Rechtsprechung
   BFH, 23.08.2011 - X R 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11279
BFH, 23.08.2011 - X R 2/11 (https://dejure.org/2011,11279)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2011 - X R 2/11 (https://dejure.org/2011,11279)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2011 - X R 2/11 (https://dejure.org/2011,11279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 FGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 1; FGO § 56 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Revisionseinlegung bei erstmaligen Verschuldens eines seit Jahren zuverlässigen Mitarbeiters

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
    Nach Ablauf der Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben erläutert oder ergänzt werden (BFH-Beschluss vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; Senatsurteil vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611, m.w.N.).

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (Senatsbeschluss in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 17.02.2010 - I R 38/09

    Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
    Ohne Kenntnis der Person, die für die Überwachung der Fristen verantwortlich war, kann der Senat nicht beurteilen, ob es sich um eine zuverlässige Mitarbeiterin handelte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. Februar 2010 I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283).
  • BFH, 26.04.2005 - I B 248/04

    Wiedereinsetzung; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
    Nach Ablauf der Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben erläutert oder ergänzt werden (BFH-Beschluss vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; Senatsurteil vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611, m.w.N.).
  • BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93

    Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
    In formeller Hinsicht setzt die Wiedereinsetzung voraus, dass innerhalb dieser Frist die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird (§ 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) und diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (z.B. BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989, m.w.N.).
  • BFH, 24.09.2014 - V R 11/14

    Umsatzsteuerliche Begünstigung von Integrationsprojekten - Teilweise

    In formeller Hinsicht setzt die Wiedereinsetzung voraus, dass innerhalb dieser Frist die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird (§ 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) und diejenigen Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (§ 56 Abs. 2 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913, m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 13/12

    Fristversäumung durch angestellten Steuerberater; Wiedereinsetzung

    Nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben ergänzt oder vervollständigt werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93 BFH/NV 1995, 989, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1620/09

    Keine erhöhte Absetzung nach § 7h EStG für die in einem bisher nicht ausgebauten

    Handelt es sich bei der Wohnung ... um einen Neubau, schließt dies die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG aus (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990, die hiergegen eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen, BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, juris).
  • BFH, 16.03.2015 - XI B 1/15

    Insolvenzanfechtung der (angeblichen) Nichteinlegung einer

    bb) Jedoch enthält das Vorbringen des Beschwerdeführers keinerlei Ausführungen dazu, warum ihm die Einlegung der Beschwerde nicht früher möglich war (zu den Anforderungen vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913; vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1184/08

    (Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Handelt es sich bei der Wohnung ... um einen Neubau, schließt dies die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG aus (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990, die hiergegen eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen, BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1183/08

    Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Handelt es sich bei der Wohnung ... um einen Neubau, schließt dies die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG aus (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990, die hiergegen eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen, BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, juris).
  • FG München, 10.03.2017 - 12 K 2612/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben ergänzt oder vervollständigt werden (BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93 BFH/NV 1995, 989, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913; vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60).
  • VG München, 10.03.2017 - M 12 K 14.2612

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben ergänzt oder vervollständigt werden (BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93 BFH/NV 1995, 989, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913; vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht