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   BFH, 15.12.2021 - X R 19/19   

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https://dejure.org/2021,65310
BFH, 15.12.2021 - X R 19/19 (https://dejure.org/2021,65310)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2021 - X R 19/19 (https://dejure.org/2021,65310)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - X R 19/19 (https://dejure.org/2021,65310)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 12 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 22 Nr 1 S 1, EStG VZ 2014, AO § 67a, AEAO § 67a Nr 32, AEAO § 67a Nr 34, EStG § 4 Abs 4
    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Nr 1 EStG 2009, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 15 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 22 Nr 1 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2014
    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung

  • IWW

    § 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes, § 15 Abs. 2 EStG, § 13 EStG, § 18 EStG, § 2 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 7 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG, § 8 Abs. 1, § 4 Abs. 4 EStG, § 657 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 22 Nr. 1 EStG, § 67a der Abgabenordnung, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Gewinn aus Gewerbebetrieb als "Sportler"; Abzug von Aufwendungen; Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen; Unterstützungsmaßnahmen der Sportförderung

  • Betriebs-Berater

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung

  • rewis.io

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung

  • rechtsportal.de

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungen der Sportförderung an einen Leistungssportler - als gewerbliche Einnahmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Besteuerung der Einnahmen eines Sportlers: Fördergelder der Deutschen Sporthilfe sind Betriebseinnahmen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 1 S 2 Buchst a, EStG § 2 Abs 1 Nr 2
    Gewerbliche Einkünfte, Wiederkehrende Bezüge, Sportler, Sport

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 22 Nr 1 S 2 Buchst a ; EStG § 2 Abs 1 Nr 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 2252
  • SpuRt 2022, 403
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03

    Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - X R 19/19
    Betriebseinnahmen können auch vorliegen, wenn der Steuerpflichtige als Betriebsinhaber Zuwendungen erhält, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch erfüllt, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 14.03.2006 - VIII R 60/03, BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650, unter II.1.a, m.w.N.; Senatsurteil vom 02.09.2008 - X R 25/07, BFHE 223, 35, BStBl II 2010, 550, unter II.1.).

    Daher können auch öffentlich-rechtliche Zuschüsse und betriebsbezogene Preise den Betriebseinnahmen hinzugerechnet werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650, unter II.1.c).

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 104/85

    Entgeltliche Werbeleistungen von Sportlern führen zu Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - X R 19/19
    bb) Der hier vertretenen Ansicht steht das BFH-Urteil vom 19.11.1985 - VIII R 104/85 (BFHE 146, 115, BStBl II 1986, 424, unter I.4.) nicht entgegen.

    Der BFH hat in dem Urteil in BFHE 146, 115, BStBl II 1986, 424 somit nur entschieden, dass die Unentgeltlichkeit der ausgeübten sportlichen Betätigung nicht die Steuerpflicht der gewerblichen Werbetätigkeit entfallen lässt.

  • BFH, 23.01.2013 - X R 43/09

    Ermäßigter Höchstbetrag bei Leistungen des Arbeitgebers für den

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - X R 19/19
    Läge tatsächlich ein vergleichbarer Sachverhalt vor, beruhte eine solche Verwaltungsauffassung auf einer unzutreffenden Gesetzesauslegung; es bestünde kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. Senatsurteil vom 23.01.2013 - X R 43/09, BFHE 240, 147, BStBl II 2013, 608, Rz 38).
  • BFH, 14.03.1989 - I R 83/85

    Betriebseinnahme - Geldpreis - Gegenleistung - Handwerker - Förderstiftung -

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - X R 19/19
    Als betriebsbezogen sind dabei Preise anzusehen, die untrennbar mit der betrieblichen Tätigkeit verbunden sind (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.1989 - I R 83/85, BFHE 156, 462, BStBl II 1989, 650, unter II.a).
  • BFH, 09.05.1985 - IV R 184/82

    Einnahme - Preisverleihung an Journalisten - Dotierung - Ehrung der

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - X R 19/19
    Mit einer solchen Auszeichnung soll nicht in erster Linie die berufliche Leistung des Preisträgers gewürdigt, sondern seine Persönlichkeit geehrt werden (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1985 - IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427, unter 1.).
  • BFH, 09.04.2014 - X R 40/11

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Kraftsportlers - Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - X R 19/19
    Der durch die sportliche Betätigung bedingte Nahrungsmittelmehrbedarf ist einkommensteuerrechtlich nicht berücksichtigungsfähig (so schon Senatsurteil vom 09.04.2014 - X R 40/11, BFH/NV 2014, 1359, Rz 17, 33).
  • FG Thüringen, 20.03.2019 - 3 K 273/17

    Abgrenzung zwischen gewerblichen Einkünften und wiederkehrenden Bezügen i.S. des

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - X R 19/19
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 20.03.2019 - 3 K 273/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - X R 19/19
    b) Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre sowie anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 7 EStG) andererseits ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., und vom 10.12.2001 - GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.II.; Senatsurteile vom 20.12.2000 - X R 1/97, BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, unter II.2.a, und vom 09.07.2019 - X R 9/17, BFHE 265, 354, BStBl II 2021, 418, Rz 24).
  • BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17

    Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - X R 19/19
    Ein Wertzuwachs ist betrieblich veranlasst, wenn insoweit ein nicht nur äußerlicher, sondern sachlicher, wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482, BStBl II 2021, 609, Rz 27; Senatsurteil vom 12.11.2014 - X R 39/13, BFH/NV 2015, 486, Rz 15).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 25/07

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

    Auszug aus BFH, 15.12.2021 - X R 19/19
    Betriebseinnahmen können auch vorliegen, wenn der Steuerpflichtige als Betriebsinhaber Zuwendungen erhält, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch erfüllt, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 14.03.2006 - VIII R 60/03, BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650, unter II.1.a, m.w.N.; Senatsurteil vom 02.09.2008 - X R 25/07, BFHE 223, 35, BStBl II 2010, 550, unter II.1.).
  • BFH, 19.07.1990 - IV R 82/89

    Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und "Liebhaberei" bei einem

  • BFH, 30.11.2016 - VIII R 41/14

    Betriebseinnahmen in Form von unentgeltlichen Zuwendungen -

  • BFH, 09.07.2019 - X R 9/17

    Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

  • BFH, 12.11.2014 - X R 39/13

    Zu Unrecht erstattete Vorsteuern sind Betriebseinnahmen - Einkunftsartbezogene

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

  • BFH, 17.06.2020 - X R 26/18

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

  • BFH, 20.02.2013 - GrS 1/12

    Keine sonstigen Einkünfte selbständig tätiger Prostituierter - Zulässigkeit einer

  • FG Münster, 02.08.2023 - 9 V 1012/23

    Aussetzung des Einkommensteuerbescheids von der Vollziehung; Antrag auf

    Zur Begründung führte der Antragsteller aus, dass die werbende Tätigkeit im vorliegenden Fall in der Z UG stattfinde, so dass im Streitfall - anders als im Fall, der dem BFH-Urteil vom 15.12.2021 (X R 19/19) zugrunde gelegen habe - eine Abfärbung nicht stattfinden könne.

    Er ist unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 15.12.2021 (X R 19/19) der Auffassung, dass die Zahlungen der Sporthilfe im Rahmen des einheitlichen Gewerbebetriebs als Sportler (Sportförderung als Spitzensportler) gewährt worden seien.

    Die Frage, ob die Grundsätze des BFH-Urteils vom 15.12.2021 (X R 19/19) auf den Streitfall übertragbar sind, kann daher dahinstehen.

    Im Übrigen hat auch der BFH ausdrücklich offen gelassen, ob der Auffassung der Finanzverwaltung im Erlass bzw. der darauf basierenden Verfügung einer Oberfinanzdirektion gefolgt werden könne (BFH-Urteil vom 15.12.2021 - X R 19/19, Rdn. 44).

  • FG Münster, 29.11.2023 - 13 K 986/21

    Gewerbebetrieb: einheitlicher - Anforderungen an einen einheitlichen

    Ein untrennbarer Sachzusammenhang ist nur anzunehmen und damit eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie nach der Verkehrsauffassung als einheitliche Tätigkeit (im Rahmen eines Betriebs) anzusehen sind (BFH-Urteile vom 11.7.1991 IV R 33/90, BFHE 165, 362, BStBl II 1992, 353, und vom 15.12.2021 X R 19/19, BFHE 276, 205, BStBl II 2023, 319).
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