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   BFH, 06.09.2018 - X R 21/16   

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https://dejure.org/2018,47827
BFH, 06.09.2018 - X R 21/16 (https://dejure.org/2018,47827)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2018 - X R 21/16 (https://dejure.org/2018,47827)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2018 - X R 21/16 (https://dejure.org/2018,47827)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b DBuchst dd, EStG § 20 Abs 1 Nr 6, EStG § 22 Nr 5 S 2 Buchst b, EStG § 52 Abs 28 S 5, BetrAVG § 17 Abs 1 S 2, EStG VZ 2011
    Steuerliche Behandlung der Leistungen einer Direktversicherung in Form einer Aufbauversicherung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde - Anforderungen an die Vereinbarung "laufender Beitragsleistungen"

  • Bundesfinanzhof

    Steuerliche Behandlung der Leistungen einer Direktversicherung in Form einer Aufbauversicherung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde - Anforderungen an die Vereinbarung "laufender Beitragsleistungen"

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit von im Rahmen einer sog. Aufbauversicherung vereinbarten "laufenden Einmalbeiträgen in variabler Höhe" als laufende Beitragsleistungen im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG 2004

  • Betriebs-Berater

    Steuerliche Behandlung der Leis-tungen einer Direktversicherung in Form einer

  • rewis.io

    Steuerliche Behandlung der Leistungen einer Direktversicherung in Form einer Aufbauversicherung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde - Anforderungen an die Vereinbarung "laufender Beitragsleistungen"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 22 Nr. 5 S. 2 b; EstG § 20 Abs. 1 Nr. 6; BetrAVG § 17 Abs. 1 S. 2
    "Laufenden Einmalbeiträge in variabler Höhe" als laufende Beitragsleistungen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 b dd EStG 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigungsfähigkeit von im Rahmen einer sog. Aufbauversicherung vereinbarten "laufenden Einmalbeiträgen in variabler Höhe" als laufende Beitragsleistungen im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG 2004

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Behandlung der Leistungen einer Direktversicherung in Form einer Aufbauversicherung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde - Anforderungen an die Vereinbarung "laufender Beitragsleistungen"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungen einer ?Aufbau?-Direktversicherung ? Laufende Beitragsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vor 2005 abgeschlossene Dirketversicherung - als Aufbauversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Behandlung der Leistungen einer Aufbauversicherung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung der Leistungen einer Direktversicherung in Form einer Aufbauversicherung, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde - Anforderungen an die Vereinbarung "laufender Beitragsleistungen"

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Zurich -, steuerliche Behandlung der Leistungen einer Direktversicherung in Form einer Aufbauversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde, Anforderungen an die Vereinbarung laufender Beitragsleistungen, laufende Beiträge, Aufbauversicherung, Direktversicherung, ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Vereinbarung "laufender Beitragsleistungen"

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Vereinbarung "laufender Beitragsleistungen"

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 5 S 2 Buchst b
    Direktversicherung, Altersversorgung, Lebensversicherung, Beitrag

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 776
  • DB 2019, 640
  • BStBl II 2019, 157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.09.2016 - VIII R 66/13

    Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag nach Änderung des

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - X R 21/16
    dd auch Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil, wenn der Vertrag für die Dauer von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen worden ist (vgl. nur das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. September 2016 VIII R 66/13, BFHE 256, 214, BStBl II 2017, 626, Rz 28).

    (1) Werden Versicherungsverträge vor Ablauf der Zwölfjahresfrist geändert, so ist die Frage, ob sie nach Inhalt und wirtschaftlichem Gehalt unverändert geblieben sind oder ob aufgrund der Änderungen Neuverträge vorliegen, im Wesentlichen nach den den Vertrag prägenden Merkmalen, nämlich Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer zu beurteilen (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil in BFHE 256, 214, BStBl II 2017, 626, Rz 29, m.w.N.).

  • FG München, 19.04.2016 - 6 K 1471/14

    Einkommensteuerfreiheit laufend gezahlter Beiträge zur Kapitallebensversicherung

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - X R 21/16
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 19. April 2016 6 K 1471/14 aufgehoben.
  • Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1470
    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - X R 21/16
    Folglich führte der Gesetzgeber in seiner Gesetzesbegründung (BTDrucks 7/1470, 287) ausdrücklich aus, die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG a.F. vorgenommene abschließende Aufzählung führe dazu, dass bei den folgenden Versicherungen mangels Vorsorgezwecks die Begünstigung ausscheide:.
  • BFH, 06.07.2005 - VIII R 71/04

    Nachträgliche Laufzeitverlängerung eines Lebensversicherungsvertrages stellt die

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - X R 21/16
    Danach liegt ein neuer Vertrag --mit der Folge einer ab dem Änderungszeitpunkt neu laufenden Zwölfjahresfrist i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2004-- vor, wenn der zuvor abgeschlossene Versicherungsvertrag u.a. hinsichtlich der Merkmale Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer nachträglich geändert wird, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war, oder dass einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbestandteile eingeräumt worden ist (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 VIII R 71/04, BFHE 210, 326, BStBl II 2006, 53, unter II.1.b).
  • BFH, 08.12.2016 - III R 41/14

    Leistungen aus einer Lebensversicherung an Stelle eines Ausgleichsanspruchs nach

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - X R 21/16
    Insoweit verweist der Senat auf die Ausführungen im BFH-Urteil vom 8. Dezember 2016 III R 41/14 (BFHE 256, 476, BStBl II 2017, 630).
  • BFH, 16.03.2021 - X R 44/18

    Zeitpunkt der Zusage einer Direktversicherung bei Einkünften gemäß § 22 Nr. 5

    Eine spezielle steuerrechtliche Bestimmung dieses Begriffs besteht allerdings nicht, sodass nach allgemeiner Auffassung auf die Legaldefinition in § 1b Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz --BetrAVG--) zurückzugreifen ist (vgl. Senatsurteil vom 06.09.2018 - X R 21/16, BFHE 262, 512, BStBl II 2019, 157, Rz 17 - speziell zu § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG; R 4b Abs. 1 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 40. Aufl., § 4b Rz 5; Rätke in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4b EStG Rz 28; Gosch/Greger in KSM, EStG, § 4b Rz B 1; Blümich/Stöckler, § 4b EStG Rz 7).
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