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   BFH, 27.01.2016 - X R 23/14   

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https://dejure.org/2016,9492
BFH, 27.01.2016 - X R 23/14 (https://dejure.org/2016,9492)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2016 - X R 23/14 (https://dejure.org/2016,9492)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - X R 23/14 (https://dejure.org/2016,9492)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer im Eigentum einer GbR stehenden Wohnung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 92a Abs 1 S 5, EStG § 92b Abs 1, EStG § 96 Abs 1 S 1, AO § 39 Abs 2 Nr 2
    Verwendung von Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer im Eigentum einer GbR stehenden Wohnung

  • Bundesfinanzhof

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer im Eigentum einer GbR stehenden Wohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 92a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 92a Abs 1 S 5 EStG 2009, § 92b Abs 1 EStG 2009, § 96 Abs 1 S 1 EStG 2009
    Verwendung von Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer im Eigentum einer GbR stehenden Wohnung

  • IWW

    § 10a, §§ ... 79 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 92a Abs. 1 Satz 1, § 92b Abs. 1 EStG, § 96 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 5 EStG, § 10a EStG, § 92a Abs. 1 Satz 5 EStG, § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 92b Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG, § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 10a Abs. 4 EStG, §§ 79 ff. EStG, § 1 EigZulG, § 2 EigZulG, § 4 EigZulG, § 15 Abs. 1 Satz 1 EigZulG, § 92a EStG, § 92a Abs. 3 EStG, § 92a Abs. 3 Satz 1 EStG, § 92a Abs. 3 Satz 2 EStG, § 92a Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 EStG, § 92a Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG, § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verwendung geförderten Altersvorsorgekapitals für die Anschaffung oder Herstellung einer im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts stehenden selbst genutzten Wohnung

  • rewis.io

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer im Eigentum einer GbR stehenden Wohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 92a Abs. 1 S. 1; EStG § 92b Abs. 1
    Verwendung geförderten Altersvorsorgekapitals für die Anschaffung oder Herstellung einer im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts stehenden selbst genutzten Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Verwendung von Altersvorsorgekapital für die Anschaffung oder Herstellung einer im Eigentum einer GbR stehenden Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersvorsorgevermögen - und die Eigentumswohnung der GbR

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
    Begünstigte Verträge
    Private Altersvorsorge
    Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
    Rechtsprechung

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10a Abs 1, EStG § 92a Abs 1, EStG § 96 Abs 1 S 1, AO § 39 Abs 2
    Altersvorsorgezulage, Eigenheim, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Zurechnung, Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Wohnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 10 K 14034/12

    Altersvorsorgezulage

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 23/14
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. März 2014  10 K 14034/12 aufgehoben.

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das FG der Klage am 6. März 2014 statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1318).

  • BFH, 24.06.2004 - III R 69/03

    Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn nur einer der Miteigentümer unbeschränkt

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 23/14
    Die Anwendung dieser Vorschrift zugunsten des Gesellschafters einer GbR habe der Bundesfinanzhof (BFH) für die Eigenheimzulage bei vergleichbarer Regelungslage bejaht (Urteil vom 24. Juni 2004 III R 69/03, BFHE 207, 132, BStBl II 2005, 128, unter II.1.a).

    Zu Recht weist das FG ferner darauf hin, dass der BFH die Anwendbarkeit des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO in Fällen des Wohnungserwerbs durch eine GbR, an der der Zulageberechtigte beteiligt ist, im Regelungsbereich des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) bejaht hat (BFH-Urteil in BFHE 207, 132, BStBl II 2005, 128, unter II.1.a).

  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 23/14
    Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften folgt aus § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, dass jeder Gesellschafter vermittels seines Geschäftsanteils anteilig an den Wirtschaftsgütern der Gesellschaft beteiligt ist (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 61/97, BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, unter II.1.d).

    Hingegen wird sie bei gewerblichen Mitunternehmerschaften nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verdrängt, weil eine solche Mitunternehmerschaft ein gegenüber ihren Gesellschaftern eigenständiges Subjekt der Gewinnermittlung darstellt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691, unter C.III.2., und in BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, unter II.1.d).

  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 23/14
    Hingegen wird sie bei gewerblichen Mitunternehmerschaften nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verdrängt, weil eine solche Mitunternehmerschaft ein gegenüber ihren Gesellschaftern eigenständiges Subjekt der Gewinnermittlung darstellt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691, unter C.III.2., und in BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, unter II.1.d).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 23/14
    a) Gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem FG geltenden Fassung (vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt bei Verpflichtungsklagen BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477, Rz 26, m.w.N.) kann der Zulageberechtigte das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a EStG oder dem XI. Abschnitt des EStG geförderte Kapital bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwenden, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3.000 EUR beträgt.
  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 46/06

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 23/14
    Das wortgleiche, in § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG in der bis 2004 geltenden Fassung verwendete Tatbestandsmerkmal ist durch die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung dahingehend ausgelegt worden, dass der Betrag "ohne Zwischenschritt" für Zwecke der Anschaffung oder Herstellung verwendet werden müsse und insbesondere die Zwischenschaltung eines Bankkontos des Steuerpflichtigen der Begünstigung entgegen stehe (vgl. statt aller BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 VIII R 46/06, BFHE 218, 308, BStBl II 2008, 49, unter II.2.c).
  • BFH, 30.06.1987 - VIII R 353/82

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks durch private Bebauung bei einer

    Auszug aus BFH, 27.01.2016 - X R 23/14
    Wenn diese nicht bereits im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist, müssen ihr --da es sich um ein Grundlagengeschäft handelt-- alle Gesellschafter zustimmen, sofern nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes Mehrheitserfordernis vereinbart ist (zum Ganzen ausführlich BFH-Urteil vom 30. Juni 1987 VIII R 353/82, BFHE 151, 360, BStBl II 1988, 418).
  • BFH, 09.07.2019 - X R 35/17

    Riesterrente: Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger

    Da die AO gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AO auch für Steuervergütungen gilt, finden im Grundsatz sämtliche Vorschriften der AO entsprechende Anwendung, soweit nicht Sonderregelungen vorgehen (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2016 - X R 23/14, BFH/NV 2016, 1018, Rz 16; Bode in Bordewin/Brandt, EStG, § 96 Rz 2).
  • BFH, 12.12.2017 - X R 25/16

    Anspruch auf Kinderzulage; Begriff der "Auszahlung" des Kindergeldes i.S. des §

    Nach der im Streitfall anzuwendenden Vorschrift des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG (dazu unter 1.) in der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem FG geltenden Fassung (EStG a.F.; vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt bei Verpflichtungsklagen Senatsurteil vom 27. Januar 2016 X R 23/14, BFH/NV 2016, 1018, Rz 15, m.w.N.) ist kinderzulageberechtigt, wer Empfangsberechtigter des Kindergeldes ist; das ist der Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO (dazu unter 2.).
  • BFH, 20.03.2019 - X R 4/18

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden

    Eine Verpflichtung zum Erlass des begehrten Verwaltungsaktes kann nur ausgesprochen werden, wenn zum Zeitpunkt, in dem die gerichtliche Entscheidung in der Tatsacheninstanz ergeht, ein Anspruch auf die erstrebte Verpflichtung der Behörde besteht (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477, Rz 26 f., m.w.N.; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 101 Rz 2; vgl. im Besonderen zu § 92a EStG auch die Senatsurteile vom 27. Januar 2016 X R 23/14, BFH/NV 2016, 1018, Rz 15, sowie vom 6. April 2016 X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541, Rz 13, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2016 - X R 54/13

    Bis zum 31. Dezember 2013 keine förderunschädliche Verwendung von

    Die Rechtsfrage, ob das in § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG n.F. enthaltene Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" sich auch auf die dritte Tatbestandsvariante dieser Nummer ("Tilgung eines ... Darlehens") bezieht bzw. wie es auszulegen wäre (offen gelassen bereits im Senatsurteil vom 27. Januar 2016 X R 23/14, BFH/NV 2016, 1018, unter II.4.b), könnte erst geklärt werden, wenn die ZfA in einem solchen künftigen Verwaltungsverfahren eine entsprechende, den Kläger belastende Regelung erlassen sollte.
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - 10 K 10272/14

    Altersvorsorgezulage 2007 bis 2010

    Maßgebliche Fassung einer zwischenzeitlich geänderten Vorschrift, die dem Urteil zu Grunde zu legen ist, ist bei Verpflichtungsklagen, mit denen der Erlass gebundener Verwaltungsakte angestrebt wird, diejenige zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) (vgl. BFH, Urteile vom 27. Januar 2016 X R 23/14, juris, und vom 14. März 2012 XI R 33/09, BStBl. II 2012, 477).
  • BFH, 16.02.2022 - X R 26/20

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Unmittelbare Verwendung des geförderten

    Dort musste das Kapital "ohne Zwischenschritt" für die begünstigten Zwecke verwendet werden; insbesondere die Zwischenschaltung eines Bankkontos des Steuerpflichtigen stand der Begünstigung entgegen (vgl. Senatsurteil vom 27.01.2016 - X R 23/14, BFH/NV 2016, 1018, Rz 43, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - 10 K 10191/14

    Altersvorsorgezulage: Zulageberechtigung unabhängig vom Wohnsitz - Anwendung des

    Die für die finanzgerichtliche Entscheidung maßgebliche Fassung einer zwischenzeitlich geänderten Vorschrift, die bei Verpflichtungsklagen dem Urteil zu Grunde zu legen ist, ist bei Verpflichtungsklagen, mit denen der Erlass gebundener Verwaltungsakte angestrebt wird, wie im Streitfall, diejenige zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (vgl. BFH, Urteile vom 27. Januar 2016 X R 23/14, juris, und vom 14. März 2012 XI R 33/09, BStBl. II 2012, 477).
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