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   BFH, 15.05.2013 - X R 18/10   

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https://dejure.org/2013,25348
BFH, 15.05.2013 - X R 18/10 (https://dejure.org/2013,25348)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2013 - X R 18/10 (https://dejure.org/2013,25348)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - X R 18/10 (https://dejure.org/2013,25348)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) - Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Berücksichtigung als Basisvorsorgeaufwendungen

  • openjur.de

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS); Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Berücksichtigung als Basisvorsorgeaufwendungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § ... 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 4, GG Art 3 Abs 1, SGB 6 § 6 Abs 1 Nr 1, SGB 6 § 6 Abs 1 Nr 4, SGB 6 § 6 Abs 2, SGB 6 § 6 Abs 3, SchfG § 34 Abs 1, SchfG § 34 Abs 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 3, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) - Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Berücksichtigung als Basisvorsorgeaufwendungen

  • Bundesfinanzhof

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) - Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Berücksichtigung als Basisvorsorgeaufwendungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG 2002, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 4 EStG 2002 vom 05.07.2004, Art 3 Abs 1 GG, § 6 Abs 1 Nr 1 SGB 6
    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) - Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Berücksichtigung als Basisvorsorgeaufwendungen

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) – Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Berücksichtigung als Basisvorsorgeaufwendungen

  • rewis.io

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) - Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Berücksichtigung als Basisvorsorgeaufwendungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS)

  • datenbank.nwb.de

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Einkommensteuer: Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) nicht als Basisvorsorgeaufwendungen abziehbar

  • nrw.de PDF, S. 4 (Pressemitteilung)

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister sind keine Basisvorsorgeaufwendungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Nicht alle berufständischen Versorgungswerke rechnen zur Basisvorsorge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister sind nicht als Basisvorsorgeaufwendungen abziehbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Einkommensteuer: Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) nicht als Basisvorsorgeaufwendungen abziehbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister nicht als Basisvorsorgeaufwendungen abziehbar

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Versorgungsanstalt für Schornsteinfeger

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer: Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister nicht als Basisvorsorgeaufwendungen abziehbar

  • steuerzahler.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorsorgeaufwendungen von Schornsteinfegern

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 2187
  • BStBl II 2014, 25
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.04.2011 - X R 54/09

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern -

    Auszug aus BFH, 15.05.2013 - X R 18/10
    Wie im Fall von Beiträgen zur privaten Rentenversicherung (vgl. insoweit Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.2 a aa), ist es im Rahmen einer Zusatzversorgung im Umlageverfahren folgerichtig, wenn entsprechend der nur begrenzten Abziehbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben die Besteuerung der Renteneinkünfte nach dem Ertragswertverfahren gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 4 EStG bei Auszahlung der Versorgungsleistungen vorgenommen wird.
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 15.05.2013 - X R 18/10
    Die steuerliche Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und der Alterseinkünfte, so wie sie im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ausgestaltet worden ist, bewegt sich im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und insbesondere dem Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Gebot der Folgerichtigkeit (so schon Senatsentscheidung vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.a).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 15.05.2013 - X R 18/10
    Die daraus resultierende Ertragsanteilsbesteuerung wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausdrücklich als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG-Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, unter C.V.2.; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Juli 2010 X R 37/08, BFHE 230, 361, BStBl II 2011, 628).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BFH, 15.05.2013 - X R 18/10
    Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums gewährleiste dem Steuerpflichtigen lediglich den Schutz des Lebensstandards auf Sozialhilfeniveau, nicht aber auf dem Niveau, das durch die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung erreicht werden könne (zum Ganzen BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008  2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125, unter D.II.3.).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 37/08

    Steuerliche Behandlung dänischer Altersrenten im Rahmen des

    Auszug aus BFH, 15.05.2013 - X R 18/10
    Die daraus resultierende Ertragsanteilsbesteuerung wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausdrücklich als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG-Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, unter C.V.2.; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Juli 2010 X R 37/08, BFHE 230, 361, BStBl II 2011, 628).
  • BFH, 04.10.1990 - X R 60/90

    Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der

    Auszug aus BFH, 15.05.2013 - X R 18/10
    Dabei sind die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Grundversorgungsrenten maßgeblicher Subtrahend bei der Berechnung der Zusatzversorgung (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89, unter 4.a).
  • FG Münster, 28.05.2010 - 4 K 420/09

    Beiträge für Zusatzversorgung der Schornsteinfeger nur beschränkt steuerlich

    Auszug aus BFH, 15.05.2013 - X R 18/10
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1990 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • BFH, 09.09.2015 - X R 5/13

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des beschränkten Abzugs der sonstigen

    d) Aus dem Senatsurteil vom 15. Mai 2013 X R 18/10 (BFHE 241, 506, BStBl II 2014, 25) zur Abziehbarkeit von Beiträgen zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) ergibt sich ebenfalls nichts Gegenteiliges.

    Unabhängig davon, dass vorliegend eine solche Zwangsläufigkeit in Bezug auf die streitigen Versicherungsbeiträge zu einer Risikolebensversicherung, einer privaten Unfallversicherung und drei Kapitallebensversicherungen nicht erkennbar ist, hat der Senat gerade in der Entscheidung in BFHE 241, 506, BStBl II 2014, 25 darauf verwiesen, der Gesetzgeber sei verfassungsrechtlich nicht deswegen verpflichtet, Beiträge als Sonderausgaben unbeschränkt zum Abzug zuzulassen, weil die Mitgliedschaft zwangsläufig ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 241, 506, BStBl II 2014, 25, unter II.3. mit Hinweis auf BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 125, unter D.II.3.).

  • FG Schleswig-Holstein, 28.02.2014 - 5 K 183/11

    Einkünftequalifikation bei Bezügen eines Kassenzahnarztes aus sog. erweiterter

    Zugleich werde auf die Differenzierung des BFH in seinem Urteil X R 18/10 vom 15. Mai 2013 (Beiträge bzw. Versorgungsleistungen für Bezirks-Schornsteinfegermeister) hingewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2020 - 14 K 2144/17

    (Einkommensteuerliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge zur Schweizer Stiftung

    Ungeachtet der Frage ihrer Vergleichbarkeit und der resultierenden Rechtsfolgen erscheinen insbesondere die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nach ihrer Struktur nicht mit der Stiftung FAR vergleichbar; dies gilt erst recht unter Berücksichtigung der im Versorgungsfall zu erbringenden Leistungen (zur steuerlichen Würdigung des VBL-Systems vgl. die BFH-Urteile in BStBl II 2010, 194 und BFH/NV 2012, 201; vgl. in diesem Kontext auch das BFH-Urteil vom 15. Mai 2013 X R 18/10, BStBl II 2014, 25 zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister).
  • FG Hamburg, 27.11.2014 - 2 K 310/13

    Berücksichtigung von Arbeitnehmer-Beiträge zur Seemannskasse als Sonderausgaben

    Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf umlagefinanzierte Versorgungseinrichtungen kommt nicht in Betracht, weil es insoweit erkennbar an einer Regelungslücke im Hinblick auf umlagefinanzierte Systeme fehlt (vgl. zu den Einzelheiten Bundesfinanzhof Urteil vom 15. Mai 2013 X R 18/10, BStBl II 2014, 25).
  • FG Sachsen, 11.11.2014 - 6 K 1543/13

    Eine Zahlung des Arbeitnehmers an den ehemaligen Arbeitgeber als Voraussetzung

    Der hier einzig in Betracht kommende Tatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) aa) EStG ist aber deswegen nicht erfüllt, da die von der O. S. Bank D. zugesagte Pension, auch wenn man diese wegen der Zahlung des Klägers zum Teil als beitragsfinanzierte Leibrente ansehen würde, wegen der Pensionsauszahlung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen keine kapitalgedeckte Altersvorsorge i.S.d. Vorschrift ist und eine analoge Anwendung ausscheidet (vgl. BFH, Urteil vom 15.05.2013, X R 18/10).
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