Rechtsprechung
BFH, 22.10.2013 - X R 14/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts
- openjur.de
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung; teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts
- Bundesfinanzhof
EStG § 16 Abs 3, EStG § 17, EStDV § 7 Abs 1, EStG § 34
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts
- Bundesfinanzhof
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 3 EStG 1997, § 17 EStG 1997, § 7 Abs 1 EStDV 1997, § 34 EStG 1997
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts - IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG §§ 16, 17
Beendigung einer Betriebsaufspaltung; "teilentgeltliche Betriebsaufgabe" - cpm-steuerberater.de
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung – teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts
- Betriebs-Berater
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts
- rewis.io
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 16 Abs. 3; EStG § 17
Ertragsteuerliche Behandlung einer teilweise unentgeltlich durchgeführten Betriebsaufgabe - datenbank.nwb.de
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufteilung unter den Kindern als zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ertragsteuerliche Behandlung einer teilweise unentgeltlich durchgeführten Betriebsaufgabe
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beendigung einer Betriebsaufspaltung mit der Folge der Betriebsaufgabe durch Grundstücksveräußerung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Grundstücksveräußerung - Anteilsveräußerung - Gesamtplan
- pwc.de (Kurzinformation)
Zwangsweise Beendigung der Betriebsaufspaltung bei Einzelübertragung auf Angehörige
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Beendigung einer Betriebsaufspaltung mit der Folge der Betriebsaufgabe durch Grundstücksveräußerung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsaufgabe
- Betriebsveräußerung
- Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Tarifbegünstigung nach § 34 EStG
- Vorweggenommene Erbfolge
- Vorweggenommene Erbfolge gegen einmalige Entgeltzahlungen
- Übertragung von Betriebsvermögen
- Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 8 K 60/06
- BFH, 22.10.2013 - X R 14/11
- FG Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 8 K 387/14
Papierfundstellen
- BFHE 243, 271
- BB 2014, 151
- BB 2014, 367
- DB 2014, 155
- BStBl II 2014, 158
- NZG 2014, 156
Wird zitiert von ... (21)
- BFH, 19.03.2014 - X R 28/12
Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an …
In solchen Fällen ist zugleich eine Entnahme verwirklicht, so dass die vollen stillen Reserven aufzudecken sind (Senatsurteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158, unter II.2.b, insbesondere unter Berufung darauf, dass die lückenlose Fortführung der stillen Reserven hier nicht gewährleistet werden könne). - BFH, 27.10.2015 - X R 28/12
Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei …
Vielmehr sind aufgrund dieser gesetzlichen Anordnung die Anschaffungskosten des Erwerbers "als Gegenstück zum Veräußerungserlös des Veräußerers" anzusehen; beide Größen entsprechen einander (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158, Rz 51, 55). - BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11
Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in …
Soweit der X. Senat des BFH in dem von den Beteiligten angesprochenen Beschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10 (…BFH/NV 2011, 636) die Auffassung vertreten hat, die Gesamtplan-Rechtsprechung fuße auf § 42 AO, hat er daran in späteren Judikaten nicht mehr festgehalten, sondern zur Begründung ebenfalls auf den Sinn und Zweck des § 34 EStG abgestellt: So hat er im Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11 (BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158) zwar ausgeführt, ein Gesamtplan sei zu verneinen, wenn wirtschaftliche Gründe für die einzelnen Teilschritte vorlägen und es dem Steuerpflichtigen gerade auf die Konsequenzen dieser Teilschritte ankomme ("Plan in Einzelakten").
- BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder …
Das übrige bisherige Betriebsvermögen wird dann, soweit es sich noch im Eigentum des Besitzunternehmers befindet, aus rechtlichen Gründen zu Privatvermögen (siehe Senatsurteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BFH/NV 2014, 406, unter II.1.a bb, m.w.N.). - BFH, 21.11.2017 - VIII R 17/15
Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des …
Dies gilt auch, wenn wie im Streitfall sämtliche vom Besitzunternehmen an die Betriebsgesellschaft verpachteten Wirtschaftsgüter veräußert und infolgedessen fortan keine wesentlichen Betriebsgrundlagen mehr an die Betriebs-GmbH zur Nutzung überlassen werden (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158, Rz 25, m.w.N.; s.a. BFH-Urteil vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388, Rz 15).Wegen der Beendigung der Betriebsaufspaltung (BFH-Urteil in BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158) am 31. Dezember 2002 fallen im Streitfall allerdings sowohl die Beendigung der laufenden Einkünfteerzielung als auch die Aufgabe des Betriebs auf diesen Stichtag (…s. zur gestreckten Betriebsaufgabe BFH-Urteile in BFH/NV 2015, 1358, Rz 38 ff.; vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637).
- FG Baden-Württemberg, 10.02.2016 - 12 K 2840/13
Klagebefugnis bei Formwechsel - Beendigung einer Betriebsaufspaltung - …
Zum anderen kommt es zu einer Betriebsaufgabe durch Beendigung der Betriebsaufspaltung, wenn -wie im Streitfall- die Verflechtung zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebsgesellschaft durch (unentgeltliche) Übertragung der zur Beherrschung führenden Anteile wegfällt und nicht zugleich die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung vorliegen (vgl. BFH vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BStBl. II 2014, 388; vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFH/NV 2014, 406).Das übrige bisherige Betriebsvermögen wird dann, soweit es sich noch im Eigentum des Besitzunternehmers befindet, aus rechtlichen Gründen zu Privatvermögen und ein Betriebsaufgabegewinn ist zu versteuern (vgl. BFH vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BStBl. II 2014, 388; vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFH/NV 2014, 406).
Zum anderen können die Rechtsfolgen der Betriebsaufgabe nicht durch die Anwendung der Grundsätze der Gesamtplanrechtsprechung des BFH verhindert werden (BFH vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFH/NV 2014, 406).
- FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2020 - 1 K 2191/15
Behandlung eines Verzichts auf eine zuvor unter dem Nennwert erworbene Forderung …
Dieser Grundsatz gelte spiegelbildlich für die Zurechnung des betrieblichen Aufwands beim verzichtenden Gläubiger, weil sich die einkommensteuerrechtlichen Erwägungen zur Zurechnung des Ertrags aus dem Forderungsverzicht beim begünstigten Schuldner auf der einen Seite und dem betrieblichen Aufwand beim verzichtenden Gläubiger auf der anderen Seite entsprächen (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BStBl II 2014, 159 unter II.2.c)aa) m.w.N).Soweit der Beklagte unter Verweis auf die BFH-Urteile vom 22. Januar 2015 IV R 38/10 (BStBl II 2015, 389) und vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BStBl II 2014, 159 unter II.2.c) aa) m.w.N) die Auffassung vertritt, die Verbindlichkeit hätte bereits mit Abschluss der Übertragungsverträge vom 17. Dezember 2010 auf 14 Mio. EUR reduziert werden müssen (spiegelbildliche Zurechnung des Aufwands beim Gläubiger und des Ertrags beim Schuldner im Verzichtszeitpunkt), bildet er aufgrund der von ihm unzutreffend erfolgten Vertragsauslegung ein falsches "Vergleichspaar".
- FG München, 07.12.2016 - 1 K 443/13
Teilwertabschreibung einer Darlehensforderung
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH führt der Wegfall der (personellen oder/und sachlichen) Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung grundsätzlich zu einer Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG) beim Besitzunternehmen (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 25. August 1993 XI R 6/93, BFHE 172, 91, BStBl. II 1994, 23.; vom 6. März 1997 XI R 2/96, BFHE 183, 85, BStBl. II 1997, 460; vom 23. April 1996 VIII R 13/95, BFHE 181, 1, BStBl. II 1998, 325; vom 17. April 2002 X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl. II 2002, 527) und zum Übergang des Betriebsvermögens des Besitzunternehmens unter Aufdeckung der stillen Reserven in das Privatvermögen des bisherigen Besitzunternehmers (z.B. BFH, Urteil vom 25. August 1993 XI R 6/93, BFHE 172, 91, BStBl. II 1994, 23; vom 11. Oktober 2007 X R 39/04, BFHE 219, 144, BStBl. II 2008, 220; vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl. II 2014, 158).Soweit das Besitzunternehmen eine andere gewerbliche Tätigkeit ausübt, ist Voraussetzung, dass diese andere gewerbliche Betätigung nicht beendet ist respektive weiter andauert (BFH, Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158 unter II. 1. b) aa) der Gründe).
Eine Betriebsaufgabe kann nur einheitlich und damit für sämtliche im Zusammenhang mit der Betreibsaufspaltung gebildeten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens erklärt werden (BFH, BStBl II 2014, 158 unter II. 1. b) cc) der Gründe).
Abgesehen davon, dass ein Verbleib nur einzelner Wirtschaftsgüter nach Ende einer Betriebsaufspaltung im Betriebsvermögen des weiterhin gewerblichen EU grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. BFH in BStBl II 2014, 158), sieht der Senat keine tragfähigen Gründe dafür, dass nur Wirtschaftsgüter, die mit stillen Reserven behaftet sind, nach Ende einer Betriebsaufspaltung im Betriebsvermögen der auch anderweitig gewerblich tätigen Besitzgesellschaft - als dieser einmal zugeordnet - verbleiben könnten, während dies für Wirtschaftsgüter, die mit einem Verlustrisiko behaftet sind, nicht gelten sollte.
- BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw. …
Der rechtliche Gesichtspunkt, dass bei einem Betrieb, dessen Funktion sich darauf beschränkt, Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu sein, eine Zwangsbetriebsaufgabe anzunehmen ist, wenn die sachliche Verflechtung durch die Veräußerung der bisher an die Betriebs-Kapitalgesellschaft zur Nutzung überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen endet (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158, Rz 25), ist für die Beurteilung des Streitfalls --anders als vor allem das FA, aber wohl auch das FG meint-- ohne Bedeutung. - BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil - …
Es ergibt sich ein Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 2 EStG, wenn und soweit --wie im Streitfall-- die Gegenleistung den Buchwert des Kapitalkontos des Veräußerers (hier: K) übersteigt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. März 2014 X R 28/12, BFHE 245, 164, BStBl II 2014, 629, Rz 69 f.; BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158, Rz 42; vom 6. April 2016 X R 52/13, BFHE 253, 359, BStBl II 2016, 710, Rz 30). - FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13
GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der …
- FG Düsseldorf, 04.12.2014 - 14 K 2968/09
Übertragung von Wirtschaftsgütern einer KG auf Ein-Mann-GmbH & Co. KG des …
- FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13
Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung - Zuführung in die …
- BFH, 29.06.2022 - X R 6/20
Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von …
- FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13
Buchwertfortführung bei Übertragung des Teils eines Kommanditanteils nach § 6 …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11
Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer …
- FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14
Zufluss steuerpflichtigen Arbeitslohns durch den Widerruf einer Pensionszusage
- FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3614/13
Anerkennung eines Verlusts bei der gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten
- FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 2 K 2668/19
Freibetrag oder ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung einer privat gehaltenen …
- FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3615/13
Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung - Zuführung in die …
- FG Niedersachsen, 20.04.2022 - 9 K 243/19
Zur Frage der Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen nach §§ 16 Abs. 4 und 34 …