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   BFH, 27.01.2016 - X R 2/14   

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https://dejure.org/2016,9477
BFH, 27.01.2016 - X R 2/14 (https://dejure.org/2016,9477)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2016 - X R 2/14 (https://dejure.org/2016,9477)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - X R 2/14 (https://dejure.org/2016,9477)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Nutzungsausfallentschädigung für Kfz - Investitionsabzugsbetrag - Gewinngrenze

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c, FGO § 41 Abs 1, FGO § 118 Abs 3 S 2, FGO § 120 Abs 3 Nr 2, EStG VZ 2008
    Nutzungsausfallentschädigung für Kfz - Investitionsabzugsbetrag - Gewinngrenze

  • Bundesfinanzhof

    Nutzungsausfallentschädigung für Kfz - Investitionsabzugsbetrag - Gewinngrenze

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 3 EStG 2002, § 4 Abs 4 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 4 EStG 2002, § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG 2002 vom 14.08.2007, § 41 Abs 1 FGO
    Nutzungsausfallentschädigung für Kfz - Investitionsabzugsbetrag - Gewinngrenze

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 7g Abs. 4 Satz 2, Abs. 6 EStG, § 7g Abs. 3, § 7g Abs. 1 EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c EStG, § 285 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 120 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 118 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 4 Abs. 3 EStG, § 8 Abs. 1 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG, § 41 Abs. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der für einen Investitionsabzugsbetrag maßgebenden Gewinngrenze; Erhöhung des Gewinns durch Vereinnahmung einer Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens und durch die Auflösung früherer Ansparabschreibungen

  • Betriebs-Berater

    Nutzungsausfallentschädigung für Kfz im Betriebsvermögen ist Betriebseinnahme - Ermittlung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbetrag -

  • rewis.io

    Nutzungsausfallentschädigung für Kfz - Investitionsabzugsbetrag - Gewinngrenze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der für einen Investitionsabzugsbetrag maßgebenden Gewinngrenze

  • datenbank.nwb.de

    Nutzungsausfallentschädigung für Kfz - Investitionsabzugsbetrag - Gewinngrenze

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Investitionsabzugsbetrag: Berechnung der Gewinngrenze bei Nutzungsausfallentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nutzungsausfallentschädigung für ein Kfz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösung früherer Ansparabschreibungen - und die Gewinngrenze für den Investitionsabzugsbetrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigungen für bewegliche Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nutzungsausfallentschädigung für Firmenwagen immer Betriebseinnahme

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung für gemischt-genutztes Wirtschaftsgut des BV immer Betriebseinnahme

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung für betriebliches Kfz ist Betriebseinnahme

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall mit Geschäftsauto: Entschädigung als Betriebseinnahme

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Entschädigungen für Nutzungsausfall sind Betriebseinnahmen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
    Der Investitionsabzugsbetrag im Einzelnen
    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen
    Gewinngrenze
    Pkw-Nutzung
    Privatfahrten
    Fahrtenbuchregelung
    Gesamtaufwendungen
    Sonderabschreibung nach § 7g EStG
    Sonderabschreibung nach § 7g EStG ab 2008
    Voraussetzungen
    Größenmerkmal
    Unfallkosten
    Unfallbedingte Schadensersatzleistungen

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c, EStG § 4 Abs 3, EStG § 52 Abs 23
    Investitionsabzugsbetrag, Gewinn, Auflösung, Betriebseinnahme, Ansparabschreibung, Entschädigung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 253, 89
  • BB 2016, 1173
  • DB 2016, 1172
  • BStBl II 2016, 534
  • NZG 2016, 796
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 24.05.1989 - I R 213/85

    Bewertung von Nutzungsentnahmen - Stille Reserven des Wirtschaftsguts bei

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 2/14
    Soweit im Schrifttum in Fällen gemischter betrieblicher und privater Nutzung eine Aufteilung befürwortet werde, da auch die Aufwendungen für das Fahrzeug aufgeteilt worden seien, entspreche das nicht der in den Urteilen vom 24. Mai 1989 I R 213/85 (BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8) sowie vom 13. Mai 2009 VIII R 57/07 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 245) zum Ausdruck gekommenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).

    Gerade das BFH-Urteil in BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8 lasse erkennen, dass die Überlegungen zum stellvertretenden commodum nur auf Entschädigungen für Substanzverluste anwendbar seien, nicht hingegen auf Nebenkosten.

    Daher gehört sie ebenso zum Betriebsvermögen wie (zuvor) das Wirtschaftsgut selbst (vgl. BFH-Urteil in BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8, unter II.5., für die Schadenersatzleistung des Unfallgegners für ein während einer Privatfahrt zerstörtes Betriebsfahrzeug; BFH-Urteile vom 20. November 2003 IV R 31/02, BFHE 204, 166, BStBl II 2006, 7, sowie in HFR 2010, 245, unter II.1. bis 3., für die Leistung der Kaskoversicherung wegen Diebstahls in betrieblichem Nutzungszusammenhang, im zweiten Falle unter ausdrücklicher Ablehnung einer Aufteilung entsprechend den Nutzungsquoten).

  • BFH, 13.05.2009 - VIII R 57/07

    Kaskoversicherung für ein auch privat genutztes betriebliches Fahrzeug - Abzug

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 2/14
    Soweit im Schrifttum in Fällen gemischter betrieblicher und privater Nutzung eine Aufteilung befürwortet werde, da auch die Aufwendungen für das Fahrzeug aufgeteilt worden seien, entspreche das nicht der in den Urteilen vom 24. Mai 1989 I R 213/85 (BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8) sowie vom 13. Mai 2009 VIII R 57/07 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 245) zum Ausdruck gekommenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).

    Daher gehört sie ebenso zum Betriebsvermögen wie (zuvor) das Wirtschaftsgut selbst (vgl. BFH-Urteil in BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8, unter II.5., für die Schadenersatzleistung des Unfallgegners für ein während einer Privatfahrt zerstörtes Betriebsfahrzeug; BFH-Urteile vom 20. November 2003 IV R 31/02, BFHE 204, 166, BStBl II 2006, 7, sowie in HFR 2010, 245, unter II.1. bis 3., für die Leistung der Kaskoversicherung wegen Diebstahls in betrieblichem Nutzungszusammenhang, im zweiten Falle unter ausdrücklicher Ablehnung einer Aufteilung entsprechend den Nutzungsquoten).

  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 29/13

    Überschreitung der Gewinngrenze für den Anspruch auf einen

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 2/14
    Mit Urteil vom 15. April 2015 VIII R 29/13 (BFHE 250, 51, BStBl II 2015, 832) hat der BFH entschieden, dass die gewinnwirksame Auflösung früherer Ansparabschreibungen auch für die Ermittlung der Gewinngrenze nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c EStG i.d.F. des UntStRefG in die Gewinnermittlung einzubeziehen ist.
  • BFH, 11.09.1969 - IV R 160/67

    Erfindung - Patent - Notwendiges Betriebsvermögen - Freiberufliche Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 2/14
    Allerdings kann es ungeachtet der gemischten Nutzung nur ganz --ggf. als gewillkürtes-- oder gar nicht als Betriebsvermögen erfasst werden, da ein bewegliches Wirtschaftsgut nicht teilbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317).
  • BFH, 20.11.2003 - IV R 31/02

    Diebstahl eines Betriebs-Pkw

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 2/14
    Daher gehört sie ebenso zum Betriebsvermögen wie (zuvor) das Wirtschaftsgut selbst (vgl. BFH-Urteil in BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8, unter II.5., für die Schadenersatzleistung des Unfallgegners für ein während einer Privatfahrt zerstörtes Betriebsfahrzeug; BFH-Urteile vom 20. November 2003 IV R 31/02, BFHE 204, 166, BStBl II 2006, 7, sowie in HFR 2010, 245, unter II.1. bis 3., für die Leistung der Kaskoversicherung wegen Diebstahls in betrieblichem Nutzungszusammenhang, im zweiten Falle unter ausdrücklicher Ablehnung einer Aufteilung entsprechend den Nutzungsquoten).
  • BFH, 18.01.2007 - V R 22/05

    Bescheinigung für Vorsteuervergütungsverfahren - Bindung des BFH an

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 2/14
    Es genügt, wenn die Revision hinsichtlich nur eines Revisionsgrundes zulässig ist, da der BFH nach dem Grundsatz der Vollrevision außerhalb von Verfahrensmängeln nach § 118 Abs. 3 Satz 2 FGO ohnehin an die vorgebrachten Revisionsgründe nicht gebunden ist (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2007 V R 22/05, BFHE 217, 24, BStBl II 2007, 426, unter II.2., und vom 22. April 2015 XI R 10/14, BFHE 250, 268, BStBl II 2015, 862, HFR 2015, 969, unter II.).
  • BFH, 22.04.2015 - XI R 10/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 2/14
    Es genügt, wenn die Revision hinsichtlich nur eines Revisionsgrundes zulässig ist, da der BFH nach dem Grundsatz der Vollrevision außerhalb von Verfahrensmängeln nach § 118 Abs. 3 Satz 2 FGO ohnehin an die vorgebrachten Revisionsgründe nicht gebunden ist (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2007 V R 22/05, BFHE 217, 24, BStBl II 2007, 426, unter II.2., und vom 22. April 2015 XI R 10/14, BFHE 250, 268, BStBl II 2015, 862, HFR 2015, 969, unter II.).
  • BFH, 15.12.1977 - IV R 78/74

    OHG - Betriebsvermögen - PKW - Abschluß einer Insassenunfallversicherung -

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 2/14
    In diesem Punkt unterscheidet sich der Streitfall entscheidend von der dem Urteil vom 15. Dezember 1977 IV R 78/74 (BFHE 124, 185, BStBl II 1978, 212) zugrunde liegenden Konstellation, in der der BFH Leistungen aus einer Insassenunfallversicherung dann als ausschließlich privat veranlasst erachtete, wenn der Unfall sich auf einer Privatfahrt ereignet haben sollte.
  • BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05

    Zur Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 2/14
    "Betrieblich" veranlasst ist eine Zuwendung von Vermögenswerten dann, wenn ein objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, unter II.1.a aa, sowie vom 8. November 2007 IV R 24/05, BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356, unter II.2.a).
  • FG Niedersachsen, 03.12.2013 - 12 K 290/11

    Berücksichtigung einer Nutzungsausfallentschädigung als Betriebseinnahme

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 2/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. Dezember 2013  12 K 290/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

  • FG Hamburg, 22.05.1992 - III 72/90
  • BFH, 12.05.2022 - V R 19/20

    Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Denn stützt ein Revisionskläger --wie im vorliegenden Fall-- sein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf die Verletzung materiellen Rechts, prüft der BFH nach dem Grundsatz der Vollrevision das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 27.01.2016 - X R 2/14, BFHE 253, 89, BStBl II 2016, 534; vom 19.10.2011 - X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, und vom 23.10.2019 - V R 46/17, BFHE 267, 140).
  • BFH, 23.10.2019 - V R 46/17

    Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung

    Denn stützt der Revisionsführer --wie im vorliegenden Fall-- sein Rechtsmittel in zulässiger Weise auch auf die Verletzung materiellen Rechts, prüft der BFH nach dem Grundsatz der Vollrevision das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 27.01.2016 - X R 2/14, BFHE 253, 89, BStBl II 2016, 534; vom 19.10.2011 - X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345).
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 39/17

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen einem Rechtsanwalt und einer

    Da das FA seine Revision auf die Verletzung materiellen Rechts gestützt hat, hat der Senat gemäß dem Grundsatz der Vollrevision (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.09.2015 - XI R 27/13, BFH/NV 2016, 252, Rz 19; vom 27.01.2016 - X R 2/14, BFHE 253, 89, BStBl II 2016, 534, Rz 13) das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts zu prüfen, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (vgl. z.B. allgemein BFH-Urteil vom 07.05.2014 - X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736, Rz 48).
  • BFH, 25.11.2021 - V R 45/20

    Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe

    Denn stützt der Revisionskläger --wie im vorliegenden Fall-- sein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf die Verletzung materiellen Rechts, prüft der BFH nach dem Grundsatz der Vollrevision das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 27.01.2016 - X R 2/14, BFHE 253, 89, BStBl II 2016, 534; vom 19.10.2011 - X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, und vom 23.10.2019 - V R 46/17, BFHE 267, 140).
  • BFH, 10.01.2019 - V R 66/16

    Zu den Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens

    Denn stützt der Revisionsführer --wie im vorliegenden Fall-- sein Rechtsmittel in zulässiger Weise auch auf die Verletzung materiellen Rechts, prüft der BFH nach dem Grundsatz der Vollrevision das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 2016 X R 2/14, BFHE 253, 89, BStBl II 2016, 534; vom 19. Oktober 2011 X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345).
  • BFH, 19.09.2016 - X B 159/15

    Sachaufklärung - Beweislastentscheidung

    dd) Vereinnahmt der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit Schäden an Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens Ersatzleistungen, so folgen diese der Zuordnung des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen und sind folglich Betriebseinnahmen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 27. Januar 2016 X R 2/14, BFHE 253, 89, BStBl II 2016, 534 zur Nutzungsausfallentschädigung).
  • FG Nürnberg, 07.12.2017 - 6 K 1148/16

    Versicherungsnehmer, Leistungen, Fahrzeug, Unfall, Versicherungsleistung,

    Nach diesem Maßstab gehören Schadenersatz- oder Versicherungsleistungen für Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl grundsätzlich zu den Betriebseinnahmen, wenn sie für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens vereinnahmt werden (vgl. BFH-Urteil vom 27.01.2016 X R 2/14, BStBl II 2006, 534).
  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 29/13
    b) Für die Frage, ob der Kläger im Streitjahr die Gewinngrenze des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c EStG von 100.000 EUR überschritten hat, sind die Auflösung der Ansparabschreibung, die der Kläger in einem Vorjahr nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. gebildet hat, und der Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG a.F. entgegen der Auffassung des FG gewinnerhöhend zu berücksichtigen (ebenso Sächsisches FG, Urteil vom 10. November 2011  2 K 1272/11, juris, rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29. Mai 2012 IV B 153/11; Niedersächsisches FG, Urteil vom 3. Dezember 2013  12 K 290/11, juris, Revision anhängig unter X R 2/14 sowie die Auffassung im Schrifttum vgl. Blümich/ Brandis, § 7g EStG Rz 56; Bugge, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 7g Rz B 18; Meyer in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 7g EStG Rz 50 "Auflösung von Ansparrücklagen"; so auch Rz 13 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. November 2013 IV C 6-S 2139-b/07/10002, 2013/1044077, BStBl I 2013, 1493; zur Fortgeltung des alten Rechts für die Abwicklung von Ansparabschreibungen s. FG Düsseldorf, Urteil vom 2. Mai 2012  15 K 453/10 E, EFG 2012, 1335).
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