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   BFH, 29.01.1992 - X R 193/87   

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https://dejure.org/1992,415
BFH, 29.01.1992 - X R 193/87 (https://dejure.org/1992,415)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1992 - X R 193/87 (https://dejure.org/1992,415)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - X R 193/87 (https://dejure.org/1992,415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1977 § 4 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Erwerbsrente - Versorgungsrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 95
  • NJW 1992, 2909
  • BB 1992, 1117
  • BB 1992, 850
  • DB 1992, 1120
  • BStBl II 1992, 465
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 09.10.1985 - I R 149/82

    Betriebliche Veranlassung - Übernahme des väterlichen Betriebs - Rentenzahlungen

    Auszug aus BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
    Beruft sich ein Steuerpflichtiger darauf, daß Rente und übertragenes Vermögen wertgleich seien, muß er dies zur Widerlegung der genannten Vermutung substantiiert dartun; insbesondere muß er darlegen, welche Vorstellung die Vertragspartner bei Abschluß des Vertrages hinsichtlich des Wertes der übertragenen Wirtschaftsgüter hatten (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1985 I R 149/82, BFHE 144, 561, BStBl II 1986, 51).

    Die Vermutung für die private Veranlassung ist widerlegt, wenn feststeht, daß die beiderseitigen Leistungen wie unter fremden Dritten gegeneinander abgewogen worden sind (BFH-Urteile vom 28. Juli 1983 IV R 174/80, BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97; und in BFHE 144, 561, BStBl II 1986, 51).

  • BFH, 22.09.1982 - IV R 154/79

    Veräußerungsrente - Gleichwertigkeit

    Auszug aus BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist bei der Übertragung eines Betriebes oder eines Gesellschaftsanteils von Eltern auf Kinder gegen wiederkehrende Leistungen im Regelfall anzunehmen, daß Leistung und Gegenleistung regelmäßig nicht wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen werden; vielmehr wird widerlegbar vermutet, daß die Rente - unabhängig vom Wert der übertragenen Vermögenswerte - nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und insofern familiären, außerbetrieblichen Charakter hat (Urteile vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600; vom 21. Dezember 1977 I R 52/76, BFHE 124, 432, BStBl II 1978, 332; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).

    b) Voraussetzung für eine betriebliche Veräußerungs-/Erwerbsrente ist, daß die Beteiligten subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegangen sind (BFH-Urteil in BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).

  • BGH, 24.09.1984 - II ZR 256/83

    Wirksamkeit einer Abfindungsklausel nach dem Buchwert

    Auszug aus BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
    Buchwertklauseln sind zivilrechtlich grundsätzlich unbedenklich (Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 29. Mai 1978 II ZR 52/77, Wertpapier-Mitteilungen - WM - IV 1978, 1044; vom 24. September 1984 II ZR 256/83, WM IV 1984, 1506, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 192; Ulmer in Großkommentar zum HGB, 1973, § 132 Anm. 34; Baumbach/Duden/Hopt, HGB, Kommentar, 28. Aufl., 1989, § 138, Anm. 5 I.).

    Es ist freilich darauf hinzuweisen, daß der BGH das Ertragswertverfahren als Regelverfahren für die Wertermittlung von Gesellschaftsanteilen erst mit Urteil vom 13. März 1978 II ZR 142/76 (WM 1978, 401) akzeptiert hat (vgl. BGH in NJW 1985, 192, WM IV 1984, 1506, unter 2. b; hierzu Groh, Unternehmensbewertung im Steuerrecht, in Festschrift Rose, 1991, 142, 143 f.).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
    Dieser betriebliche entgeltliche Anschaffungsvorgang ist abzugrenzen gegen die private Versorgungsrente: Hierbei handelt es sich um Versorgungsleistungen, die anläßlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer zugesagt werden; sie stellen weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten, sondern wiederkehrende Bezüge und Sonderausgaben dar (Großer Senat des Bundesfinanzhofs - BFH -, Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847).
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 52/77

    Nichtigkeit einer Abfindungsklausel - Begriff der Buchwertabfindung - Anspruch

    Auszug aus BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
    Buchwertklauseln sind zivilrechtlich grundsätzlich unbedenklich (Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 29. Mai 1978 II ZR 52/77, Wertpapier-Mitteilungen - WM - IV 1978, 1044; vom 24. September 1984 II ZR 256/83, WM IV 1984, 1506, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 192; Ulmer in Großkommentar zum HGB, 1973, § 132 Anm. 34; Baumbach/Duden/Hopt, HGB, Kommentar, 28. Aufl., 1989, § 138, Anm. 5 I.).
  • BGH, 29.01.1962 - II ZR 172/60

    Wirksame Kündigung eines Kommanditisten; Anforderungen an das Zustandekommen

    Auszug aus BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
    Im Falle der (wirksamen) Hinauskündigung eines Gesellschafters ohne wichtigen Grund, soweit eine solche überhaupt zulässig ist, kann eine Buchwertklausel unwirksam sein (BGH-Urteil vom 29. Januar 1962 II ZR 172/60, WM IV 1962, 462; Kellermann, Steuerberater-Jahrbuch 1986/87, 403, 415 ff.).
  • BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Gewinnfeststellung und

    Auszug aus BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
    Hat der Steuerpflichtige darlegen können, daß Leistung und Gegenleistung gleichwertig sind, und ist damit die Vermutung einer privaten Versorgung ausgeräumt, ist es Aufgabe des FA, andere Umstände darzulegen, die eine betriebliche Veranlassung in Frage stellen (BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597, unter 5. am Ende).
  • BFH, 16.11.1972 - IV R 38/68

    Betrieb - Mitunternehmeranteil - Schenkungsweise Übertragung - Nahe Angehörige -

    Auszug aus BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist bei der Übertragung eines Betriebes oder eines Gesellschaftsanteils von Eltern auf Kinder gegen wiederkehrende Leistungen im Regelfall anzunehmen, daß Leistung und Gegenleistung regelmäßig nicht wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen werden; vielmehr wird widerlegbar vermutet, daß die Rente - unabhängig vom Wert der übertragenen Vermögenswerte - nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und insofern familiären, außerbetrieblichen Charakter hat (Urteile vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600; vom 21. Dezember 1977 I R 52/76, BFHE 124, 432, BStBl II 1978, 332; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
    Es ist freilich darauf hinzuweisen, daß der BGH das Ertragswertverfahren als Regelverfahren für die Wertermittlung von Gesellschaftsanteilen erst mit Urteil vom 13. März 1978 II ZR 142/76 (WM 1978, 401) akzeptiert hat (vgl. BGH in NJW 1985, 192, WM IV 1984, 1506, unter 2. b; hierzu Groh, Unternehmensbewertung im Steuerrecht, in Festschrift Rose, 1991, 142, 143 f.).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
    Die in sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarten wiederkehrenden Sach- und Geldleistungen sind als dauernde Last abziehbar, wenn sie nicht gleichbleibend (abänderbar) sind; sie können aber auch als private Leibrente (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes - EStG -) nur mit ihrem Ertragsanteil zu berücksichtigen sein (Großer Senat des BFH, Beschluß vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 255, BStBl II 1992, 78).
  • BGH, 23.10.1972 - II ZR 31/70

    Herabstufung eines Komplementärs zu einem Kommanditisten einer Gesellschaft;

  • BFH, 21.12.1977 - I R 52/76

    Versorgungsrente - Steuerrechtliche Beurteilung - Erwerber eines

  • BFH, 06.02.1991 - II R 87/88

    - Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 174/80

    Die unentgeltliche Überlassung der wohnung an die Altenteiler stellt eine

  • BFH, 06.03.1975 - IV R 191/71

    Personengesellschaft - Ausscheiden des Vaters - Erwerb des Gesellschaftsanteils -

  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 76/96

    Ausscheiden des Kommanditisten aus zweigliedriger KG

    Dafür spricht bei Vermögensübertragungen zwischen Angehörigen eine widerlegbare Vermutung (ständige Rechtsprechung, vgl. allgemein BFH-Beschluß in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. I. 1. der Gründe und --zum Ausscheiden von Eltern aus einer Personengesellschaft zugunsten ihrer Kinder-- Urteile in BFHE 107, 365, BStBl II 1973, 111; vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597; vom 26. März 1987 IV R 58/85, BFH/NV 1987, 770; vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Gleichwohl hat der BFH entschieden, dass in einem solchen Fall eine Vermutung für das Vorliegen einer Veräußerungsrente spricht, weil Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sind (BFH-Urteile vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597; vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 12/01

    Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder

    Die bei Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder bestehende Vermutung für das Vorliegen einer privaten Versorgungsrente ist jedenfalls dann entkräftet, wenn die Vertragsparteien Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subjektiv davon ausgegangen sind, dass die Leistungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses in etwa wertgleich sind (Fortführung der Rechtsprechung; z.B. Urteil vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465).

    Vielmehr wird widerlegbar vermutet, dass die Rente unabhängig vom Wert des übertragenen Vermögens nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und insoweit familiären --außerbetrieblichen-- Charakter hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, unter 3. a der Gründe, m.w.N.; BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10, 11, rechte Spalte).

    Voraussetzung für eine (entgeltliche) Veräußerungs-/Erwerbsrente ist, dass die Vertragsbeteiligten subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegangen sind (vgl. z.B. Senatsurteile in BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, unter 3. b, m.w.N.; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669, unter II. 2.; vgl. ferner z.B. BFH-Urteil vom 16. Juli 1969 I R 186/66, BFHE 97, 63, BStBl II 1970, 56, 58).

    Besteht danach eine subjektive Gleichwertigkeit der Leistungen, so kann eine Veräußerungs-/Erwerbsrente auch dann vorliegen, wenn die beiderseitigen Leistungen objektiv nicht gleichgewichtig sind (vgl. z.B. Senatsurteile in BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, unter 3. b, m.w.N., und in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669, unter II. 2.).

    In diesem Zusammenhang dürfen die Anforderungen an den Nachweis eines kaufmännischen Aushandelns des Entgelts nicht überspannt werden (vgl. Senatsurteile in BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, unter 3. c, und in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669, unter II. 2.; vgl. ferner z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 10, 12, mittlere Spalte).

  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93

    Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot -

    Ob die Übertragung eines Vermögensgegenstandes gegen wiederkehrende Leistungen als (teil-)entgeltlicher Leistungsaustausch oder als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zu beurteilen ist, hängt davon ab, ob die Vertragsbeteiligten die Versorgungsleistungen als Entgelt für den übertragenen Vermögensgegenstand nach kaufmännischen Grundsätzen bemessen haben oder ob die wiederkehrenden Leistungen nach dem Versorgungsbedürfnis des Berechtigten und nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bemessen worden sind (BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813; Fischer in Kirchhof, a.a.O., § 22 Rz. 22).

    c) Übertragen Eltern ihr ertragbringendes und existenzsicherndes Vermögen gegen Rente auf ihre Kinder, wird widerlegbar vermutet, dass Leistung und Gegenleistung nicht wie unter Fremden kaufmännisch abgewogen werden, sondern dass die Rente --unabhängig vom Wert des übertragenen Vermögens-- nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 unter C. I.; Urteile vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526; in BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465).

    Allerdings ist eine betriebliche Veräußerungsrente nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Wert des übertragenen Vermögens den Barwert der zugesagten Rentenleistungen übersteigt (BFH-Urteile vom 16. Juli 1969 I R 186/66, BFHE 97, 63, BStBl II 1970, 56; in BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, und in BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672).

    Es genügt, dass die Beteiligten subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegangen sind, sofern die Annahme der Ausgewogenheit der beiderseitigen Leistungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vertretbar erscheint (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in HFR 1964, 416; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99; in BFHE 167, 95, 99, BStBl II 1992, 465; in BFHE 173, 152, 156, BStBl II 1996, 669).

    Erforderlich ist zumindest, dass die Vertragsbeteiligten die Wertvorstellungen hinsichtlich des veräußerten Gegenstandes, die sie sich bei der Vereinbarung des Kaufpreises gemacht haben, substantiiert darlegen und wenigstens überschlägig beziffern (BFH-Urteile in BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99; BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465 unter 3. a; in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669).

  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 50/92

    Mitunternehmer kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter ist oder eine

    Die Vermutung kann durch substantiiertes Bestreiten widerlegt werden (vgl. Urteile des BFH vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465; vom 8. April 1992 XI R 46/89, BFH/NV 1992, 728; Anmerkung Woerner in Betriebs-Berater - BB - 1985, 2298).
  • BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

    aaa) Nach der Systematik des Einkommensteuerrechts handelt es sich bei der Übertragung von Vermögen von Eltern auf Kinder gegen eine --nicht nach kaufmännischen Grundsätzen abgewogene-- Gegenleistung grundsätzlich nicht um einen unentgeltlichen Vorgang, sondern um ein (teil-)entgeltliches Geschäft, auch wenn im Einzelfall widerlegbar vermutet wird, dass eine im Angehörigenverhältnis vereinbarte Gegenleistung unabhängig vom Wert der übertragenen Vermögenswerte nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und mithin einen familiären, unentgeltlichen Charakter hat (BFH-Urteile vom 09.02.1994 - IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47, und vom 29.01.1992 - X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, m.w.N.).
  • FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17

    Berücksichtigungsfähige lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei

    Bei der Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder gegen wiederkehrende Leistungen besteht eine widerlegbare Vermutung, dass Leistung und Gegenleistung nicht wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen wurden, sondern unabhängig vom Wert der übertragenen Vermögenswerte nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und damit eine beiderseitige Unentgeltlichkeit vorliegt (BFH, Urteil vom 29.01.1992, X R 193/87, BFHE 167, 95 , BStBl II 1992, 465 ).
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    Es handelt sich um einen Kauf eines der Erzielung von Einkünften dienenden Grundstücks unter Fremden, für den die zwischen Angehörigen entwickelte Vermutung der Unentgeltlichkeit (BFH-Urteil vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE 167, 95, 98f., BStBl II 1992, 465) nicht gilt.
  • BFH, 20.06.2007 - X R 2/06

    Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung zu Gunsten Angehöriger des

    Vielmehr wird widerlegbar vermutet, dass die Rente unabhängig vom Wert des übertragenen Vermögens nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und insoweit familiären --außerbetrieblichen-- Charakter hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, unter 3.a der Gründe, m.w.N.; BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10, 11, rechte Spalte).
  • FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94

    Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines

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  • BFH, 16.06.2004 - X R 50/01

    Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs

  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

  • BFH, 25.11.1992 - X R 34/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe

  • BFH, 16.12.1993 - X R 67/92

    Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe

  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

  • BFH, 08.04.1992 - X R 48/90

    Abzugsfähigkeit von Rentenzahlungen als Sonderausgaben - Abzug als Werbungskosten

  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

  • BFH, 03.06.1992 - X R 14/89

    Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente

  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 28/97

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen zwischen Ehegatten

  • BFH, 31.08.1994 - X R 58/92

    Übertragung eines Vermögensgegenstandes im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen

  • BFH, 16.05.2001 - X R 53/99

    Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • FG Düsseldorf, 09.05.2000 - 6 K 2028/96

    Warenzeichen; Wirtschaftliche Abnutzung; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer -

  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 42/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.02.2022

  • BFH, 25.11.1992 - X R 148/90

    Steuerrechtliche Beachtung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - Verzicht

  • FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/04

    Versteuerung von Zahlungen bei Pflichtteilsverzicht

  • FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 5074/98

    Abgrenzung von abzugsfähiger Versorungsrente und nicht abzugsfähigen

  • BFH, 03.03.2004 - X R 17/98

    Vermögensübergabe gegen private Versorgungsrente

  • BFH, 15.03.1994 - X R 93/90

    Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs

  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 56/96

    Voraussetzung des Abzugs einer Pensionsverpflichtung nach § 104 Abs. 1

  • FG Düsseldorf, 09.03.2006 - 16 K 3078/00

    Ermittlung des Aufgabegewinns im Zusammenhang mit der Übertragung von

  • FG Köln, 11.03.2011 - 15 K 4663/06

    Erfassung eines Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen einer

  • FG Hamburg, 10.12.2004 - V 299/01

    Einkommensteuer: Vermögensübergabe - Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde

  • FG Hamburg, 18.06.1996 - I 185/93

    Abzugsfähigkeit betrieblich veranlasster Rentenzahlungen; Berücksichtigung von

  • FG Münster, 30.04.2002 - 13 K 4375/99

    Keine Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen nach Lehre und abgebrochenem

  • BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • FG Niedersachsen, 25.07.2001 - 9 K 86/95

    Steuerliche Einordnung einer Bezirkshandlung als Einzelunternehmen bei einem

  • BFH, 09.02.1994 - IX R 53/91

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs

  • FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04

    Zu den Anforderungen an eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • FG Münster, 30.04.2002 - 13 K 4049/98

    Keine Versorgungslücke bei Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter

  • FG München, 17.02.2003 - 13 V 5006/02

    Zur Abzugsfähigkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe

  • FG Thüringen, 13.03.1996 - I 158/95

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anforderungen an die

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