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   BFH, 18.11.1998 - X R 143/95   

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https://dejure.org/1998,5982
BFH, 18.11.1998 - X R 143/95 (https://dejure.org/1998,5982)
BFH, Entscheidung vom 18.11.1998 - X R 143/95 (https://dejure.org/1998,5982)
BFH, Entscheidung vom 18. November 1998 - X R 143/95 (https://dejure.org/1998,5982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Einfamilienhauses - Wohnraum - Ausbau - Baugenehmigung - Abzug - Steuerermäßigung - Kinder

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 2; ; EStG § 34f Abs. 2; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenheimförderung; fehlende Baugenehmigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 2, EStG § 34f Abs 2
    Ausbau; Baugenehmigung; Schwarzbau; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.03.1998 - X R 142/94

    Begriff der "Wohnung" - Umbau eines Kellergeschosses zur Herstellung einer

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - X R 143/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875, und vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965 unter B.3.a) sind Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet worden sind, nicht nach § 10e EStG begünstigt.
  • BFH, 14.07.1992 - V R 91/85

    Verweigerung des Abzugs geltend gemachter Vorsteuerbeträge unter Berufung auf ein

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - X R 143/95
    Das gilt auch für Tatsachen, die das FG nicht feststellen konnte, weil sie erst während des Revisionsverfahrens entstanden sind (BFH-Urteil vom 14. Juli 1992 V R 91/85, BFH/NV 1995, 836).
  • BFH, 31.05.1995 - X R 245/93

    Keine Steuervergünstigungen für nichtgenehmigte Wohnbauten!

    Auszug aus BFH, 18.11.1998 - X R 143/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875, und vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965 unter B.3.a) sind Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet worden sind, nicht nach § 10e EStG begünstigt.
  • BFH, 03.07.2014 - III R 30/11

    Überschreitung der KMU-Schwelle durch verbundene Unternehmen

    Denn der BFH muss seiner Entscheidung die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen zugrunde legen (§ 118 Abs. 2 FGO) und darf deshalb Tatsachen, die von den Beteiligten erstmals im Revisionsverfahren vorgetragen werden, grundsätzlich nicht berücksichtigen (BFH-Urteile vom 17. Dezember 1997 X R 88/95, BFHE 185, 40, BStBl II 1998, 343; vom 18. November 1998 X R 143/95, BFH/NV 1999, 915), es sei denn, es wären dagegen zulässige und begründete Revisionsgründe vorgebracht oder Gegenrügen des Revisionsbeklagten erhoben worden (BFH-Urteil vom 13. August 2002 VIII R 54/00, BFHE 200, 204, BStBl II 2002, 869).
  • BFH, 30.09.2003 - III R 51/01

    Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Bauvorhaben der Kläger genehmigungs- oder anzeigepflichtig gewesen wäre und welche Folgen ein Verstoß gegen formelle Vorschriften des Baurechts ggf. zeitigen würde (BFH, Urteile vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875; vom 18. November 1998 X R 143/95, BFH/NV 1999, 915).
  • FG Niedersachsen, 19.07.2001 - 10 K 378/98

    Eigenheimzulage bei objektiv fehlender Baugenehmigung

    Der insoweit erforderliche Nachweis kann regelmäßig nur durch Vorlage einer Baugenehmigung oder einer Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, erbracht werden (BFH-Urteil vom 31.05.1995 a.a.O., BFH-Urteil vom 18.11.1998, X R 143/95, BFH/NV 1999, 915).
  • FG Niedersachsen, 16.05.2001 - 3 K 165/00

    Begünstigung für baurechtlich als Schwarzbau zu qualifizierende Baumaßnahmen

    Die materielle Baurechtsmäßigkeit hat der Steuerpflichtige regelmäßig durch Vorlage der Baugenehmigung oder einer Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, nachzuweisen (Bundesfinanzhof - BFH -Urteile vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BStBl II 1995 S. 875; vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965; vom 18. November 1998 X R 143/95 BFH/NV 1999, 915).
  • FG Düsseldorf, 22.08.1995 - 8 K 6000/92

    Begünstigung eines Baus bei Errichtung entgegen baurechtlicher Vorschriften ohne

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