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   BFH, 03.06.1992 - X R 147/88   

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BFH, 03.06.1992 - X R 147/88 (https://dejure.org/1992,712)
BFH, Entscheidung vom 03.06.1992 - X R 147/88 (https://dejure.org/1992,712)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - X R 147/88 (https://dejure.org/1992,712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1, § 12 Nr. 2
    Sonderausgabe durch Nießbrauch ablösende Versorgungsrente

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versorgungsleistungen aus Übergabeverträgen - Ersetzung eines Vorbehaltsnießbrauchs durch Versorgungsrente - Sachlicher, nicht zeitlicher Zusammenhang erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Vorweggenommene Erbfolge
    Nießbrauchsbestellung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts
    Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchsrechts
    Übergabeverträge vor dem 1.1.2008

Papierfundstellen

  • BFHE 169, 127
  • BB 1993, 636
  • BB 1993, 64
  • DB 1993, 205
  • BStBl II 1993, 98
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 03.06.1992 - X R 147/88
    Der Große Senat des BFH hat mit Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847) entschieden: Vereinbarungen, in denen Eltern ihr Vermögen, insbesondere ihren Betrieb oder ihren privaten Grundbesitz, mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen und sich dabei einen ausreichenden Lebensunterhalt ausbedingen, werden im Zivilrecht als Übergabeverträge bezeichnet.

    Der Große Senat (BFHE 161, 317, 328 f., BStBl II 1990, 847) hat hinzugefügt: "Abzug und Versteuerung der Versorgungsleistungen führen hierbei zu einem ähnlichen Ergebnis wie der Vorbehalt eines gegenständlich beschränkten Nießbrauchs durch den Übergeber, der mit einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung an den Vermögensübernehmer verbunden ist ...".

    Er hält den sachlichen Zusammenhang mit der ursprünglichen Vermögensübergabe für maßgebend; die gegen das Nießbrauchsrecht ausgetauschten Versorgungsleistungen haben nunmehr den Charakter "schuldrechtlich" vorbehaltener Vermögenserträge und unterliegen aus diesem Grunde nicht dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG (vgl. zu letzterem BFHE 161, 317, 329, BStBl II 1990, 847).

    Indes gilt nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 anderes in dem hier gegebenen Sonderfall, daß Privatvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wird und - in sachlichem Zusammenhang hiermit (oben 3.) - vom Vermögensübernehmer Versorgungsleistungen zugesagt werden.

    Solche wiederkehrenden Zahlungen sind keine Anschaffungskosten; sie stellen vielmehr Sonderausgaben dar (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG; BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 03.06.1992 - X R 147/88
    Durch Beschluß vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 3.) hat der Große Senat des BFH entschieden: In sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarte wiederkehrende Geld- und Sachleistungen sind dauernde Lasten, wenn sie nicht gleichbleibend sind.

    a) Hauptanwendungsfall der - in vollem Umfang abziehbaren - dauernden Last sind seit jeher lebenslängliche Versorgungsleistungen, die "anläßlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden" (Großer Senat des BFH in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. I. 4. b).

    c) Der Große Senat hat in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 die Anerkennung einer dauernden Last nicht an die Voraussetzung geknüpft, daß die abänderbaren Leistungen im Übergabevertrag selbst vereinbart werden.

  • BFH, 26.06.1991 - XI R 4/85

    Beurteilung eines Erwerbs eines Einfamilienhauses im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 03.06.1992 - X R 147/88
    Der erkennende Senat weicht nicht ab von der Rechtsprechung des BFH, der zufolge die Ablösung eines Nutzungsrechts zu nachträglichen Anschaffungskosten führen kann (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410; vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681; vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263, 266, BStBl II 1992, 381).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87

    Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere

    Auszug aus BFH, 03.06.1992 - X R 147/88
    Der erkennende Senat weicht nicht ab von der Rechtsprechung des BFH, der zufolge die Ablösung eines Nutzungsrechts zu nachträglichen Anschaffungskosten führen kann (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410; vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681; vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263, 266, BStBl II 1992, 381).
  • BFH, 18.03.1986 - VIII R 316/84

    Steuerliche Anerkennung von Nießbrauch - Personengesellschaft -

    Auszug aus BFH, 03.06.1992 - X R 147/88
    Der im Vertrag vom 7. Dezember 1970 vorbehaltene Nießbrauch sei unentgeltlich bestellt worden (Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. März 1986 VIII R 316/84, BFHE 146, 546, BStBl II 1986, 713).
  • BayObLG, 25.03.1975 - BReg. 2 Z 8/75
    Auszug aus BFH, 03.06.1992 - X R 147/88
    Auch für den Fall einer solchen Ersetzung eines Nießbrauchs (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 25. März 1975 BReg. 2 Z 8/75, BayOblGZ 1975, 132, 136 f., unter 3.) durch einen Altenteilsvertrag wird anerkannt, daß die Versorgungsleistungen in sachlichem Zusammenhang mit der (für den Altenteilsvertrag konstitutiven) Vermögensübergabe stehen (Pecher in Münchener Kommentar, Art. 96 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Rdnrn. 16, 18).
  • BFH, 21.12.1982 - VIII R 215/78

    Grundstücksbelastung - Anschaffungskosten - Werbungskosten - Befreiung von einer

    Auszug aus BFH, 03.06.1992 - X R 147/88
    Der erkennende Senat weicht nicht ab von der Rechtsprechung des BFH, der zufolge die Ablösung eines Nutzungsrechts zu nachträglichen Anschaffungskosten führen kann (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410; vom 26. Juni 1991 XI R 4/85, BFH/NV 1991, 681; vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263, 266, BStBl II 1992, 381).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 50/01

    Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs

    Des Weiteren hat er durch Urteil vom 3. Juni 1992 X R 147/88 (BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98) erkannt, dass ein Nießbrauch, den sich der Übergeber eines Vermögens vorbehalten hatte, durch eine private Versorgungsrente abgelöst werden kann.

    b) Im hier vorliegenden Fall einer "gleitenden" Vermögensübergabe im Sinne einer Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs durch wiederkehrende Leistungen (vgl. Senatsurteil in BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98) sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Ablösung des Nießbrauchsrechts maßgeblich (Senatsentscheidung vom 3. März 2004 X R 38/01, BFH/NV 2004, 1095; vgl. auch BMF-Erlasse in BStBl I 1996, 1508 Tz. 15, BStBl I 2002, 893 Tz. 15).

  • FG Münster, 16.05.2013 - 2 K 577/11

    Zurechnung, Nießbrauch, Surrogat

    Götz und Hülsmann aaO vertreten vor allem unter Hinweis auf Entscheidungen des BFH zur wirtschaftliche Betrachtungsweise (vgl. BFH-Urteile vom 03.06.1992 X R 147/88, BStBl. II 1993, 98, vom 24.01.1995 IX R 40/92, BFH/NV 1995, 770 und vom 15.05.1990 IX R 21/86, BStBl. II 1992, 67, mittelbare Grundstücksschenkung) ebenfalls die Auffassung, dass bei zeitnaher Neubestellung (nach Aufhebung des Vorbehaltsnießbrauchs) und wertmäßiger Entsprechung des Ersatzwirtschaftsguts eine Surrogation und damit die Fortsetzung des Vorbehaltsnießbrauchs angenommen werden könne.

    In dem Urteil vom 03.06.1992 X R 147/88, aaO hatte der BFH die Aufgabe des an einem Grundstück bestellten Nießbrauchs gegen die Einräumung einer Leibrente zu beurteilen.

    Dem stehen die Urteile vom 03.06.1992 X R 147/88 und 24.01.1995 IX R 40/92, aaO nicht entgegen.

    Auch in dem Fall des BFH-Urteils vom 03.06.1992 X R 147/88, aaO, auf das sich im übrigen das BMF-Schreiben vom 16.09.2004, BStBl. I 2004, 922 (925f) bezieht, war es nicht über die Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung/Eigennutzung, sondern über die Abziehbarkeit von Versorgungsleistungen/wiederkehrenden Leistungen zu befinden.

  • BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

    (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Dies gilt nicht nur für den Vorbehaltsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23; vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663; vom 3. März 2004 X R 38/01, BFH/NV 2004, 1095, unter II.1., letzter Absatz; in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130), sondern ebenso für den hier in Rede stehenden Zuwendungsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, unter 2.b; vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, unter II.1.a bb und cc der Gründe).
  • BFH, 12.05.2015 - IX R 32/14

    Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts

    a) Der für die Abziehbarkeit als dauernde Last erforderliche sachliche Zusammenhang mit der Vermögensübergabe wird nicht dadurch unterbrochen, dass sich der Übergeber zunächst den Nießbrauch an dem übertragenen Vermögen vorbehalten hat und der Nießbrauch aufgrund eines später gefassten Entschlusses durch wiederkehrende Leistungen ersetzt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98).
  • BFH, 25.11.1992 - X R 34/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe

    Des weiteren hat er durch Urteil vom 3. Juni 1992 X R 147/88 (BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98) erkannt, daß beim Verpflichteten als Sonderausgabe abziehbare wiederkehrende Leistungen auch in der Weise begründet werden können, daß ein Nießbrauch, den sich der Übergeber eines Vermögens vorbehalten hatte, durch eine dauernde Last abgelöst wird.

    Werden lebenslänglich wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist die vom Großen Senat im Beschluß in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 vorgezeichnete Grenzziehung zwischen der entgeltlichen Anschaffung und der unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zu beachten (Senatsurteil X R 147/88, unter 5.).

  • BFH, 17.05.2006 - X R 2/05

    Voraussetzungen einer gleitenden Vermögensübergabe

    Als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen wird von der Rechtsprechung auch anerkannt, wenn ein anlässlich der Übergabe von Vermögen zur Vorwegnahme der Erbfolge zugunsten des Übergebers und/oder seines Ehegatten vorbehaltenes Nutzungsrecht zu einem späteren Zeitpunkt gegen wiederkehrende Versorgungsleistungen auf die Lebenszeit des Berechtigten mit der Folge abgelöst wird, dass sich der bisherige Ertragsvorbehalt fortsetzt und an die Stelle des vorbehaltenen Nießbrauchs die private Versorgungsrente tritt (z.B. Senatsurteile vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, und vom 31. Mai 2005 X R 26/04, BFH/NV 2005, 1789).

    Es handelt sich dann um eine gleitende Vermögensübergabe, bei der die Versorgungsrente das ursprünglich vereinbarte Nutzungsrecht ersetzt (Senatsurteile in BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98, und vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23).

    Dieser sachliche Zusammenhang wird dann nicht unterbrochen, wenn sich der Übergeber zunächst den Nießbrauch an dem übertragenen Vermögen vorbehalten hat und der Nießbrauch aufgrund eines später gefassten Entschlusses durch wiederkehrende Leistungen ersetzt wird (Senatsurteile in BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98, und vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586).

  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

    Dies gilt auch dann, wenn die Ablösung des Nutzungsrechts nicht bereits im Übergabevertrag vereinbart war (Senatsurteil vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98).

    h) Das Senatsurteil in BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98, auf das sich die Kläger beziehen, betrifft einen anderen Sachverhalt: Die Kläger jenes Verfahrens hatten durch Vereinbarung mit dem Nießbrauchsberechtigten das Nutzungsrecht auf ein anderes als das ursprünglich belastete Grundstück "übertragen"; es handelte sich jeweils um Zweifamilienhausgrundstücke, die beide in zeitlicher Aufeinanderfolge vom Berechtigten in Ausübung seines Rechts genutzt wurden.

  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

    Der Sachverhalt des dort in Bezug genommenen Senatsurteils vom 3. Juni 1992 X R 147/88 (BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98) ist mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht zu vergleichen.
  • BFH, 03.03.2004 - X R 135/98

    Versorgungsvertrag - Von der Leibrente zu einer dauernden Last

    Insbesondere hat er die "gleitende Vermögensübergabe" in der Weise ermöglicht, dass ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht an dem übertragenen Vermögen im ursprünglichen Übergabevertrag oder mittels Vereinbarung der Ablösung gegen wiederkehrende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt in eine private Versorgungsrente übergeleitet wird (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 19. September 1995 IX R 61/94, BFH/NV 1996, 324; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47; vom 13. März 1997 III R 300/94, BFH/NV 1997, 659; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. August 2002, BStBl I 2002, 893 Tz. 9).
  • BFH, 25.11.1992 - X R 148/90

    Steuerrechtliche Beachtung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - Verzicht

    Im Anschluß an die genannten Beschlüsse des Großen Senats hat der erkennende Senat mit Urteil vom 3. Juni 1992 X R 147/88 (BFHE 169, 127 [BFH 03.06.1992 - X R 147/88], BStBl II 1993, 98) entschieden: Ein anläßlich einer unentgeltlichen Übergabe von Vermögen zunächst zugunsten des Übergebers vorbehaltener Nießbrauch kann später durch Versorgungsleistungen abgelöst werden.

    Werden lebenslänglich wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist die vom Großen Senat im Beschluß in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 vorgezeichnete Grenzziehung zwischen der entgeltlichen Anschaffung und der unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungleistungen zu beachten (Senatsurteil X R 147/88, unter 5.).

  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 14 K 173/97

    Sonderausgabenabzug bei Abweichung von den im Vermögensübergabevertrag im Wege

  • FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 5074/98

    Abgrenzung von abzugsfähiger Versorungsrente und nicht abzugsfähigen

  • BFH, 27.11.1996 - X R 85/94

    Zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs oder eines Pflichtteilsanspruchs von

  • FG Köln, 06.05.1998 - 10 V 2394/98

    Änderung einer vorläufigen Einkommensteuerfestsetzung; Anknüpfungspunkt der

  • BFH, 13.03.1997 - III R 300/94

    Gestaltungsmißbrauch hinsichtlich sachlicher Verflechtung

  • BFH, 10.11.1999 - X R 10/99

    Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer

  • BFH, 27.08.1996 - IX R 86/93

    Im Austausch gegen ein bei Vermögensübergabe vorbehaltenes Wohnrecht nachträglich

  • FG Niedersachsen, 13.03.2014 - 4 K 298/13

    Altenteilsleistungen als Sonderausgaben

  • BFH, 17.06.1998 - X R 129/96

    Grundstücksübergabe und Veräußerung bei vorweggenommener Erbfolge

  • FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 252/02

    Abzugsfähigkeit monatlicher Zahlungen an ein Elternteil für ein zwischenzeitlich

  • BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • FG Nürnberg, 25.01.2019 - 7 K 410/15

    Steuerliche Anerkennung von Geldleistungen als Sonderausgaben

  • BFH, 14.06.2005 - X B 103/04

    Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben

  • FG Düsseldorf, 19.07.2004 - 17 K 191/02

    Nachträglich notariell vereinbarte Zahlungsverpflichtung als dauernde steuerliche

  • FG Niedersachsen, 17.06.2002 - 14 K 559/98

    Gestaltungsmissbrauch bei einer Vermietung einer Wohnung an einen Angehörigen ;

  • FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 7352/99

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

  • FG Köln, 15.07.2015 - 9 K 1363/14

    Gleitende Vermögensübergabe, Anwendung des neuen Rechts

  • FG Brandenburg, 16.04.1997 - 2 K 616/96

    Steuerliche Behandlung der Übertragung eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten

  • FG Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 12 K 384/94

    Erhöhung eines Freibetrages bei Sonderausgaben; Rentenzahlungen an die Eltern als

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 2 K 1921/94
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