrücklich zu § 175 AO Senatsurteil vom 14. Oktober 2009 X R 14/08, BFHE 227, 312, BStBl II 2010, 533).
  • FG Köln, 30.01.2013 - 7 K 1654/12

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei groben Verschulden

    Bei Zweifelsfragen muss sich auch der steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige um Klärung - etwa durch eine Rückfrage bei der Finanzbehörde - bemühen (vgl. nur BFH-Urteile vom 9. November 2011 X R 53/09, BFH/NV 2012, 545 und vom 14. Oktober 2009 X R 14/08, BFHE 227, 312, BStBl. II 2010, 533).

    Denn ist zu berücksichtigen, dass sich der Vorwurf des groben Verschuldens im Rahmen des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auf die Verletzung der Mitwirkungs- und Erklärungspflichten in Form des nachträglichen Bekanntwerdens einer Tatsache (vgl. dazu nur BFH-Urteil vom 14. Oktober 2009 X R 14/08, BFHE 227, 312, BStBl. II 2010, 533) und nicht auf die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen bzw. - im vorliegenden Zusammenhang - auf die rechtliche Einordnung der nachträglich geltend gemachten Aufwendungen als (vorweggenommene) Werbungskosten oder Sonderausgaben bezieht.

    Selbst wenn der Kläger Zweifel gehabt hätte, ob die Aufwendungen für sein Studium unter die Rubrik "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" fallen, hätte er diesen Zweifeln beim Ausfüllen der Steuererklärung nachgehen können und müssen (vgl. nur BFH-Urteil vom 14. Oktober 2009 X R 14/08, BFHE 227, 312, BStBl. II 2010, 533).

  • FG Hamburg, 01.10.2020 - 6 K 188/18

    Abgabenordnung: (Nicht-)Ausübung des Antragsrechts nach § 34 Abs. 3 EStG

    Das gilt auch für die Änderung eines Steuerbescheides auf Grund eines Grundlagenbescheides nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (BFH, Urteil vom 22. April 2015, X R 24/13, juris, Rn. 16; BFH, Urteil vom 14. Oktober 2009, X R 14/08, juris, Rn. 26).

    Der Berichtigungsrahmen, der sich nach dem Umfang richtet, in dem die materielle Bestandskraft durch die Änderung durchbrochen ist, darf weder überschritten noch unterschritten werden (BFH, Urteil vom 14. Oktober 2009, X R 14/08, juris, Rn. 26).

  • BFH, 20.04.2023 - III R 25/22

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

    Dieser Berichtigungsrahmen darf weder überschritten noch unterschritten werden (BFH-Urteil vom 14.10.2009 - X R 14/08, BFHE 227, 312, BStBl II 2010, 533, Rz 26).
  • FG Münster, 16.02.2012 - 3 K 2923/09

    Vorliegen einer schenkungsteuerpflichtigen freigebigen Zuwendung bei Übertragung

    Die Regelungen des § 177 AO können auch bei Änderungen eines Steuerbescheides gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO anwendbar sein (vgl. BFH, Beschluss vom 26.10.2011 X B 230/10 n. v.; BFH, Urteil vom 14.10.2009 X R 14/08, BFHE 227, 312, BStBl II 2010, 533; BFH, Urteil vom 23.11.2000 IV R 85/99, BFHE 193, 75, BStBl II 2001, 122; FG München, Urteil vom 22.04.2009 9 K 1680/07, EFG 2009, 1516).
  • FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 1602/18

    Abgabenordnung: offenbare Unrichtigkeit einer Zinsfestsetzung

    Die sich aus der Aufhebung bzw. Änderung des Bescheids ergebenden Mehr- oder Mindersteuern (im Falle eines Zinsbescheids folglich Mehr- oder Minderzinsen) bilden den betragsmäßigen Rahmen, innerhalb dessen Rechtsfehler berichtigt werden können (vgl. BFH, Urteil vom 14.10.2009 X R 14/08, BStBl II 2010, 533).
  • FG Münster, 18.11.2010 - 3 K 682/08

    Hinzuziehung eines vormals am Einspruchsverfahren beider Ehegatten beteiligten

    Ungeachtet dessen können diese separaten Steuerfestsetzungen sich im Verfahren hinsichtlich Änderbarkeit und Bestandskraft unterschiedlich entwickeln (vgl. BFH - Urteil vom 14.10.2009 X R 14/08, BStBl. II 2010, 533).
  • FG München, 14.10.2011 - 8 K 338/08

    Keine Versorgungsleistung monatlicher Zahlungen aus einem Vermächtnis, die der

    Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass der Übergeber - ähnlich wie beim Nießbrauchsvorbehalt - das Vermögen ohne die vorbehaltenen Erträge, die ihm nunmehr als Versorgungsleistungen zufließen, übertragen hat (BFH X R 14/08, m.w.N., a.a.O.).
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