Rechtsprechung
BFH, 23.08.2011 - X R 2/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- openjur.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Bundesfinanzhof
FGO § 56 Abs 1, FGO § 56 Abs 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Bundesfinanzhof
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 FGO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - rewis.io
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- ra.de
- rewis.io
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 Abs. 1; FGO § 56 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Revisionseinlegung bei erstmaligen Verschuldens eines seit Jahren zuverlässigen Mitarbeiters - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06
- BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.01.1993 - X R 82/92
Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf …
Auszug aus BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
Nach Ablauf der Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben erläutert oder ergänzt werden (…BFH-Beschluss vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; Senatsurteil vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611, m.w.N.).Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (Senatsbeschluss in BFH/NV 1993, 611).
- BFH, 17.02.2010 - I R 38/09
Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch
Auszug aus BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
Ohne Kenntnis der Person, die für die Überwachung der Fristen verantwortlich war, kann der Senat nicht beurteilen, ob es sich um eine zuverlässige Mitarbeiterin handelte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. Februar 2010 I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283). - BFH, 26.04.2005 - I B 248/04
Wiedereinsetzung; Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
Nach Ablauf der Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben erläutert oder ergänzt werden (BFH-Beschluss vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591;… Senatsurteil vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611, m.w.N.). - BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93
Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist
Auszug aus BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
In formeller Hinsicht setzt die Wiedereinsetzung voraus, dass innerhalb dieser Frist die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird (§ 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) und diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (z.B. BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989, m.w.N.).
- BFH, 24.09.2014 - V R 11/14
Umsatzsteuerliche Begünstigung von Integrationsprojekten - Teilweise …
In formeller Hinsicht setzt die Wiedereinsetzung voraus, dass innerhalb dieser Frist die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird (§ 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) und diejenigen Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (§ 56 Abs. 2 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913, m.w.N.). - BFH, 13.09.2012 - XI R 13/12
Fristversäumung durch angestellten Steuerberater; Wiedereinsetzung
Nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben ergänzt oder vervollständigt werden (…vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93 BFH/NV 1995, 989, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913). - FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1620/09
Keine erhöhte Absetzung nach § 7h EStG für die in einem bisher nicht ausgebauten …
Handelt es sich bei der Wohnung ... um einen Neubau, schließt dies die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG aus (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990, die hiergegen eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen, BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, juris).
- BFH, 16.03.2015 - XI B 1/15
Insolvenzanfechtung der (angeblichen) Nichteinlegung einer …
bb) Jedoch enthält das Vorbringen des Beschwerdeführers keinerlei Ausführungen dazu, warum ihm die Einlegung der Beschwerde nicht früher möglich war (zu den Anforderungen vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913;… vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60, m.w.N.). - FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1184/08
(Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen …
Handelt es sich bei der Wohnung ... um einen Neubau, schließt dies die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG aus (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990, die hiergegen eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen, BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, juris). - FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1183/08
Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen …
Handelt es sich bei der Wohnung ... um einen Neubau, schließt dies die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG aus (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990, die hiergegen eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen, BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, juris). - FG München, 10.03.2017 - 12 K 2612/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist
Nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben ergänzt oder vervollständigt werden (…BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93 BFH/NV 1995, 989, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913;… vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60). - VG München, 10.03.2017 - M 12 K 14.2612
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist
Nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben ergänzt oder vervollständigt werden (…BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93 BFH/NV 1995, 989, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913;… vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60).